Guten Tag,
ich habe aktuell folgendes Problem und würde gerne eure Einschätzung dazu haben:
Ich überarbeite eine Gefährdungsbeurteilung für einen Arbeitsplatz. Konkret soll auf einer Baustelle geschweißt werden. Schweißverfahren autogen (auch Gasschmelzschweißen genannt).
Aufgrund des Vorhandenseins von Feuer + Brennbaren Gasen in Druckflasche, bin ich der Meinung dass eine Alleinarbeit des Schweißers nicht zu verantworten ist. Erschwerend kommt noch hinzu, das durch die PSA (vor allem Schweißbrille) das Sichtfeld eingeschränkt ist und Hell-Dunkel-Unterschiede (Flamme und Werkstück vs. Umgebung) auch die Reaktionsfähigkeit eingeschränkt ist. Als eine der Maßnahmen habe ich deswegen die Alleinarbeit untersagt.
Die Gegenseite argumentiert mit DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"
"§ 8 Gefährliche Arbeiten: Gefährliche Arbeiten können z. B. sein:
...
- Schweißen in engen Räumen,
..."
und laut DGUV 113-004 ist der Arbeitsplatz auf der Baustelle kein enger Raum. Ergo ist die Arbeit dort keine gefährliche Arbeit im Sinne §8 DGUV V1.
Nach GUV-R 500 Kapitel 2.26 Punkt 3.8 ff. Ist die Baustelle zwar ein Bereich mit Brandgefahr, der Schweißer könne aber vor Arbeitsaufnahme die Umgebung von Brandlast befreien bzw. die Umgebung schützen/abdecken.
Vor Gericht würde ich notfalls auch so argumentieren, aber mein Bauchgefühl sagt mir trotzdem, dass ein Autogenschweißer nicht alleine arbeiten sollte. Was denkt ihr? Kennt ihr Regelwerke, die mich vielleicht unterstützen könnten.
LG
Robert