Beiträge von Rettungsweg

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    Moin,

    ja, da Kinder (egal ob Schule, Uni, KiTa usw.) unfallversichert sind, über die jeweiligen Träger, gilt das als Fahrgemeinschaft. Genau wie ein Umweg, weil ich einen Kumpel mitnehme und den erst zu seinem Betrieb bringe und dann zu meinem fahre.

    http://www.ukst.de/de/az/unfallve…arbeitsweg.html

    Der Aufenthalt in der KiTa ist dann aber vermutlich nicht unfallversichert, da bin ich mir aber nicht ganz sicher.

    Beste Grüße

    Robert

    Hi,

    Anschlagpunkte müssen unbeweglich sein, oder wenn beweglich, dann geführt. Somit dürfte die Kranflasche ungeeignet sein. Ausnahme natürlich im Notfall (Personenrettung etc.) Wie konkret sieht denn das Einsatzszenario aus? Welche Tätigkeiten werden denn durchgeführt?

    Beste Grüße

    Robert

    Hallo Heiko,

    DGUV Vorschrift 2:

    " ... § 3 Arbeitsmedizinische Fachkunde

    Der Unternehmer kann die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde als gegeben ansehen bei Ärzten, die nachweisen, dass sie berechtigt sind,

    1. die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder

    2. die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“

    zu führen. ..."

    Wenn die o.g. Sifa also nebenbei auch noch Arzt mit "Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin" ist, dann kann man möglicherweise argumentieren, dass er beides macht. Aber selbst dann wird das m.E. keine BG anerkennen, da Betriebsarzt und Sifa ja gemeinsam Verantwortung tragen sollen und gegenseitig auch eine gewisse Kontrolle stattfinden soll.

    Beste Grüße

    Robert

    Hi,

    wenn du bestellt bist, dann führst du die Arbeit aus. Sollte deine Zeit nicht ausreichen, muss du den Arbeitgeber (von dir aus) darauf hin weisen, dass du die Arbeit nicht schaffst, sondern Unterstützung brauchst. Das untermauerst du mit entsprechenden Zahlen.

    Bloß weil du berufen bist, heißt das nicht dass du alles alleine schaffen musst.

    MFG

    Robert

    Guten Morgen,

    das ist das klassische Problem. Gerade kleine Firmen haben mit Arbeitsschutz nichts oder sehr wenig am Hut. Sowohl bei den BGs als auch beim Gewerbeaufsichtsamt segeln die sehr lange unterm Radar. Wenn du da der Erstkontakt zum diesem Thema bist, beißt du auf Granit. Da hilft nur hart bleiben und Rückendeckung vom eigenen Chef einfordern.


    Und immer dran denken, du tust dir das nicht an, um Gesetze zu verfolgen, sondern um Mitarbeiter zu beschützen. Der Gedanke hilft mir immer. ;)

    Beste Grüße

    Robert

    Hallo,

    so halten wir es auch. Wir nennen das Kleinwerkzeug und schlüsseln aber nicht genau auf, was damit gemeint ist. Das liegt vor allem daran, dass wir in den Werkzeugkoffern immermal Werkzeuge vorfinden, die nicht auf einer Positivliste stehen. Es gibt dewegen bei uns eine Negativliste, auf der Kleinwerkzeuge vermerkt sind, die nicht benutzt werden dürfen. Cuttermesser zum Beispiel. Die werden auch häufiger vom Vorgesetzen oder der SiB entfernt.

    Das Führen einer Negativliste hat sich da als einfacher erwiesen.

    "• Werkzeuge nicht in den Taschen der Kleidung aufbewahren"

    Ein sehr guter Hinweis. Habe ich soeben übernommen. Hatte ich noch nirgends drin. :thumbup:

    LG

    Robert

    "Hat ein Halter einem anderen sein Kfz überlassen und sich zunächst den Führerschein zeigen lassen, kann er grundsätzlich vom Fortbestehen der einmal erteilten Fahrerlaubnis ausgehen. Es wäre eine Überspannung der Sorgfaltspflicht und würde an der Lebenswirklichkeit vorbeigehen, würde man vom Halter verlangen, er müsse sich vor jeder Fahrzeugüberlassung erneut den Führerschein vorlegen lassen. Dies gilt auch für den vom Fahrzeughalter nach § 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 StGB Beauftragten (KG 16.9.05, (3) 1 Ss 340/05 (86/05), Abruf-Nr. 061243)."

    Ist es eigentlich rechtlich irgendwo bestätigt wurden,, das E-dampfen gleich rauchen ist ? Nach Meiner Meinung gibt es noch keine Gleichstellung. Also muss ich schon den E-Dampfer vom Raucher schützen, wie AxelS und HeinzH dies fordern.

    Hi,

    aber doch nicht, wenn sich die Dampfer bei privater Betätigung (Dampfen) zu anderen Menschen stellen, die einer privaten Betätigung (Rauchen) nachgehen. Während der dienstlichen Tätigkeit (Arbeiten) sind sie ja geschützt, weil da Dampfen und Rauchen verboten ist.


    Robert

    Hmm,

    ich bin der Überzeugung, dass ein Unternehmen keine Dampfer vor Rauchern beschützen muss. In der Raucherecke gefährden die sich höchstens gegenseitig in privater Ausführung. Sonst müsste der Unternehmer ja auch verantwortlich sein, Raucher vor anderen Rauchern zu schützen.

    Der Unternehmer macht von seinem Hausrecht gebrauch und verweist die Raucher nach draußen. Dort ist er dann aber nicht für Gefährdungen zuständig. Ausnahme hier natürlich, dass von der Raucherecke keine Gefahren ausgehen, wenn diese vom Unternehmen eingerichtet wurde.

    Grüße

    Robet

    Hallo,

    ich finde die Diskussion langsam etwas zu akademisch. 8)

    Unstrittig ist: Emissionen werden abgegeben --> potentielle Gefahr

    Gefahr kann unproblematisch durch Entfernen der Gefahrenquelle beseitigt werden, indem MA draußen rauchen/dampfen

    Wie gefährlich die Dämpfe wirklich sind, ist doch nur entscheidend, wenn die Gefahrenquelle nicht beseitigt werden kann, aber ich sehe ehrlich gesagt keine Gründe, weswegen das der Fall sein sollte. Laufwege? Raucherecken gibt es in der Regel genug, wenn nicht --> zusätzliche anlegen und fertig. Dann ist Dampfen Privatvergnügen und die Risikobeurteilung muss jeder Dampfer für sich selber durchführen.

    Beste Grüße

    Robert

    Hallo,

    die PRaktikumsarbeit soll beweisen, dass du den Handlungskreislauf der Sifa ordnungsgemäß anwenden kannst. Insofern sind alle Themen geeignet, die ARbeitschutz/Gesundheitsschutz/AMS enthalten und auf die der Handlungskreislauf sinnvoll angewendet werden kann.

    Nach den ersten Kurseinheiten wird das klarer und erst dann sollte man sich mit dem Thema beschäftigen. Dann kannst du besser beurteilen, wie sinnvoll du das Thema bearbeiten kannst. Zumal "Umbau eine alten Drehbank" nicht sehr konkret ist.

    Durchaus möglich und sinnvoll könnte eine Gefährdungsbeurteilung inkl. Auswahl, Planung und Umsetzung von Maßnahmen sein. Allerdings muss dass auch im entsprechenden Zeitrahmen des Praktikums möglich sein, aber es ist sicher auch ungünstig (mangels Masse), wenn als Ergebnis zu verzeichnen ist, dass nur ein neuer Schalter dran muss. :)

    LG

    Robert