Moin,
ja, da Kinder (egal ob Schule, Uni, KiTa usw.) unfallversichert sind, über die jeweiligen Träger, gilt das als Fahrgemeinschaft. Genau wie ein Umweg, weil ich einen Kumpel mitnehme und den erst zu seinem Betrieb bringe und dann zu meinem fahre.
http://www.ukst.de/de/az/unfallve…arbeitsweg.html
Der Aufenthalt in der KiTa ist dann aber vermutlich nicht unfallversichert, da bin ich mir aber nicht ganz sicher.
Beste Grüße
Robert