ArbMedVV Eignungsuntersuchung Arbeiten bei Absturzgefahr

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  • Hallo zusammen,

    ich habe verschieden Fragen zur ArbMedVV, ich muss es bei uns immer alles ganz genau beweisen, sonst gilt es als nicht existent bzw nicht gültig, also:

    1. Sehe ich das richtig, dass in der aktuellen Fassung der ArbMedVV Höhenarbeiter oder Arbeiten mit Absturzgefahr gar nicht erwähnt werden? Also nicht existent sind?

    2. Wo finde ich (in welchem Dokument genau) die Bezeichnung G41 usw.


    Bei Wikipedia werden Arbeiten mit Absturzgefahr erwähnt und die G41 als Untersuchung angegeben, aber warum finde ich das nicht in der Verordnung?

    Schöne Grüße

    Cornelia

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  • zu 1. Ja, dass siehts du richtig. Meines Wissens wurden sie aber auch in der alten Fassung nicht aufgeführt.

    zu 2. Dazu hat Rettungsweg ja schon verlinkt. Das DGUV-Grundsätze keine rechtsverbindliche Ermächtigungsgrundlage sind, sollte klar sein.


    Das Thema wurde hier schon zig mal durchgekaut.


    Die Frage ist doch eher, weshalb eine G41 Untersuchung. Wer bzw. wie kommt man darauf sowas zu machen?

    Eine Gefährdungsbeurteilung ist keine Ermächtigungsgrundlage für den AG um die Grundrechte der Beschäftigten oder ander Rechtsvorschriften außer Kraft zu setzen.

    Verlangt es eine Rechtvorschrift oder weil es der AG will oder die Beschäftigten? Gegebenenfalls kann man eine Wunsch-Vorsorge den Beschäftigten anbieten. Denn hier handelt es sich eher um eine Eignungsuntersuchung, welche entsprechende arbeitsrechtliche Konsequenzen haben kann.


    Ich empfehle dir das Schreiben des BMAS zu dem Thema: "Eignungsuntersuchungen BMAS" einfach über Google suchen.

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