Alleinarbeit beim Autogenschweißen

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  • Guten Tag,

    ich habe aktuell folgendes Problem und würde gerne eure Einschätzung dazu haben:

    Ich überarbeite eine Gefährdungsbeurteilung für einen Arbeitsplatz. Konkret soll auf einer Baustelle geschweißt werden. Schweißverfahren autogen (auch Gasschmelzschweißen genannt).

    Aufgrund des Vorhandenseins von Feuer + Brennbaren Gasen in Druckflasche, bin ich der Meinung dass eine Alleinarbeit des Schweißers nicht zu verantworten ist. Erschwerend kommt noch hinzu, das durch die PSA (vor allem Schweißbrille) das Sichtfeld eingeschränkt ist und Hell-Dunkel-Unterschiede (Flamme und Werkstück vs. Umgebung) auch die Reaktionsfähigkeit eingeschränkt ist. Als eine der Maßnahmen habe ich deswegen die Alleinarbeit untersagt.

    Die Gegenseite 8) argumentiert mit DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"

    "§ 8 Gefährliche Arbeiten: Gefährliche Arbeiten können z. B. sein:

    ...

    • Schweißen in engen Räumen,

    ..."

    und laut DGUV 113-004 ist der Arbeitsplatz auf der Baustelle kein enger Raum. Ergo ist die Arbeit dort keine gefährliche Arbeit im Sinne §8 DGUV V1.

    Nach GUV-R 500 Kapitel 2.26 Punkt 3.8 ff. Ist die Baustelle zwar ein Bereich mit Brandgefahr, der Schweißer könne aber vor Arbeitsaufnahme die Umgebung von Brandlast befreien bzw. die Umgebung schützen/abdecken.

    Vor Gericht würde ich notfalls auch so argumentieren, aber mein Bauchgefühl :/ sagt mir trotzdem, dass ein Autogenschweißer nicht alleine arbeiten sollte. Was denkt ihr? Kennt ihr Regelwerke, die mich vielleicht unterstützen könnten.

    LG

    Robert

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  • Hallo,

    wenn du an einer Gefährdungsbeurteilung bastelts, dann ist ein Teil dieser Aktion eine Risikobeurteilung.

    Vor Ort kannst du alles sehen, was jetzt in den Arbeitsplatz oder das Arbeitsverfahren einfliessen könnte. Vielleicht sind das neben dem Schweissen auch Dinge wie die Überlappung des Arbeitsplatzes mit ...., weitere Gefahren, wie Brandlasten, keine notwendigen Schutzmaßnahmen, Stolpern, Ausrutschen, ungünstige Körperhaltungen, Funkenflug, ...........

    Bedingt durch diese Grundlage sagst du doch: Risiko zu groß, kein Arbeiten, Restrisiko, also Abstriche machen, oder aber alles paletti.

    Das sollte deine Grundlage sein und nicht der § xy aus dem Gesetz zz. Das gibt dir dann auch Argumente. Setze dich mit deiner Gegenseite zusammen. Schwarz und Weiss ist vielleicht zu straff. Vielleicht gibt es noch Grau. Also einen Kompromiss bei dem alle Seiten mit ein wenig Risiko arbeiten können?

    Als Fasi würde ich immer diesen Weg gehen. Etwas untersagen würde ich direkt nur bei Gefahr im Verzug, kein Thema. Bei allen anderen Dingen ist ein Miteinander besser.

    In meinem Unternehmen habe ich die Weisungsbefugnis gegenüber der Meisterebene. Von der Geschäftsleitung wurde das so eingetütet. Benutzt habe ich das noch nie.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo Waldmann,

    untersagt war der falsche Ausdruck, sorry.

    Ich habe nach Beurteilung aller Risiken als Maßnahme vorgeschlagen, dass der Schweißer nicht alleine arbeitet. Das habe ich nicht nur, aber zum Teil damit begründet, dass ggf. ein Brand schneller entdeckt und gelöscht werden kann.

    Robert

  • Hallo,

    zieh doch auch die DGUV Regel 112-139 mit zu Rate. Die heisst zwar Einsatz von Personen-Notsignal Anlagen, aber in Kapitel 3.3.1 wird die Vorgehensweise zu einer Gefährdungsbeurteilung beschrieben - die finde ich ganz gut und evtl. hilft es Dir bei Deiner Betrachtung.

    Gruss

    EHS Mann

  • Also ich sehe hier auch nicht notwendigerweise einen klassischen Alleinarbeitsplatz mit erhöhter Gefährdung, den:

    1. Arbeitet auf der Baustelle i.d.R. keiner wirklich alleine

    2. Ist das mit der Arbeitsplatzvorbereitung schon eine gute Idee (!)

    3. möchtest Du nicht wirklich das Fass aufmachen und Schweißen nur noch zu zweit zulassen.

    Also ernsthaft: Ich sehe hier genug Möglichkeiten das selbstverständlich noch vorhandene Restrisiko auf ein akzeptables Maß zu senken und die Arbeit ohne "Aufsicht" ausführen zu lassen. Vielleicht solltest du dein Bauchgefühl mal mit dem von zwei oder drei anderen Leuten, u.a. den Schweißern, abgleichen. Dann kommt man recht schnell zu akzeptablen und belastbaren Risikoeinschätzungen...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Hi,

    was sagt den die Baustellenordnung dazu? Da muss es doch ein SiGeko geben, den man da mit ins Boot holen kann. Es kann ja auch sein, dass es dann einen Schweißerlaubnisschein geben muss und der das mit der Alleinarbeit sowieso klärt (Brandwache während der Arbeit).

    Gruß

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."

    Werner v. Siemens, Berlin 1880

  • Hallo Rettungsweg,

    für die Schweißarbeiten pauschal immer einen zweiten Mann bereitzustellen, ist sicherlich löblich, aber was soll der tun die ganze Zeit?

    Nur Aufpassen das nichts brennt? Dann könnte man das auch für jeden festeingerichteten Arbeitsplatz im Betrieb für sinnvoll erachten.

    Brandlasten vor Beginn entfernen und Löschmittel bereithalten dürfte in den meisten Fällen reichen.

    Ich würde erstmal schauen wie hoch die Dauer der Schweißtätigkeit an einem temporären Arbeitsplatz ist und ob ortsbezogene Besonderheiten an der Arbeitsstätte / Baustelle vorliegen oder Besonderheiten bei euren Schweißarbeiten und ggf. dann im Einzelfall einen zweiten Mann als z.B. Brandwache / Retter vorsehen (z.B. Sauerstoffmangel in engen Räumen)

    Auch solltest du den Kostenpunkt für den zweiten Mann nicht ganz außer acht lassen, wenn du willst das dein Unternehmen den Auftrag bekommt.

    Und ja ich weiß, dass die Kosten beim Arbeitsschutz eher keine Rolle spielen sollten. Tun sie aber.

  • Guten Morgen

    Schweißarbeiten Gefährdung wegen Alleinarbeit und daher zweite Person nötig ?

    Kenne einige die als Taucher Schweißarbeiten ausführen. Sind zwar über diverse Sicherheitseinrichtungen abgesichert, aber schweißen tun die da unten alleine. Für mich keine Notwendigkeit, da auch für allgemein übliche Schweißarbeiten egal ob autogen oder elektrisch keine besondere Gefahr ausgeht welche eine Alleinarbeit ausschließt.

    Gruß Martin

  • Für eine Gefährdungsbeurteilung

    wenn du an einer Gefährdungsbeurteilung bastelts, dann ist ein Teil dieser Aktion eine Risikobeurteilung.

    Schau mal hier rein

    GBU Alleinarbeitsplätze

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Kenne einige die als Taucher Schweißarbeiten ausführen. Sind zwar über diverse Sicherheitseinrichtungen abgesichert, aber schweißen tun die da unten alleine.

    Da sehe ich aber auch keine Brandgefahr. :44:Sorry, konnte ich mir nicht verkneifen.

    Danke für den reichhaltigen Input.

    Ich habe bei den Empfehlungen jetzt auf eine stärkere Sensibilisierung der Mitarbeiter gesetzt. Vor allem im Hinblick auf Entfernen/Abdecken von brennbaren Gegenständen, dem Bereithalten eines geeigneten Löschmittels und (Dank Hinweis von Michael "Arbeitet auf der Baustelle i.d.R. keiner wirklich alleine") werde ich empfehlen im Rahmen der Möglichkeiten die Arbeit so zu organisieren, dass ein zweiter Mitarbeiter in Rufweite arbeitet (selbe Etage z.B.).

    Danke und einen schönen Tag noch

    Robert