Moin,
diese Woche mussten wir unser Gebäude räumen, da wir einen kleinen Brand hatten. Nahezu alle Beschäftigten sind auch tapfer zum Sammelplatz gegangen. Natürlich gab es aber auch wenige Unbelehrbare, die stur an ihrem Arbeitsplatz geblieben sind. Im Ernstfall gefährden diese Personen damit nicht nur sich, sondern auch die Rettungskräfte, die den Rettungsverweigerer aus dem Gebäude holen müssen. Beschäftigte haben nach dem Arbeitsschutzgesetz auch Pflichten und nicht nur Rechte.
Zitat von §15 (1) ArbSchG
Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. Entsprechend Satz 1 haben die Beschäftigten auch für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind.
Es besteht also durchaus die Möglichkeit, ein solches Verhalten zu sanktionieren. Wir wollen jetzt nicht sofort jedem fristlos kündigen, der bei einer Räumungsübung nicht das Haus verläasst, aber wir wollen es auch nicht einfach hinnehmen. Im ersten Step gibt natürlich noch einmal eine Unterweisung mit einer klaren Ansage. Wenn das keine Besserung bringt, werden wir es beim nächsten mal, aber nicht bei einer Unterweisung belassen. Wie geht Ihr mit solchen Personen um?
Gruß Frank