Hallo Zusammen!
Letzte Woche hatten wir bei mir in einem Werk eine UVV-Prüfung einer Hubarbeitsbühne.
(Ja, weiss das heisst nicht mehr UVV, aber wird "intern" noch immer gerne so bezeichnet)
Nun meine Frage:
Müssen bei/in einer Hubarbeitsbühne die
- Gefährdungsbeurteilung gem. ArbSchG (betrachtet Gesundheitsgefahren/Unfallgefahren für den Mitarbeiter) ODER
- Gefährdungsbeurteilung für die Hubarbeitsbühne als Betriebsmittel gem. BetrSichV (betrachtet u.A. Prüfzyklus uvm.)
vorhanden sein?
Ist der o.g. Sachverhalt in der DIN EN 280 geregelt oder in der BGG945 (neue Nummer: DGUV Grundsatz 308-002) ?
Über eine kurze Rückinfo würde ich mich sehr freuen.
(Diese o.g. Forderung wurde seitens des Sachkundigen / Prüfers geäussert).
Gruss
Marti