Hallo zusammen,
nun ist meine letzte Prüfung zur Sifa gerade mal 2 Wochen her, auch dank der Unterstützung der Plattflorm hier, erfolgreich absolviert, taucht nun mein "erster" Fall bzw. Frage auf.
Folgender Sachverhalt.
ASA Sitzung bei einem Spediteur, hier wurde mir mitgeteilt, das ein gewerblicher Arbeitnehmer (An) beim Sturz während der Arbeitszeit (von außen einwirkendes unerwartets Ereignis) sich den Schneidezahn zur Hälft abgbrochen hat. Diesen hat er sich nun behandeln lassen, Abrechnung über seine Krankenkasse....?!
Der Arbeitgeber (Ag) hat dies alles dokumentiert, jedoch nicht gemeldet da der An sich NICHT hat krankschreiben lassen. Somit muss der Ag dies auch nicht melden.
Meine Frage nun, wäre es nicht ratsam dies der BG zu melden, auch schon hinsichtlich der evtl. Folgeschäden-/Kosten für den An?
Der Ag möchte (so seine Aussage) dies natürlich nicht melden, da er der Meinung ist, das dann seine Beiträge steigen würden.
Wie trete ich hier am besten dem AG/Kunden gegenüber?
Freue mich auf eine Aussage, wäre gut, wenn ich dazu dann auch den passenden Link bekäme.
Schöne Grüße
Sped65