Oh das liest sich, gerade wenn man in der Ausbildung erst steckt echt nicht gut.
Ich wollte dazu mal ein Frage in den Raum stellen.
Warum erstellt die SiFa eine Gefährdungsbeurteilung und nicht der Unternehmer.? Mitwirken vllt aber erstellen und damit verantwortlich sein?
Sind solche Sachen nicht erst bei grober Fahrlässigkeit möglich?
wenn man sich als SiFA durchsetzt und die Verantwortlichen eine Gefährdungsbeurteilung erstellen dann kommen so Sachen bei raus wie:
Absturzgefahr bei Arbeiten auf 5 Meter höhe --- Mitarbeiter wird unterwiesen dass er aufpassen soll. (eigene Erfahrung)
also, ich bereite die dann lieber selber vor, gehe das von mir ermittelte dann mit dem Verantwortlichen durch und er unterschreibt es dann am Ende. Vermerkt wird dann was noch umzusetzen ist und bis wann.
Damit bin ich dann doch meiner Beratungstätigkeit voll umfänglich nach gekommen.