Hallo zusammen,
diskutiere gerade sehr heftig die Frage der Anbaugeräte für Baumaschinen .
Sind die diversen Anbaugeräte eine auswechselbare Ausrüstung die die Funktion der Maschine ändert. Es handelt sich hierbei um Anbaugeräte die nicht vom Hersteller der Baumaschine stammen.
" In der Richtlinie 2006/42/EG, Artikel 2, Buchstabe b steht:
Die Definition wurde redaktionell angepasst. Die gesonderte Behandlung einer auswechselbaren Ausrüstung als Ersatzteil wurde gestrichen, da bei auswechselbaren Ausrüstungen nicht zwischen einer neuen Ausrüstung und einem Ersatzteil unterschieden werden kann.
Beispiele:
Geräte, welche die Funktion der Maschine verändern und deshalb auswechselbare Ausrüstungen sind:
Heuwender, Mähbalken, Düngerstreuer, und andere Anbaugeräte, die an einem Traktor angebracht werden;
Zusatzgeräte zu Bohrmaschinen wie Sägen, Schleifeinrichtungen, Fräseinrichtungen. Liefert der Hersteller jedoch einen kompletten Set aus Grundmaschine und Zusatzgeräten, so ist die Funktion der Grundmaschine durch die Zusatzgeräte bestimmt. Der komplette Set kann als eine Maschine angesehen werden, ohne dass für jedes Einzelgerät des Sets eine separate Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung erfolgen muss.
Geräte und Werkzeuge, welche die Funktion der Maschine nicht verändern und deshalb keine auswechselbaren Ausrüstungen sind:
- Bohrer und Fräser für Universalwerkzeugmaschinen,
- Schaufeln für Bagger
- Ersatzteile für Maschinen.
Ausnahme: Im Erwägungsgrund (7) der Richtlinie 2006/42/EG wird gesagt, dass diese Richtlinie nicht für das Heben von Personen mit Maschinen gilt, die hierfür nicht ausgelegt sind. "
Das ist auch unstrittig.
Da es nicht nur um Schaufeln geht sondern Anbaugeräte unterschiedlicher Art möglich sind ist dies nicht ganz einfach zu beantworten.
Wie sehr ihr das ? Freue mich auf Eure Expertenmeinungen.
Gruß tanzderhexen