Beiträge von DIMA

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    Kennst du die DGUV-I 208 018 Stetigförderer (Alt BGI 710). Dort sind viele Vorgaben zu den Förderbändern und co.

    Punkt 4.1.3 Gefahren durch Mitfahren, Überklettern bzw. Betreten von Stetigförderern.

    Es gibt seit Juli 2023 eine neue DGUV 208-018 Stetigförderer für Schüttgut. Die habe ich aber selber bis jetzt nur überflogen.

    Die größte Gefahr geht aus meiner Sicht von den Einzugsstellen der Förderbänder. Da gab es schon viele schwere bis tödliche Arbeitsunfälle.

    Einige dieser Punkte sind doch recht einfache qualitative Anforderungen.

    D.h. die sind entweder erfüllt (grün) oder nicht erfüllt (rot). Wozu dann noch eine Beurteilung der Schadensschwere?

    Oder ist der Hintergrund eine Managementsystem? Dann kann man natürlich auch über die qualitativen Anforderungen hinaus Risiko und Schaden abschätzen. Da würde ich als Auditor aber auch verlangen, dass ihr ein Maßstab definiert. Bei Bränden je nach eurer Priorität "Anzahl Verletzter" oder "Schadens- und Ausfallkosten" oder etwas Ähnliches.

    Nohl macht das ja eher nur für Unfallfolgen (Ausfalltage bis Tod).

    Ja, so ähnlich sehe ich das auch. Entweder es gibt eine Gefährdung, dass das Feuer ausbricht oder nicht. Oder es gibt eine Gefährdung, dass die Mitarbeiter das Gebäude nicht verlassen können oder nicht. Evtl. die Wahrscheinlichkeit könnte noch bewertet werden, aber nicht die Folgen. Die Folgen wären für mich immer auf der höchsten Stufe anzusetzen.

    Aber in der Fachliteratur wird oft die Risikomatrix erwähnt.

    Deshalb wollte ich wissen wie es die anderern handhaben mit der Brandschutz GB.

    Moin,

    es mag nicht überall passen aber bei der Unfallkasse NRW gibt es ein Gefährdungsbeurteilung Brandschutz als Muster. Einfach anschauen: Gefaehrdungsbeurteilung_Brandschutz.pdf (unfallkasse-nrw.de)

    Man kann auch der TRGS 800 in Verbindung mit der ASR 2.2 zu Rate ziehen.

    Gruß

    Tom

    Ja, genau diese GB habe ich auch gemeint.

    Die TRGS und ASR werden natürlich bei der GB berücksichtigt.

    Mir ging es eher um die Bewertung des Risikos.

    Leider gibt es im Netz nicht so viele (gute) Beispiele/Vorlagen für eine Brandschutz GB.

    Vielen Dank für die Antworten, die geben mir schon richtige Impulse.

    Grundsätzlich fand ich z.B. diese GB, was SimonSchmeisser geteilt hatte, nicht schlecht.

    https://www.unfallkasse-nrw.de/fileadmin/serv…Brandschutz.pdf

    Ich habe vesucht sie um diese Nohl-Matrix zu ergänzen, weil das bei uns Standard bei den üblichen GB`s ist.

    Aber da habe ich meine Zweifel bekommen ob das das richtige ist.

    Z.B. Gefährdung aus der GB:

    "Erschwerte Flucht- und Rettung durch gefangene Räume" da kann ich m.M.n. nur Handlungsbedrf Ja oder Nein angeben. Eine Risikobeurteilung fände ich nicht richtig.

    Oder

    "Brände können nicht frühzeitig erkannt werden" da ist das ähnlich.

    Aber vielleicht liegt das auch an der Art der Fragestellung.

    Moin,

    ich möcht nochmal das Thema GB Brandschutz aufgreifen.

    Ich bin auch dabei eine GB Brandschutz für diverse Bereich bei uns im Unternehmen zu erstellen.

    Ich habe folgende Frage:

    Wie habt ihr bei euch das Risiko in einer GB Brandschutz bewertet?

    In der Fachliteratur wird oft die Nohl-Matrix vorgeschlagen. Dort wird wird das Risiko als Ergebniss einer Eintrittswahrscheinlichkeit und des Schadensausmaßes bzw. Folgen dargestellt.

    Mit der Eintrittswahrscheinlichkeit ist alles klar für mich. Aber bei dem Schadensausmaß bin ich mir nicht sicher. Ich würde bei einem Brand immer die höhste Stufe wählen. Mir fällt es schwer bei einem Feuer eine Folge als Bagatel- oder leichte Folge festzulegen.

    Deshalb die Frage: ist die Nohl-Matrix das richtige Werkzeug für diese Art der GB oder würdet ihr besser nur die Eintrittswahrscheinlichkeit (ohne Schadensausmaß) bzw. Handlungsbedarf ja/nein bei einer möglichen Gefährdung in der GB Festlegen?

    Danke schon mal für die Antworten,

    Safety-Officer ne, so wie auf dem Bild wird es auch nicht gemacht. ^^

    Unsere Werkstatt hat zwei volle LKW-Batterien auf einem Gestell, der dann zum liegengebliebenen Fahrzeug gefahren wird und dann Starthilfe gegeben.

    MaOri ja es sind zwei Batterien in Reihe geschaltet. Es sind dann aber 24 Volt am Ausgang.

    Ich müsste genau die Gründe erfragen warum die Batterien nicht getauscht werden, aber ich denke Starthilfe zu geben ist einfacher.

    1. geht schneller als Ein-/Ausbau von Batterien.

    2. Kann eine Person machen, für den Tausch benötigt man 2 Personen. 1 Batterie wiegt ca. 60 kg.

    Es gibt auch Kabel mit 70mm2, aber mir fehlte die "Grundlage".

    Moin, moin,

    ich bin gerade dabei eine Gefährdungsbeurteilung zum Thema KFZ-Starterbatterien (Umgang, Laden etc.) zu erstellen und bin beim Punkt Starthilfe am überlegen, ob das "richtige" Kabelquerschnitt in der GB festgelegt werden sollte.

    Es ist ja so, dass für verschieden Motoren Startkabel mit verschiedenen Querschnitten gibt, z.B.:

    Ottomotor bis 2.0 Liter Hubraum 16mm2

    Diesel bis 2.0 Liter 25mm2 , mehr als 2.0 Liter 35mm2 usw.

    Wir haben bei uns Erdbaumaschinen und LKW.

    Mir ist nicht ganz klar bzw. ich finde nicht (nichts offizielles) wo festgelegt ist was für Kabelquerschnitt für solche Fahrzeuge vorgeschrieben ist. Falls es überhaupt vorgeschrieben ist.

    Ich habe gehofft, das hier jemand aus dem KFZ-Bereich ist oder sich schon mal jemand mit dem Thema auseinander gesetzt hat.

    Für einen Tipp wo ich suchen könnte wäre ich euch sehr dankbar.

    Viele Grüße

    DIMA

    Moin, moin,

    mich interessiert das Thema auch sehr. Als Anbieter habe ich aber auch nur welche aus dem Süden gefunden. Es gibt aber auch Anbiete, die haben als Voraussetzung nicht unbedingt die 15 Tage drin

    Moin,

    die Voraussetzung 15 Tage im Jahr habe ich aus:

    DGUV Grundsatz 312-001

    Anforderungen an Ausbildende und Ausbildungsstätten zur Durchführung von Unterweisungen mit praktischen Übungen bei Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz und Rettungsausrüstungen

    4.4 Praktische Fähigkeiten

    ..

    Die praktischen Fähigkeiten und Erfahrungen haben Ausbildende durch eine zeitnahe, regelmäßige Benutzung der PSAgA bzw. RA (mind. 15 Tage im Jahr) nachzuweisen. Diese sollten sich u.a. auf die Auswahl der Anschlagmöglichkeiten, des geeigneten Auffangsystems, der Verbindungsmittel und Verbindungselemente, der geeigneten Rettungsausrüstung, des geeigneten Helms, das Anlegen des Gurtes und das Bedienen der Rettungsgeräte beziehen.

    Ja genau, mit einem Greifer, nur das er am Bagger dran ist und nicht am Kran. Unter anderem aus diesem Grund können wir auch keinen Personenkorb einsetzen. Der Hafenkran kommt nicht in den Bereich wo die Schrottlöschung statt findet. Gangway würde auch nicht funktionieren weil 95% der Schiffe viel tiefer liegen als die Kaikante, es muss schon die Steigleiter genommen werden.

    Ich habe schon einige BG-Vorschriften durchgesehen, ob die BG Schrift "Hafenarbeit" auch dabei war weiß ich nicht mehr, ich schaue es mir nochmal an. Trotzdem Danke für den Tip.

    Moin, moin,

    ich habe eine spezielle Frage an Kollegen aus dem Hafengebiet bzw. die sich in Bereichen wie Schiffslöschung, Kaianlage auskennen.

    Ich habe gesehen unter uns ist eine Hafensifa, vielleicht kann er mir da weiter helfen ;)

    Und zwar: eine der Tätigkeiten, die von unseren MA durchgeführt wird, ist Schiffslöschung. Nach/Während der Schiffslöschung, in der Regel Metallschrott, müssen die MA runter ins Schiff um dort zu reinigen bzw. während der Löschung dem Bagger mit einem Kompaktlader zuarbeiten. Je nach Wasserstand (Hamburger Hafen) beträgt der Höhenunterschied zwischen Kaikante und Schiffsoberdeck bis zu 9m. Um aus das Schiff zu gelangen benutzen die MA eine Steigleiter. Wir haben schon feste Installationen ausprobiert, an denen der MA sich mit einem Höhensicherungsgerät anschlagen kann, aber durch das Hantieren mit Mettalschrot mit einem Bagger und engen Platzverhältnissen hat das dem nicht Standgehalten. Geländer und andere anbauten, die über die Kaikante hochhinausragen können wir dort aus dem Gleichen Grund nicht installieren, das würde nicht lange halten. Zudem müssen die MA zusätzlich zur PSAgA auch noch Rettungswesten anlegen, da am Wasser gearbeitet wird. Die Akzeptanz ist da entsprechend "hoch".

    Ich möchte wissen: wie sieht es aus mit den Schiffsbesatzungen die an Land gehen, die müssen ja auch an Verschiedenen Orten aufs Land gehen. Gibt es dort diesbezüglich irgendwelche Vorschriften? Ich habe mit einem Eichmeister gesprochen, die kommen ja in viele Hafenanlagen rein, er sagte mir er habe noch keinen Unternehmen gesehen der eine vernünftige Lösung für diese "Gefährdungskombination", Höhe + Wasser + Schiffslöschung, gesehen. Die Meisten benutzen keine PSAgA, weil nicht so einfach umsetzbar. Aber aus meiner Sicht ist das Gefahrenpotential sehr Hoch. Einmal abgerutscht und schon landet man in mehreren Metern Tiefe auf einem Haufen Metallschrott.

    Hallo,
    die BGRCI hat wieder einmal ein solches Seminar für Ausbilder im Angebot.

    https://seminare.bgrci.de/shop/?query=/a….xml&field=path

    Anforderung an Ausbildende zur Durchführung von Unterweisungen gem. DGUV G 312-001
    Ihr Nutzen
    Sie sind in der Lage, die gestellten Anforderungen gemäß DGUV G 312-001 an Art und Inhalt von Unterweisungen mit praktischen Übungen im Betrieb vorzubereiten und sicher umzusetzen.
    Zielgruppe
    Personen, die im Rahmen von Unterweisungen die praktischen Übungen mit PSA gegen Absturz bzw. Rettungsausrüstungen (gemäß DGUV Vorschrift 1 und DGUV R 199-312) im Unternehmen durchführen sollen

    Moin, moin,

    ich hole das Thema noch mal aus dem Keller.

    Dieses Seminar ist bei der BGRCI schnell ausgebucht, und in Coronazeiten eh nicht so viel angeboten. Kennt einer vielleicht einen externen Anbieter aus dem nördlichen Raum der etwas vergleichbares anbietet?

    Und meine zweite Frage ist: wie ist es mit theoretischen Kenntnissen und praktischen Fähigkeiten (regelmäßige Benutzung der PSAgA min. 15 Tage im Jahr)? Würde die Unterweisung/Schulung der MA als "regelmäßige Benutzung" auch zählen?

    Mein Ziel ist es, dass ich unsere eigene MA im unternehmen selbst unterweisen kann/darf. Zum größten Teil sind das Arbeiten mit dem Hubsteiger und Wartungsarbeiten an den Transportbändern.

    Ich möchte lediglich dazu anregen, einmal losgelöst von starren Vorschriften, über Situationen als solche nachzudenken und u.U. ganz spezifische Lösungen zu hinterfragen...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    Das war ursprünglich auch meine Intention. Ich wollte damit auch nur sagen, dass es manchmal keine Standardlösung aus einer Vorschrift gibt und es Sinn macht über Lösungen nachzudenken, die auf ersten Blick disparat erscheinen.

    Zu den Schweißern und Regen/Warnschutz ist nur reine Beobachtung, was hin und wieder gesehen wird. Ich habe mich noch nicht mit dieser Thematik beschäftigt, aber scheinbar gibt es eine Lösung in diesem Bereich. Deshalb ziehe ich meine Frage zurück.

    Zu dem Lokrangierführer, er arbeitet alleine im im Bereich Schienen, das heißt er steigt aus, mal geht er vor der Lok usw. Er muss Warnschutzkleidung tragen ,min. Klasse 2. Im Stahlwerk ist Schutzkleidung bei allen MA nach EN ISO 116112 E3 zertifiziert, (es gibt auch Stahlwerke in denen flüssiges Eisen auf Schienen transportiert wird). Und im besten Fall sollte diese PSA auch Regenschutz bieten. Oder besser wäre Regenschutz mit den oben beschriebenen Eigenschaften. Denn sobald er einen Regenschutz mit "schlechteren" Schutz über PSA mit "besseren" Schutz überzieht, wären wir wieder bei dem Thema anfangs.

    Bin gerade schockiert über die Fragestellung. Ich hatte noch nie den Gedanken, dass man das in die Herstellerinformation schreiben müsste. Aber es scheint nichts zu geben, was es nicht gibt.

    So schockierend ist die Fragestellung nicht.

    z.B. Ein Lockrangierführer muss die Schottkörbe ins Stahlwerk zustellen. Im Stahlwerk ist die Schwerentflammbare PSA vorgeschrieben, Im Bahnbetrieb ist die Warnkleidung mindesten Klasse 2 vorgeschrieben. Leider habe ich noch keine PSA gefunden die alle diese Anforderungen gleichzeitig erfüllen (Flammschutz nach ISO 11611 mindestens E2 (Standard E3) und Warnkleidung mindestens Klasse 2). Auf was kann eher verzichtet werden; auf Flammschutz oder Warnschutz?

    Oder einfachere Fragestellung: Darf ein Schweißer Regenschutz tragen wenn er im Freien arbeitet? (Schweißerkleidung = Flammschutz, Regenschutz nicht).

    Frage mit dem Regenschutz betrifft übrigens auch den oben beschriebenen Lockrangierer, darf er damit ins Stahlwerk oder muss er sich umziehen bevor er reinfährt?

    P.S.

    oft sieht man Fremdfirmen auf dem Gelände, z.B. Metallbauer, Schweißer etc., die über ihre (Flammschutz-)PSA Warnwesten tragen, weil auf dem Gelände Warnkleidungpflicht ist. Ist das erlaubt?

    Damit wollte ich nur zeigen dass solche Fragestellungen durchaus Vorkommen.

    Moin Community,

    ich bin auf der Suche nach einer Antwort auf folgende Fragen:

    wie sind die Ketten definiert, die in einer stationären Anlage verbaut sind? Bei uns sind das z.B. Ketten an den die Überbandmagneten oder die Bandanlagen selbst hängen.

    - Sind das noch Anschlagmittel?

    - Müssen sie (jährlich) geprüft werden?

    - oder in welcher Vorschrift finde ich diese Ketten?

    Habe leider nicht wirklich was gefunden zu dem Thema, was meine Fragen beantworten. Vielleicht hat schon mal jemand von euch sich mit dem Thema befasst.