es geht hier um die Risikobeurteilung für die neue Maschine (Kombination). Wenn diese ergibt daß sich das Risiko erhöht und dieses sich nicht durch eine einfache trennende Schutzmaßnahme minimieren läßt, dann muss die Maschine ein Konformitätsverfahren durchlaufen. Als Ergebnis wird dann ein neues CE Zertifikat erstellt.
Also nicht jede auswechselbare Ausrüstung bedeutet gleich eine neue Maschine zu schaffen.
Anbaugeräte können z.B. Mähbalken oder Kehrbesen sein, auch eine Schaufel anstelle einer Palettengabel oder umgekehrt.
Da bleibt das Risiko des Betreibens der Maschine in etwa gleich, im Falle des Mähbalkens reicht dann die einfache Schutzeinrichtung Abdeckung des Schneidwerks beim Transport.
Wird jedoch ein Arbeitskorb angebaut mit der Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von über 3 Metern so wird aus der Kombination eine gefährliche Maschine nach Anhanh IV der MRL. Das lustige an diesem Zusammenhang ist daß der gleiche Arbeitskorb an einem Gabelstapler mit einer Hubhöhe von über 3 Metern (= Absturzhöhe ) nicht unter die MRL fällt weil der Korb nicht als auswechselbare Ausrüstung zählt sondern als Teil der Last und damit noch nicht einmal ein CE Zeichen benötigt.
Der gesunde Menschenverstand sagt was soll da der Unterschied sein wenn jemand herunterfällt aber das ist eben Definitionssache.
Mach das mal dem Lagermitarbeiter verständlich der draußen den Radlader fährt und in der Halle einen Gabelstapler.
Gruß
klaus