Beiträge von klschneider

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    es geht hier um die Risikobeurteilung für die neue Maschine (Kombination). Wenn diese ergibt daß sich das Risiko erhöht und dieses sich nicht durch eine einfache trennende Schutzmaßnahme minimieren läßt, dann muss die Maschine ein Konformitätsverfahren durchlaufen. Als Ergebnis wird dann ein neues CE Zertifikat erstellt.
    Also nicht jede auswechselbare Ausrüstung bedeutet gleich eine neue Maschine zu schaffen.
    Anbaugeräte können z.B. Mähbalken oder Kehrbesen sein, auch eine Schaufel anstelle einer Palettengabel oder umgekehrt.
    Da bleibt das Risiko des Betreibens der Maschine in etwa gleich, im Falle des Mähbalkens reicht dann die einfache Schutzeinrichtung Abdeckung des Schneidwerks beim Transport.
    Wird jedoch ein Arbeitskorb angebaut mit der Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von über 3 Metern so wird aus der Kombination eine gefährliche Maschine nach Anhanh IV der MRL. Das lustige an diesem Zusammenhang ist daß der gleiche Arbeitskorb an einem Gabelstapler mit einer Hubhöhe von über 3 Metern (= Absturzhöhe ) nicht unter die MRL fällt weil der Korb nicht als auswechselbare Ausrüstung zählt sondern als Teil der Last und damit noch nicht einmal ein CE Zeichen benötigt.
    Der gesunde Menschenverstand sagt was soll da der Unterschied sein wenn jemand herunterfällt aber das ist eben Definitionssache.
    Mach das mal dem Lagermitarbeiter verständlich der draußen den Radlader fährt und in der Halle einen Gabelstapler.

    Gruß

    klaus

    Hallo waldmann, vielen Dank für deinen Kommentar.

    Ich bin auch der Meinung der Anwender sollte den Sinn einer sicheren Funktion verstehen und nicht durch eine eventuelle Strafandrohung dazu gezwungen werden. Ich war dies Woche in der Schweiz weil wir dort sehr gut verkaufen. Aber leider nicht weil der Schweizer ein hohes Sicherheitsverständnis hat, sodern weil die Aufsichtsbehörde ( SUVA ) dort streng kontrolliert und sehr hohe Strafen bei Verstößen verhängt. Das ist wie beim Autofahren in der Schweiz, alle fahren nur so schnell wie erlaubt. Aber auch nur weil hinter jeder Ecke ein Blitgerät steht und die Strafen astronomisch sind. Fahrt der Schweizer über die Grenze nach Deutschland so braucht er nur Minuten um sin Verhalten grundlegend zu ändern. Der gleiche hirnlose Raser wie bei uns. Gibt doch kaum Kontrolle und wenn man erwischt wird ist es gar nicht so teuer.
    Ich bin immer wieder froh gesund zu Hause anzukommen wenn ich auf deutschen Autobahnen unterwegs war. Sicherheitsabstand ist doch nur die Aufforderung rechts zu überholen und vor einem wieder einzuscheren. Blinken unnötig da ich ja weis wohin ich will, der andere wird das schon irgendwie merken.

    klaus

    Erst einmal ein Hallo an alle hier im Forum. Ich habe mich angemeldet 1. weil mich ein Tema hier interessiert hat ( habe ich über google gefunden ) und 2. weil ich mal die Meinung von Praktikern aus dem Firmenumfeld hören wollte.
    Ich arbeite in einer Firma die spezielle Anbau-Arbeitsbühnen herstellt und sich an die dafür notwendigen Vorschriften hält. Das macht die Sache natürlich teuer und hier liegt der Widerspruch. Viele Anwender sind nicht bereit dafür mehr Geld auszugeben weil es auch billige Lösungen gibt. Zwar nicht zugelassen aber erfüllen auch ihren Zweck. Das ist wie mit dem parken im Halteverbot , ich stehe hier doch erst seit 5 Minuten, bin gleich wieder weg. Gibt es das Schild nur als Empfehlung oder ist das eine Vorschrift die einzuhalten ist. Wobei meist ein paar Meter weiter ein freier Parkplatz ist. Aber wann wird schon mal kontrolliert. Das schlechte Gewissen etwas Falsches zu tun scheint es nicht mehr zu geben.

    klaus

    Hallo, ich bin bei der Suche ebenfalls über diesen Artikel gestolpert. Deshalb habe ich mich hier angemeldet.Kurz zu mir, wir sind Hersteller von Anbau-Arbeitsbühnen an Baumaschinen (https://sifaboard.de/www.decker-arbeitsbuehnen.de). Das soll aber hier keine Werbung werden. Aktuell haben wir eine Arbeitsbühne an einen Bagger angebaut und auch ordentlich zertifiziert. Die Arbeitsbühne hat vom Typ her eine Baumusterprüfung und wird jeweils in einer Einzelprüfung zusammen mit dem Trägergerät von der Baumusterprüfstelle zusammen abgenommen ( Standsicherheit, Umbau Einhaltung des Baumusters und der aktuellen Normen (MRL und EN280). Die Maschine wird mit dem Anbau der Bühne rechtlich zu einer Anhang IV Maschine der MRL und muss entsprechend zertifiziert werden. Wir erstellen die nötigen Dokumente und erstellen ein neues CE Zertifikat. Wir sind dann für den Betrieb als fahrbare Hubarbeitsbühne ( FHAB ) der Hersteller und übernehmen die Produkthaftung. Wird die Bühne abgebaut und der Umbau deaktiviert so ist es wieder eine normale Baumaschine. Wichtig für den Fall einer Gewährleistung durch den Hersteller. Bisher hatten wir da noch keine Probleme, auch der Betrieb unserer Arbeitsbühnen verlief bisher ohne jeglichen Zwischenfall. Es gibt immer wieder diese Diskussionen ob es ausreicht wenn jedes Einzelprodukt ein CE Zertifikat hat. Durch die Kombination entsteht aber ein neues Produkt mit erhöhtem Risiko und deshalb muss der gesammte Prozess der MRL für die Konformität durchlaufen werden. Denn im Falle eines Unfalls ist ein bloßes Zusammenbauen nicht richtig zertifiziert und deshalb nicht verkehrsfähig. Daher wird der Inverkehrbringer automatisch zum Hersteller und übernimmt die Produkthaftung. Ein Sachverständiger sollte nach 30 Sekunden dies feststellen können und die Leistungen der BG und der Krankenkasse zurückfordern. Das kann für den Betreiber teuer werden. Die Hersteller von Arbeitskörben halten sich meist aus dem Umbau des Trägergerätes gerne heraus und auch eine Einzelabnahme einer zertifizierten Stelle überprüft nur den Umbau und die Stabilität. Aber der Prüfer stellt kein neues CE Zertifikat aus. Und darum geht es bei der Haftung. Der Dumme ist dann der Betreiber.
    Mich würde es interessieren wie die Sicherheitsbeauftragten damit umgehen, meist herrscht die Meinung vor ein schlechter Arbeitskorb ist besser als auf einer Palette oder in der Schaufel zu stehen.
    Gerade aktuell ist der neue Leitfaden 2.1 zur Maschinenrichtlinie. Darin ist jetzt ein Anhang explizit für dieses Thema hinzugekommen. Das gleiche gab es bereits von Anfang an mit der MRL seit 2009 aber als externes Dokument. Das hat dann niemand interessiert, jetzt ist es aber quasi die Fortschreibung der MRL.

    Jetzt ist es etwas lang geworden, doch ich würde mich über rege Antworten freuen. Wer möchte findet auch einige videos unter dem Firmennamen auf youtube.

    Gruß

    klaus