Untrnehmer akzeptiert keine zu spät gemeldeten Arbeitsunfälle mehr

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo Kollegen,
    in unseren Unternehmen haben wir im Augenblick eine riesige Diskussion losgetreten. Unser Unternehmer will in Zukunft keine Arbeitsunfälle mehr akzeptieren, die nachträglich (> 5 Tage) durch den Mitarbeiter gemeldet werden. Er bezieht sich auf die Pflicht des Mitarbeiters, das bei einen Unfall dieser sofort den richtigen Stellen zu melden ist. Seiner Meinung könnten nachgemeldete Unfälle auch im Priv. Bereich passiert sein. Dagegen spricht, das jeder Mitarbeiter bei den BG en versichert ist, somit auch einen Versicherungsschutz und Rechte nach dem SGB VII besitzt, auch bei einen Verbotswidrigen Verhalten.

    So, wie denkt Ihr darüber. Hat einer eine Idee, wo ich was darüber nachlesen kann?

  • ANZEIGE
  • "Die Berufsgenossenschaft als gesetzliche Unfallversicherung tritt damit an die Stelle des ursprünglich zu Schadensersatz verpflichteten Unternehmers."
    http://www.hvbg.de/d/pages/versich/leistung/schad.html

    Ich denke, die Entscheidung obliegt der BG.
    Aus der Anzeige ist der zeitliche Abstand zwischen Unfallzeitpunkt und Zeitpunkt der Unfallmeldung ja erkannbar.

    Ich würde vermuten, dass der Unternehmer selbst haftet, wenn er einem Arbeitnehmer die Anzeige eines AU verwehrt.

    Gruß
    gladis:-)

  • Hallo,

    in meiner Firma gibt es eine klare Regelung, dass jede noch so kleine Verletzung (z.B. Schnittwunde, Umknicken,...) in das jeweilige Verbandsbuch eingetragen werden muss, ggf. muss auch der Vorgesetzte darüber informiert werden.
    Ist dies nicht der Fall, wird ein später reklammierter Arbeitsunfall von der Firma nicht akzeptiert.

    Gruß
    Martin

  • Hallo,

    also so einfach finde ich das auch nicht. Wir haben die Diskussion auch bei uns im Betrieb. Wenn jedoch ein Mitarbeiter nach einigen Tagen zum Arzt geht, seinen "Arbeitsunfall" beschreibt und der Arzt über die BG abrechnet, was dann?

    Wir werden dann von unserer BG gefragt warum wir noch keine Unfallmeldung geschickt haben. Die Anerkennung eines Unfalls ist doch letztlich Sache der BG - oder nicht?

    truebi Habt ihr das mit eurer BG abgeklärt? Wie reagiert ihr denn bei einer Nachfrage der BG das eine Unfallmedung fehlt.

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hi fireboss

    Natürlich gibt es bei uns auch die Parole es wird nichts nachträglich gemeldet.
    Sonst kann ich das Verbandbuch gleich weglassen.

    Ich hatte schon ein Fall wo ich nach 4 Wochen ein Arbeitsunfall melden sollte.
    Ich habe dann direkt mit der BG telefoniert.
    In meinem Fall haben die dann gesagt es ist kein Arbeitsunfall und das habe ich dann dem Mitarbeiter schriftlich mitgeteilt.

    Also ich würde lieber nachfragen. Es kommt ja sicher auch nicht jeden Tag vor das etwas nachgemeldet werden soll.


    Totti

    Entweder man verliert .....oder es gewinnen die anderen.....

  • ANZEIGE
  • Tach auch,

    ...das Thema ist sicherlich diskussionsfähig. Wenn mir allerding ein MA versucht nach 5 Tagen einen dicken Knöchel zu melden, den er sich durch Umknicken bei der Arbeit zugezogen haben will, ich aber auf der anderen Seite weiss, dass er sehr gerne Fußball spielt - kann ich dann ruhigen Gewissens die Solidargeminschaft der BG damit belasten? Der Leistungsumfang der BG'en ist ja bekanntermassen kein schlechter.

    Einen Unfall unverzüglich zu melden ist eine Bringschuld des Arbeitnehmers und darauf sollten und müssen wir uns berufen.

    Versteht mich nicht falsch aber das ganze hat in meinen Augen auch etwas mit der Kultur zu tun, mit der wir hier Ereignissen manchmal noch begegnen. So nach dem Motto: "Ist ja nichts passiert, Stell dich mal nicht an wie ein Mädchen!" und 3 Tage später ist die Entzündung da, der Fuß ist dick oder schlimmeres.

    In letzter Konsequenz werden sich mit einem solchen Fall sowieso die BG'en bzw. die Sozialgerichte beschäftigen. Das sollte uns jedoch nicht davon abhalten, MA wie auch Unternehmer für diese Thematiken zu sensibilisiere und entsprechende Aufklärungsarbeit zu leisten.

    MfG
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo Zusammen,

    ich sehe das auch wie MichaelD und gebe ihm komplett recht mit seiner Einstellung. Man kann von seinen Kollegen bzw. Mitarbeitern erwarten , das sie sofort ihren Vorgesetzten informieren wenn sie bei der Arbeit verletzt worden sind.

    Auch wir hatten den Fall, das ein Beschäftigter nach einer Woche beim Arzt einen Arbeitsunfall angab, obwohl er sich die Verletzung zu hause zuzog.
    Aber das ist anscheinend eine heutige Einstellung der Menschen allgemein.

    Gruß

    Michael
    :v:

  • Hallo,

    also bei uns ist ein MA nach 4 Monaten (nicht Wochen) zum Arzt und dieser gab die Abrechnung an die BG (da angeblich Arbeitsunfall). Wir wurden von der BG angeschrieben, bei uns war niemand über den Unfall informiert.
    Die BG hat diesen nach meiner Meinung angeblichen Arbeitsunfall akteptiert.

    Seither gilt auch bei uns die sofortige Meldepflicht , ansonsten kein Arbeitsunfall.

    Alle Unternehmen bezahlen die BG. Jeder Arbeitsunfall kostet Geld, dass nicht die BGen zahlen, sondern die Unternehmen. Deshalb bin ich der Meinung, dass die Beurteilung über Arbeitsunfall oder nicht durchaus von den Unternehmen geregelt werden darf (mit sofortiger Meldung).
    Was spricht dagegen, einen Unfall seinem Vorgesetzten, der SiFa oder Personalabteilung zu melden, wenn nachher keine Heilbehandlung notwendig ist?

    Bei uns funtioniert es gut. Wir hatten seither keinen angeblichen Arbeitsunfall mehr zu untersuchen.

    Gruß
    Brigitte

  • Zitat

    Original von Brigitte
    Die BG hat diesen nach meiner Meinung angeblichen Arbeitsunfall akteptiert.

    Seither gilt auch bei uns die sofortige Meldepflicht , ansonsten kein Arbeitsunfall.

    Was spricht dagegen, einen Unfall seinem Vorgesetzten, der SiFa oder Personalabteilung zu melden, wenn nachher keine Heilbehandlung notwendig ist?

    *Ein Indianer kennt keinen Schmerz*

    Hallo,

    mir scheint, man sollte unterscheiden zwischen Wunsch und Recht unterscheiden.
    Mir widerstrebt die indirekte Unterstellung, alle nachgemeldeten Unfälle wären Lügen.

    Wenn der Verunfallte entscheidet, den Unfall nicht sofort zu melden, weil z.B. die Schnittverletzung schon heilen wird, die verblitzten Augen schon wieder heilen oder er nicht derjenige sein will, der die Unfallstatistik verdirbt. Stellt sich später z.B.eine Entzündung ein, wird er den Unfall melden.
    Vermutlich nicht im Betrieb, denn dort ist er ja schon zum Lügner erklärt. Also geht er direkt zum Arzt. Und wieder wird die BG den Unfall bewerten und ggf. anerkennen.

    Auch ich hatte schon Fälle, in denen ich nicht einverstanden war, mit der Beurteilung der BG. Dennoch glaube ich nicht, dass hier leichtfertig das Geld der Unternehmen verschwendet wird.
    Arbeitsrechtlich bzw. versicherungsrechtlich kann der Beschäftigte verlangen, dass eine Unfallmeldung erstellt wird. In diesem Fall ist er sich sicher im Klaren darüber, dass er mit Fragen zum Zeitfaktor rechnen muß. Aber eine Unfallanzeige abzulehnen steht dem Unternehmen m.E. nicht zu.

    Wenn das *funktioniert* dann wohl nur, weil die Mitarbeiter die Auseinandersetzung scheuen.
    Sobald es die Schwere der Verletzung rechtfertigt, wird auch eine Nachmeldung erfolgen.

    Gruß
    gladis:-)

  • ANZEIGE
  • Hallo Gladis,

    von meiner Überzeugung her kann ich deiner Meinung nur zustimmen. Hatte ein Mitarbeiter ein Unfall, und ist er durch den Unternehmer bei der BG versichert, dann darf mann ihn auch nicht das Recht verwehren, den Unfall als Arbeitsunfall an zu erkennen. Obwohl er diesen beim Unternehmer zu spät oder garnicht gemeldet hat.

    Meine Nachfrage an alle geht in die Richtung.
    Lt. dem SGB und der Satzung der Berufsgenossenschaften hat der Arbeitergeber die Pflicht, die BG in aller Form zu unterstützen. Auch bei der Ermittlung der Unfälle. Hat der Unternehmer auch Rechte? Wo Pflichten sind, müßte doch auch irgendwo Rechte zu finden sein?

    Wie findet ihr das. Wo steht es geschrieben?
    Das Recht des Unternemers, einen Unfall nicht zu akzeptieren.

    The best way, is only the shortest way...

  • Da bin ich nochmal,

    ...natürlich kann ich als Arbeitgeber eine Unfallmeldung nicht ablehnen, sondern muß hier u.U. sofort oder bei der jährlichen Meldung der BG zu den im Umlageverfahren berücksichtigten Unfälle mein Veto einlegen. In letzter Konsequenz gilt - wie schon erwähnt - das Urteil der Sozialgerichte.

    Gladis: Selbstverständlich stempel ich nicht jeden, der einen Unfall verspätet meldet, als Lügner ab. Ich denke nur dass es auch im Hinblick auf die Führsorgepflich des Unternehmers für seine Arbeitnehmer von Interesse sein sollte, so schnell als möglich von solchen Ereignissen zu erfahren. Wir haben schließlich auch die Pflicht aus Ereignissen zu lernen und, wenn auch in einem solchen Falle nur reaktiv, nötigenfalls Maßnahmen einzuleiten.
    Auch hier möchte ich mich noch einmal wiederholen: Ich möchte, darf und werden den Kolleginnen und Kollegen diese Freiheitgrade die Du angesprochen hast definitiv nicht gewähren - ein Unfallereignis ist in jedem Fall unverzüglich zu melden! Das funktioniert in unserem Unternehmen übrigens schon immer ohne Probleme.

    Schönen Restsonntag euch allen.

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • ich zitiere noch einmal Brigitte : "Seither gilt auch bei uns die sofortige Meldepflicht , ansonsten kein Arbeitsunfall."

    Natürlich gibt es auch bei und die -sofortige Meldepflicht - bei wem nicht!?
    Das steht doch außer Frage.

    Fraglich ist die m-E. unhaltbare Aussage - "wenn nicht - dann!"
    Und hier kann man Phrasen dreschen so viel man will.
    Die Ausgangsfrage war sinngemäß _kann der Unternehmer eine Unfallmeldung verweigern?_
    meien meinung: nein - letztendlich entscheidet die BG.

    Oder kann jemand die bernnende Frage von fireboss "Wo steht es geschrieben?
    Das Recht des Unternemers, einen Unfall nicht zu akzeptieren." beantworten?

    und nur am Rande bemerkt: Ich gewähre Freiheitsgarde???..das kann nicht sein - *lach*.. ich bin doch hier die Pingelige :D

    Gruß
    gladis:-)

  • Eine sehr kontroverse Diskusion. Finde ich gut.

    Ich bin nicht derjenige, der einen Kollegen als Lügner bezeichnet. Nur einen Unfall nach Monaten erst zu erfahren, weil die BG einen anschreibt, ist doch von seiten des Mitarbeiters sehr merkwürdig und wirft viele Fragen auf.

    Seit wir, "wenn nicht..., dann.." eingeführt haben, funktioniert es mit der sofortigen Meldung. Die Mitarbeiter melden aufgrund dieser tatsache sogar Beinaheunfälle, was meine Arbeit als SiFa und die Gefährdungsbeurteilung einzelner Aufgaben erleichtert.

    Ich bleibe auf dem Standpunkt, dass nur ein sofortiger gemeldeter Unfall, ob jetzt ein Arztbesuch erfolgt oder nicht, für das Unternehmen wichtig ist.
    Weil Ihr die BG so hoch lobt. Denen kann es doch egal sein, ob es ein Arbeitsunfall oder ein Freizeitunfall war. Die Statistik steckt dies weg und bezahlen tun es immer die Unternehmen mit Ihren Beiträgen.
    Mein Erfahrung lehrt mich, dass die nicht ernsthaft daran interessiert sind, einen Unfall näher zu untersuchen, wenn der Unternehmer berechtigte Zweifel hat.

    Ich bin schon dafür, dass bei einem Arbeitsunfall die BG die Kosten tragen, d.h. die Unternehmen, weil schließlich hat man sich während seiner Tätigkeit für dieses Unternehmen verletzt. Aber das Unternehmen sollte auch das recht erhalten einen nicht gemeldeten Arbeitsunfall nicht anzuerkennen, wenn dieser verspätet bzw. gar nicht gemeldet wird.

    Brigitte

  • ANZEIGE
  • Zitat

    Original von Brigitte
    Eine sehr kontroverse Diskusion. Finde ich gut. ...
    Ich bleibe auf dem Standpunkt, ...
    Brigitte

    .. das sei Jedem hier unbenommen.

    Gruß
    gladis:-)

  • Zitat

    Original von gladis

    .. das sei Jedem hier unbenommen.

    Gruß
    gladis:-)

    Und gladis hat recht, wo steht es geschrieben dass ein Unternehmer bei Unfällen irgendetwas anzuerkennen hat? Der Unternehmer hat zu melden Punkt und aus!

    viele Grüße

    kuddel

  • Urlaubsbedingt erst jetzt eine kleine Ergänzung zu der wirklich spannenden Diskussion.
    In einigen (meist mit amerikanischen Stammwerken versehenen) Unternehmen haben wir die Situation, dass ein Arbeitsunfall zugleich fast immer mit einer Verletzung von Sorgfaltspflichten des Arbeitnehmers einhergeht. Somit ist hier ein Arbeitsunfall nicht nur ein gesundheitliches, persönliches, statistisches oder sonstiges Problem, sondern zieht oft auch eine Abmahnung (oder mehr...) hinter sich her. Dies ist mitunter ein Motiv für die Arbeitnehmer, den Unfall solange wie möglich zu verschweigen. Auch wegen solcher Umstände meldet ja nicht nur der Unternehmer, sondern zum Beispiel auch ein behandelnder Arzt der BG den Verdachtsfall.

    _________________________________

    "Es ist gelogen, dass Computerspiele Kinder beeinflussen. Hätte Pacman das getan, würden wir heute durch dunkle Räume irren, Pillen fressen und elektronische Musik hören." --- Kristian Wilson, Nintendo Inc. 1989

  • ANZEIGE
  • Bei uns wird erst einmal jeder Unfall akzeptiert, wenn auch mit häufigen Zähneknirschen.. Dann schreiben wir inzwischen häufig auf die Unfallanzeige das der Unfall bitte von der Fachabteilung der BG zu untersuchen ist. Da vom Unternehmen bedenken vorhanden sind.
    Die BG untersuchen diese und entscheiden dann
    [list=a]
    [*]Kein Arbeitsunfall
    [*]Arbeitsunfall aber die Ausfallzeit wird nicht anerkannt aus - medizinischen Gründen
    [*]Anerkannter Arbeitsunfall
    [*]Anerkannt und untersuchung durch den zuständigen TAB
    [/list=a]
    Denn auch unsere Bgen sind sehr daran interessiert nicht zu hohe Kosten aufkommen zu lassen.

    Zusammenfassend gilt zu sagen: Ich schließe mich Gladis Meinung an.
    Denn wer von uns ist den ein FAcharzt und kann bewerten ob es ein Unfall war oder nicht.
    Unseren Mitarbeitern erzählen wir regelmäßig das sie bei einem Ereignis ihre Vorgesetzen zumindestens mündlich - kurz berichten was passiert ist. Dann kann man diesen auch nach 1 Woche immer noch als Zeugen zitiern.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Hallo,

    ich bin Altenpflegerin und war ca 5 Wochen krank geschrieben, weil ich mich beim Transfer einer Bewohnerin vom Bett in den Rollstuhl verhoben hatte. Unmittelbar danach konnte ich mich kaum noch bewegen. Mein Arbeitgeber sagte mit dies ist kein Arbeitsunfall und ich brauchte nur eine normale Krankmeldung. Es stellte sich raus das ich einen Bandscheibenvorfall habe, hervorgerufen durch schwere körperliche Arbeit.

    Heute nach 5 Wochen ( arbeite seit zwei Wochen unter Schmerzen wieder),betonte mein Arbeitgeber mit bösen Worten, ich hätte dies als Arbeitsunfall melden müssen, den Einwand das selbst er mir gesagt hatte Rückenerkrankungen sind keine Arbeitsunfälle, streitet er die Aussage jetzt ab.

    Wie sieht es bei mir jetzt rechtlich aus, wenn ich bei der Arbeit noch einmal einen Bandscheibenvorfall bekomme?

    Kann ich den Unfall nach 5 Wochen noch melden und wenn, wie?


    Ich danke für Eure Antworten, lg apanatschi

  • HMein Arbeitgeber sagte mit dies ist kein Arbeitsunfall und ich brauchte nur eine normale Krankmeldung. Es stellte sich raus das ich einen Bandscheibenvorfall habe, hervorgerufen durch schwere körperliche Arbeit.

    So bitter das ist - ich meine, dass der Arbeitgeber Recht hat.
    Ein Arbeitsunfall ist ein von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis.
    Ein Bandscheibenvorfall kann eine gänzlich andere Vorgeschichte haben - und wird deswegen nicht als Arbeitsunfall von der BG anerkannt (es sei denn, seit letztem jahr hat sich etwas in der Wahrnehmung geändert.)

    Zitat

    ... ich hätte dies als Arbeitsunfall melden müssen, den Einwand das selbst er mir gesagt hatte Rückenerkrankungen sind keine Arbeitsunfälle, streitet er die Aussage jetzt ab.

    Eine Reaktion, die für mich nicht nachvollziehbar ist - es sei denn, er hat zwischenzeitlich von der BG oder einem Anwalt eine andere Information bekommen.

    Zitat

    Wie sieht es bei mir jetzt rechtlich aus, wenn ich bei der Arbeit noch einmal einen Bandscheibenvorfall bekomme?

    Reicht Dir der eine nicht? ;(
    Wie ist der behandelt worden?
    Was für Vorgaben hat der behandelnde Arzt gemacht?

    Zitat

    Kann ich den Unfall nach 5 Wochen noch melden und wenn, wie?

    Wer hat Dich damals zum Arzt gebracht?

    Zu einem Durchgangsarzt? Was hat der angeordnet?
    Hast Du den Vorgang im Verbandbuch eintragen lassen?

    Wenn kein Nachweis existiert, hast Du auch bei einem regulären Arbeitsunfall schlechte Karten.

    Lass Dich von Deinem Betriebsmediziner und von Deiner BG und von Deiner Krankenkasse beraten!

    Hier schreiben SiFas, aber keine Arbeitsmediziner oder Rechtsanwälte.
    Daher wirst Du hier wahrscheinlich keine abschließende Antwort erhalten, zumal einiges an Deiner Geschichte wg. mangelnder Info nicht schlüssig ist.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)