Moin.
Vorweg. Es kann sein, dass ich das Thema schonmal angefragt hatte, nur bin ich mir nicht mehr sicher ob ich nen Thread aufgemacht oder in der Shoutbox gefragt hatte....
Egal.
Ich hab gerade zufällig eine (für mich) Neuerung bei BA "entdeckt". Ich hab die BGI 578 (http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/bgi578.pdf) durchgeblättert und dort bei der "MusterBA" für Maschinen und Arbeitsmittel einen Sachverhalt vorgefunden der mich aufmerksam hat werden lassen... Auf Seite 18 im unteren Teil der BA finde ich "plötzlich" die (für mich) neuen Punkte: "Prüfungen" und "Folgen bei Nichtbeachtung".
Prüfungen... ok. Kann ich nachvollziehen.
Aber: Was soll die Fodererung nach "Folgen bei Nichtbeachtung"?
Ist euch das schonmal aufgefallen? Macht das einer? Hat bei einer Begehung irgendeine BG mal gemeckert, dass das fehlt?
Mike