Hallo ISO,
beide deiner Fragen lassen sich aus der AwSV zitieren und für beide gibt es als Antwort ein wohl bekanntes "kommt drauf an".
benötige ich nach WGK1 nicht zwingend eine Wanne, sofern die
internen Maßnahmen ausreichend (Leckagensensorik etc.)
AwSV §18 (3)
Auf ein Rückhaltevolumen kann bei oberirdischen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen der Wassergefährdungsklasse 1 mit einem Volumen bis 1 000 Liter verzichtet werden, sofern sich diese auf einer Fläche befinden, die
1. den betriebstechnischen Anforderungen genügt, und eine Leckerkennung durch infrastrukturelle Maßnahmen gewährleistet ist, oder
2. flüssigkeitsundurchlässig ausgebildet ist.
Wie ist das Rückhaltevolumen nach WGK1 im Vergleich zu den anderen Klassen.
auch AwSV §18(3)
(3) Rückhalteeinrichtungen müssen für folgendes Volumen ausgelegt sein:
1. bei Anlagen zum Lagern, Herstellen, Behandeln oder Verwenden wassergefährdender Stoffe muss das Rückhaltevolumen dem Volumen an wassergefährdenden Stoffen entsprechen, das bei Betriebsstörungen bis zum Wirksamwerden geeigneter Sicherheitsvorkehrungen freigesetzt werden kann,
2. bei Anlagen zum Abfüllen flüssiger wassergefährdender Stoffe muss das Rückhaltevolumen dem Volumen entsprechen, das bei größtmöglichem Volumenstrom bis zum Wirksamwerden geeigneter Sicherheitsvorkehrungen freigesetzt werden kann,
3. bei Anlagen zum Umschlagen wassergefährdender Stoffe muss das Rückhaltevolumen dem Volumen entsprechen, das aus dem größten Behälter, der größten Verpackung oder der größten Umschlagseinheit, in dem oder in der sich wassergefährdende Stoffe befinden und für den oder für die die Anlage ausgelegt ist, freigesetzt werden kann.
Benötige ich , wenn ich Fachbetrieb "bin" eine entsprechende Wanne nach WHG --> JA aber benötige hierzu auch ein Zertifikat nach WHG?
Das verstehe ich nicht ganz, ob du eine Wanne benötigst, hängt doch davon ab, mit welchen Stoffen du umgehst und was du damit machen willst.
Ein WHG-Zertifikat würde dich als Betrieb doch "nur" dazu berechtigen, bestimmte Anlagen abzunehmen bzw. zu prüfen (was z.B. TÜV Rheinland macht).
Grüße
Dan