Sicherheitsdatenblatt gewerbliche Anwender

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  • Hallo,

    in Sicherheitsdatenblätter steht gelegentlich, dass die Verwendung nur durch gewerbliche Anwender erfolgen darf.
    Inzwischen weiß ich, dass dies eine Angabe aus REACh ist, je nach Kennzeichnung bzw. "Gefährlichkeit" und eine Abgabe an Privatpersonen verboten ist.

    Was ist nicht weiß:
    - Wer ist gewerbliche Anwender?
    - Ist das jeder Mitarbeiter bei uns, den ich anhand der Betriebsanweisung unterweise, oder benötigt dieser eine spezifische Ausbildung?
    - Ist die gewerbliche Anwendung, z.B. von Reinigungsmitteln, nur durch Reinigungsfirmen zulässig?

    Ich würde mich freuen, wenn jemand von Euch Licht in mein Unwissen bringt.

    Danke.
    Brigitte

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  • Moin,

    Ist die gewerbliche Anwendung, z.B. von Reinigungsmitteln, nur durch Reinigungsfirmen zulässig?

    voll umfassend kann ich Dir nicht antworten, aber aus dem Bereich, den ich kenne:
    "Gewerbliche Anwendung" liegt vor, wenn die Anwendung in einem gewerblichen Betrieb stattfindet; das ist somit nicht abhängig von Reinigungsfirmen, sondern vom Einsatzort.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo Brigitte,

    letztendlich ist es ganz einfach. Sollte das Produkt zur Anwendung/Benutzung kommen ist der Anlass entscheidend:

    1. Verbraucher: Ich oder irgender wendet an/benutz ein Produkt ohne Auftrag und ohne gewerblicher oder selbstständiger Tätigkeit. Jetzt darf das Produkt nicht angewendet/benutzt werden.
    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__13.html

    2. Gewerblich: Jemand wendet an/benutzt das Produkt im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit (jeder Arbeitnehmner)
    In diesem Falle greifen alle Arbeitgeberpflichten, die einen sicheren Umgang mit dem Produkt garantiert. (Also muss natürlich jeder Arbeitnehmer unterwiesen sein und es muss auch eine Gefährdungsbeurteilung erstellt worden sein usw.)

    "Gewerblich" ist nicht wirklich definiert. Deshalb gibt es dazu keine eindeutige Quelle.

    Ich hoffe,ich konnte etwas helfen...

    Gruß

    Anton

  • Moin,

    Sollte das Produkt zur Anwendung/Benutzung kommen ist der Anlass entscheidend:

    vielleicht definieren wir aneinander vorbei.
    Meiner Meinung nach entscheidet nicht der "Anlass", sondern der "Einsatzort".
    Vgl. die Diskussion
    Verbot der gewerblichen Nutzung

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Moin,

    "Gewerblich" ist nicht wirklich definiert. Deshalb gibt es dazu keine eindeutige Quelle.

    doch - die jeweilige Betriebsanleitung. (siehe Beitrag 4)

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Hallo,

    danke für Eure Unterstützung.
    Wenn ich Euch richtig verstehe, können diese Stoffe von jedem Arbeitnehmer verwendet werden, sofern eine Gefährdungsbeurteilung vorliegt, der Mitarbeiter unterwiesen ist und die Betriebsanweisungen erstellt ist.
    Das bedeutet, dass der Mitarbeiter keine explizite Ausbildung zum Umgang mit z.B. Reinigungsmittel benötigt.

    Sollte noch jemand andere Informationen haben, bin ich immer dankbar dazuzulernen.

  • Hi,


    die Formulierungen stammen aus der Reach-Verordnung Anhang XVII "Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse".

    Hier wird unterschieden zwischen Anwendungen im öffentlichen (Abgabe an die breite Öffentlichkeit = Privatpersonen), industriellen, gewerblichen und kommunalen Bereich.


    Klassische Formulierungen in Sicherheitsdatenblättern sind hier:

    „Nur für gewerbliche Anwender.“
    Als (nachgeschaltete) Anwender gelten gemäß REACH und CLP natürliche oder juristische Personen mit Sitz in der EU, die im Rahmen ihrer industriellen oder gewerblichen Tätigkeit einen Stoff als solchen oder in einem Gemisch verwenden. Also z.B. Unternehmen oder auch einzelne Arbeitnehmer, die Chemikalien verwenden. Ich sehe hier also keine ortsbezogene, sondern eine tätigkeitsbezogene Vorgabe ("gewerbliche" Anwendung).
    Gewerbliche Anwender werden gemäß REACH auch als gewerbliche Verwender bezeichnet.

    Ein „gewerblicher Verwender“ ist gemäß REACH definiert als eine natürliche oder juristische Person, einschließlich Angestellte und Selbstständige, die im Zuge ihrer beruflichen Tätigkeit Arbeiten mit dem Stoff durchführt; Der gewerbliche Verwender setzt dabei alle einschlägigen Sicherheitsmaßnahmen in die Praxis um, einschließlich der Verwendung einer persönlichen Schutzausrüstung.

    „Verwendung nur in Industrieanlagen und zu gewerblichen Zwecken“.
    Hier können sich die Juristen austoben, was die Definitionen von Industrieanlagen und gewerblichen Zwecken angeht :). REACH enthält hier "nur" Definitionen zu bestimmten Anlagen, z.B. zur Holzbehandlung, und Tätigkeiten, z.B. landwirtschaftliche Tätigkeiten, aber keine allgemeingültigen "Floskeln" für alle Bereiche und Anwendungszwecke.


    schöne Grüße

  • Hallo,

    - Wer ist gewerbliche Anwender?

    "Gewerblich" ist nicht wirklich definiert


    Aber es gibt eine Definition, die sich durchgesetzt hat.
    Siehe Juraforum:
    Jede wirtschaftliche Tätigkeit, die dauerhaft, unter eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung zum Zweck der Gewinnerzielung durchgeführt wird, bezeichnet man als Gewerbe.

    Oder auch Wikipedia:
    Hieraus ergeben sich die folgenden Merkmale:

    Damit ist weder der Anlass noch der Einsatzort entscheidend, sondern die Absicht.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hallo,

    danke für Eure Unterstützung.
    Wenn ich Euch richtig verstehe, können diese Stoffe von jedem Arbeitnehmer verwendet werden, sofern eine Gefährdungsbeurteilung vorliegt, der Mitarbeiter unterwiesen ist und die Betriebsanweisungen erstellt ist.
    Das bedeutet, dass der Mitarbeiter keine explizite Ausbildung zum Umgang mit z.B. Reinigungsmittel benötigt.

    Sollte noch jemand andere Informationen haben, bin ich immer dankbar dazuzulernen.

    Hallo Brigitte,

    gern geschehen. Wenn in Deiner Gefährdungsbeurteilung herauskommt, dass keine "Explizite Ausbildung" notwendig ist, dann brauchen die MA keine.

    @MrH Ich hatte bei REACH nicht den Ausdruck "Gewerblich" gefunden (kannst Du mir die Stelle zeigen), ich fand auch den (nachgeschalteten) Anwender, der das ja ist.

    @a.r.ni Dein Kommentar (5) verstehe ich nicht - in der Betriebsanleitung wird ja der Begriff "Gewerblich" nicht definiert sondern benutzt und daher kam meiner Meinung nach die Frage auf.

    @ a.r.ni Ich glaube weiterhin, dass der Anlass entscheidend bei der Anwendung ist - warum gibt es diesen Hinweis, dass das Produkt nur im gewerblichen Bereich eingesetzt werden soll? Wenn eine Reinigungsfirma bei mir im privaten Hausflur einen spezialreiniger verwendet und natürlich im Umgang geschult ist, dann ist das doch in Odnung. Es soll sicher egstellt werden, dass nicht irgendwelche "Ahnungslosen" hoch gefährliche Stoffe benutzen. So verstehe ich das.

    Gruß aus Köln

    Anton

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  • Hi,

    Argus: wirf einen Blick in den Anhang XVII der REACH-Verordnung, dort findest du die von mir zitierten Sätze und Begriffe (darunter auch mehrfach den Ausdruck "gewerblich").

    Brigitte: die Einweisung und regelmäßige Unterweisung anhand der Gefahrstoff-Betriebsanweisung ist die "explizite Ausbildung zum Umgang mit dem jeweiligen Gefahrstoff". Vom gewerblichen Anwender wird erwartet, dass er die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung festlegt, ggf. eine Betriebsanweisung erstellt und jeder, der gewerblich mit dem Stoff arbeitet, in die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen eingewiesen bzw. unterwiesen ist und diese beim Umgang mit dem Gefahrstoff einhält.

    schöne Grüße

  • Mit dem gewerblichen An-/Verwender sind in der Regel die "nachgeschalteten Anwender" nach CLP gemeint.
    Durch die Ausarbeitung der diversen Regelungen in unterschiedlichen Sprachen und die anschließenden Übersetzungen durch unterschiedliche Gremien kommt es leider zu solchen Unstimmigkeiten. Von der Fach- und Sachkunde, dem Stand der Technik usw. kennt man das ja auch.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin,

    Dein Kommentar (5) verstehe ich nicht - in der Betriebsanleitung wird ja der Begriff "Gewerblich" nicht definiert sondern benutzt und daher kam meiner Meinung nach die Frage auf.

    letztlich wird dort doch definiert. Vielleicht nicht "rechtskonform", wie Forist Niko schreibt, aber so, wie der Hersteller das haben möchte.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • ich verstehe das so dass diese Produkte nicht mehr in Supermärkten oder Baumärkten oder sonst wie an Leute zum reinen privaten Gebrauch verkauft werden dürfen.

    Eben nur an Betriebe, Gewerbe (wie auch immer) die Regelungen im Arbeitsschutz und Umweltschutz einzuhalten haben und auch einer entsprechenden Kontrolle unterliegen durch etliche Behörden.

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  • Brigitte: die Einweisung und regelmäßige Unterweisung anhand der Gefahrstoff-Betriebsanweisung ist die "explizite Ausbildung zum Umgang mit dem jeweiligen Gefahrstoff". Vom gewerblichen Anwender wird erwartet, dass er die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung festlegt, ggf. eine Betriebsanweisung erstellt und jeder, der gewerblich mit dem Stoff arbeitet, in die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen eingewiesen bzw. unterwiesen ist und diese beim Umgang mit dem Gefahrstoff einhält.

    Es sei denn, das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung wäre, dass Einweisung und regelmäßige Unterweisung anhand der Gefahrstoff-Betriebsanweisung nicht als "explizite Ausbildung zum Umgang mit dem jeweiligen Gefahrstoff" ausreichen würde.

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

  • Der EU Verordnung 2017/542 kann man einige Definitionen entnehmen:

    • Gemisch für die Verwendung durch Verbraucher‘ ein Gemisch, das für die Verwendung durch Verbraucher bestimmt ist;
    • Gemisch für die gewerbliche Verwendung‘ ein Gemisch, das für die Verwendung von gewerblichen Nutzern, nicht jedoch in industriellen Anlagen bestimmt ist;
    • Gemisch für die industrielle Verwendung‘ ein Gemisch, das ausschließlich zur Verwendung in industriellen Anlagen bestimmt ist.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin,

    Der EU Verordnung 2017/542 kann man einige Definitionen entnehmen:

    " ... ich habe eine Münze in den für den Münzeinwurf bestimmten Münzeinwurf eingeworfen, ..." (Loriot)
    :Lach:

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

    Einmal editiert, zuletzt von a.r.ni (25. Juli 2017 um 22:49)

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