Hallo zusammen!
Ich habe gestern den DGUV Newsletter bekommen und dort von dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz und den Änderungen bzgl.des mobilen Arbeites erfahren.
Dazu habe ich dasBundesgesetzblatt mal bis zum Schluss gelesen und unter Artikel 5 steht dann etwas zur Änderung des SGB VII.
Das ist ja auch das einzige was bzgl. des Versicherungsschutzes Sinn ergibt, nicht das BEtriebsratsverfassungsgesetz - hatte mich schon gewundert.
Jetzt sind Wege zu Hause im Homeoffice/mobilem Arbeiten, wie Toilettengang, auch versichert, gleiches gilt für das "Kinder zum Kindergarten etc. bringen), auch wenn ich von zu Hause aus arbeite.
Änderungen sind wie folgt:
Artikel 5
Änderung des
Siebten Buches Sozialgesetzbuch
§ 8 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetz-
liche Unfallversicherung – ... wird wie folgt geändert:
1. Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:
„Wird die versicherte Tätigkeit im Haushalt der Ver-
sicherten oder an einem anderen Ort ausgeübt,
besteht Versicherungsschutz in gleichem Umfang
wie bei Ausübung der Tätigkeit auf der Unterneh-
mensstätte.“
2. Nach Absatz 2 Nummer 2 wird folgende Nummer 2a
eingefügt:
„2a. das Zurücklegen des unmittelbaren Weges
nach und von dem Ort, an dem Kinder von Ver-
sicherten nach Nummer 2 Buchstabe a fremder
Obhut anvertraut werden, wenn die versicherte
Tätigkeit an dem Ort des gemeinsamen Haus-
halts ausgeübt wird,“.
Gruß
Toni