Beiträge von Argus

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    Hallo zusammen!

    Ich habe gestern den DGUV Newsletter bekommen und dort von dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz und den Änderungen bzgl.des mobilen Arbeites erfahren.

    Dazu habe ich dasBundesgesetzblatt mal bis zum Schluss gelesen und unter Artikel 5 steht dann etwas zur Änderung des SGB VII.

    Das ist ja auch das einzige was bzgl. des Versicherungsschutzes Sinn ergibt, nicht das BEtriebsratsverfassungsgesetz - hatte mich schon gewundert.

    Jetzt sind Wege zu Hause im Homeoffice/mobilem Arbeiten, wie Toilettengang, auch versichert, gleiches gilt für das "Kinder zum Kindergarten etc. bringen), auch wenn ich von zu Hause aus arbeite.

    Änderungen sind wie folgt:

    Artikel 5

    Änderung des

    Siebten Buches Sozialgesetzbuch

    § 8 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetz-

    liche Unfallversicherung – ... wird wie folgt geändert:

    1. Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:

    Wird die versicherte Tätigkeit im Haushalt der Ver-

    sicherten oder an einem anderen Ort ausgeübt,

    besteht Versicherungsschutz in gleichem Umfang

    wie bei Ausübung der Tätigkeit auf der Unterneh-

    mensstätte.“

    2. Nach Absatz 2 Nummer 2 wird folgende Nummer 2a

    eingefügt:

    „2a. das Zurücklegen des unmittelbaren Weges

    nach und von dem Ort, an dem Kinder von Ver-

    sicherten nach Nummer 2 Buchstabe a fremder

    Obhut anvertraut werden, wenn die versicherte

    Tätigkeit an dem Ort des gemeinsamen Haus-

    halts ausgeübt wird,“.

    Gruß

    Toni

    Hey,

    Ich würde gerne was über Eure Erfahrungen mit den Siben machen. Möchte Sie bald selbst unterweisen und würde mich über insbesondere Positivbeispiele freuen, negative gerne auch.

    Bei mir gibts richtig tolle, organisieren und kümmern sich. Andere haben aufgehört zu arbeiten und machen den ganzen Tag Begehungen und schreiben mir ellenlange Mails mit Ihren Mängeln - ist ja hilfreich, aber irgendwie auch nicht Sinn der Sache. Und dann gibts die, die gar nicht mehr ansprechbar sind....

    Wie ist Eure Erfahrung?

    Gruß

    Argus

    Hallo zusammen,

    bei der Recherche zur Berufhaftpflichtversicherung, bin ich aus meiner Sicht auf recht hohe Prämien gestoßen 700 - 1500 €/a.
    Mich würde mal interessieren, wie viel Ihr so zahlt.
    Vielleicht auch nur die Richtung, wie z.B. Zwischen 500 und 600, zwischen 600 und 700 usw.
    Und natürlich sind alle Versicherungen individuell, mich würd einfach mal interessieren, wie es beu Euch aussieht.
    Und über einen Tipp für eine gute Versicherung würde ich mich auch freuen...

    Vielen Dank.

    Guten Tag!

    So, ich habe gesucht, im Internet und auch im forum und irgendwo steht es bestimmt, ich habe es nicht gefunden.

    Wir haben eine Umwehrung an mehreren bodentiefen Fenstern, die auch komplett geöffnet werden können. Jetzt finde ich in der Bauordnung NRW nur eine Mindesthöhe von 0,9m bei <12m und darüber 1,1m.
    Jetzt ist diese Umwehrung in Stangenausführung. Gerne würde ich jetzt die Mindestabstände kennen. Finde aber nichts offizielles im gewerblichen Bereich. Es gibt vielleicht Werte zwischen 120mm und 300mm und irgendetwas mit Kindern und Erwachsenen, das gibt mir aber keine Sicherhheit. Es gibt wohl auch noch die DIN 18065, aber ob da etwas interessantes drin steht, konnte ich auch nicht herausfinden.

    Habt Ihr da etwas offizielles?

    Danke und Gruß aus Köln

    Argus

    Workload = Arbeitsbelastung

    Ich Korrigiere jetzt auch:

    Beanspruchung -occupational stress - obwohl der englische Wikipedia Artikel das beschreibt, was ich meine, der deutsche Artikel aber etwas anderes Behandelt und zwar die Belastung und nicht die Beanspruchung.

    Ich finde strain ürbigens weiterhin nicht so abwegig.

    PS: ich werfe die Begriffe im deutschen sehr gerne durcheinander.

    Liebe Kollegen,

    vielen Dank - es ist etwas Licht in mein großes Dunkel gedrungen. Mit Euren Tipps konnte ich jetzt die TRGS510 besser lesen und verstehen.

    Also nochmals vielen Dank. Und macht Euch keine Sorge, ich glaube eine unserer Qualifikationen ist die Fähigkeit unsere Grenzen zu kennen.

    Gruß aus Köln in die Welt

    Argus

    Vielen Dank schon mal.

    @Dan_Hart ""Stoffe entsprechend den Anforderungen bewerten (in diesem Fall wahrscheinlich brennbare Flüssigkeiten)" - was meinst Du damit genau?


    Letztendlich wird es ja in der Gefährdungsbeurteilung geklärt, wie es zu lagern ist - ich werde aus den SDB, der TRGS510 und der GefStoffV nicht so richtig schlau, die Tabelle 1 aus der TRGS510 verstehe ich z.B. gar nicht - ich finde sie fürchterlich unübersichtlich.

    Ich habe mich gefragt, wie ich diese Bewertung mit Hilfe dieser Unterlagen, durchführen kann. Gibt es eine art Grenze,an der ich erkennen kann, dass zu viel brennbare Flüssigkeit vorhanden ist und ein spezialschrank etc. angeschafft werden muss?

    Zur Werkstatt: Es gibt eine Reihe von haushaltsüblichen elektrischen Geräten (Lampen, Bügeleisen, Telefone, Bohrmaschinen), also gibt es bestimmt den einen oder anderen Funken.

    Danke und Gruß

    Argus

    Hallo zusammen,

    ich habe folgende Stoffe in einer Werkstatt, bisher in einem einfachen Stahlschrank gelagert.

    Jetzt stehe ich gerade total auf dem Schlauch, ich weiß nämlich nicht, wie ich jetzt herausfinde, wie diese Stoffe vernünftig gelagert werden müssen. Alles in original Behältern.
    Gefahrstoffe sind nicht meine Stärke und ich finde dieses Thema äußerst komplex.

    Muscasol 2l
    Aceton 1l
    Ethanol 1l
    Isopropanol 1l
    N-Butanol 1l

    Ich habe im Forum gesucht und nichts passendes gefunden.

    Ich freue mich über dienliche Hinweise. Danke und Gruß

    Argus

    Hallo Sifuzzi,

    ich finde die organisatorischen Maßnahmen von Daniel ganz richtig. Wenn Maßnahmen wie frühes Lüften, arbeiten in den morgenstunden etc. nicht hilfreich ist oder nicht geht, können andere Maßnahmen entwickelt werden.
    ....
    Diese ASR A3.5 konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereichs die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.....

    Ich würde den Betriebsarzt zu Rate ziehen. Ich glaube bei ausreichenden Pausen, genug trinken und des Ausschöpfens von Lüften, Ventilatorennutzung etc. wird er nichts dagegen einzuwenden haben. Du willst den Mitarbeiter ja nicht drei Stunden im Raum einschließen...


    Die ASR ist ja "nur" eine Richtlinie und weiterhin lässt sie ja auch andere Möglichkeiten (siehe Zitat oben) zu.

    Gruß aus Köln

    Anton

    Hi Anton,
    merci für Deine Ausführung. Du scheinst diese Sache schon selber miterlebt zu haben.
    Leider ist das Thema AUG, obwohl schon sehr gelebt bei uns, immer noch sehr siefmütterlich behandelt.
    AUG steht zwar immer ganz weit oben, aber im Endeffekt zählt das was am Abend getan ist.

    "Der AUG soll sehr hoch sein, bei jedem ankommen, aber nix kosten dürfen!"

    Hast Du solche Vorgesetzte schon beraten, die dem AUG wie in Deiner Schilderung gegenübergestanden sind?
    Wenn JA, konntest Du sie auf den richtigen Weg führen und wenn JA wie?

    Hallo Jürgen,

    ich gehe jetzt fast nur auf Deine Frage ein. Bisher habe ich nur als MA etwas durchgesetzt, dies durch große Hartnäckigkeit, das ist jedoch kein Positivbeispiel. Dort war es nicht wichtig. Nur die Zahlen. Die Lösung war, das Unternehmen zu verlassen.

    Wie viele schreiben und was ich auch denke ist, dass die Unternehmensführung überzeugt werden muss, als erstes, denn dann geht es ja weiter.
    Wenn ich das richtig interpretiere sind Unfälle bei Euch eher selten und daher nicht mehr (oder waren nie) ein besonders wichtiges Thema. Aber letztendlich ist Deine Unternehmensführung schon von der Idee des Arbeits- und Gesundheitsschutzes überzeugt, da gerade aber ja nichts passiert, braucht man ja auch nichts tun.
    --> Daher ist das Thema Beinaheunfälle auch schwierig anzubringen.

    Falls es so wäre, dann würde ich es genau so machen wie RaBau geschrieben hat, vielleicht in "nur" drei Testgruppen (eine geht auch), das ist überschaubar.
    Dies ist vom Umfang her vertretbar und es kostet erstmal nichts bzw. wenig. Sehr Interessant wäre dann die Beobachtung der Motivation der Gruppe/n. Das wäre dann eine Möglichkeit auch größere Investitionen oder Veränderungen herbeizuführen. Natürlich nur, wenn ein Motivationsanstieg (objektiv) wahrnehmbar ist.

    Für mich ist es bei solchen Systemen wichtiger, dass der Beinahunfall
    a) erfasst wird -> aber so einfach wie möglich
    b) die Arbeitsgruppe z. B. die Schicht, die Gruppe, die Arbeitsinsel u. s. w. eine eigene Lösung finden kann und auch Maßnahmen ergreifen kann.
    c) selber festlegen kann, ob die Maßnahmen ausreichend sind -> das schließt nicht aus, dass es nicht z. B. durch die Sifa kontrolliert werden darf und auch die Maßnahmen geprüft werden müssen.
    d) die Mitarbeitergruppe festlegt ob dieser Fall durch eine übergeordnete Gruppe (kleine Personenzahl) weiterbearbeitet werden muss.

    Ach ja, es ist ja sowieso immer eine erneute Analyse notwendig, wenn es einen Beinaheunfall gegeben hat, vielleicht sogar eine komplette Gefährdungsbeurteilung. Im Zweifel kannst Du das Thema als Sifa komplett übernehmen. Jeder Beinahunfall gehört Dir;)

    Gruß aus Köln

    Anton

    Hallo Jürgen,

    wenn ich das so lese, scheint es eher um die Quote als um die Minimierung von Arbeitsunfällen durch die Analyse von Beinaheunfällen zu gehen.

    Ich sehe gerade zwei Faktoren (Es gibt mehr).
    Zum einen ist es wichtig, dass die Vorgesetzten das Thema auch wichtig finden, wenn nicht, kannst Du die Angelegenheit vergessen. Und, dass ein echter Beinaheunfall auch analysiert wird und auch mit den Kollegen thematisiert wird und nicht in einer Akte verschwindet.

    Zum anderen ist der echte Beinahunfall den Kollegen manchmal unangenehm, peinlich. Wenn ich unkonzentriert zum stolpern komme und dann fast in die Grube falle, denke ich "hoffentlich hat das jetzt keiner gesehen!" und eben nicht, dass ich das jetzt melden sollte und dann offen über die GEfahren gesprochen wird und dass es gut ist, wenn die Mitarbeiter darüber offen und ehrlich sprechen. Wenn ein klarer, für alle ersichtlicher Verstoß vorliegt (Stolperkante etc.), dann wird das gerne gemeldet.

    Daher ist wie immer eine Desensibilisierung und Offenheit aller Beteiligten gefragt.

    In den Unternehmen, in denen ich als "normaler" MA bisher gearbeitet habe, war der Umgang überhaupt nicht offen, hauptache es geht schnell und die Zahlen stimmen.

    Gruß

    Anton

    Hallo,

    danke für Eure Unterstützung.
    Wenn ich Euch richtig verstehe, können diese Stoffe von jedem Arbeitnehmer verwendet werden, sofern eine Gefährdungsbeurteilung vorliegt, der Mitarbeiter unterwiesen ist und die Betriebsanweisungen erstellt ist.
    Das bedeutet, dass der Mitarbeiter keine explizite Ausbildung zum Umgang mit z.B. Reinigungsmittel benötigt.

    Sollte noch jemand andere Informationen haben, bin ich immer dankbar dazuzulernen.

    Hallo Brigitte,

    gern geschehen. Wenn in Deiner Gefährdungsbeurteilung herauskommt, dass keine "Explizite Ausbildung" notwendig ist, dann brauchen die MA keine.

    @MrH Ich hatte bei REACH nicht den Ausdruck "Gewerblich" gefunden (kannst Du mir die Stelle zeigen), ich fand auch den (nachgeschalteten) Anwender, der das ja ist.

    @a.r.ni Dein Kommentar (5) verstehe ich nicht - in der Betriebsanleitung wird ja der Begriff "Gewerblich" nicht definiert sondern benutzt und daher kam meiner Meinung nach die Frage auf.

    @ a.r.ni Ich glaube weiterhin, dass der Anlass entscheidend bei der Anwendung ist - warum gibt es diesen Hinweis, dass das Produkt nur im gewerblichen Bereich eingesetzt werden soll? Wenn eine Reinigungsfirma bei mir im privaten Hausflur einen spezialreiniger verwendet und natürlich im Umgang geschult ist, dann ist das doch in Odnung. Es soll sicher egstellt werden, dass nicht irgendwelche "Ahnungslosen" hoch gefährliche Stoffe benutzen. So verstehe ich das.

    Gruß aus Köln

    Anton

    Hallo Brigitte,

    letztendlich ist es ganz einfach. Sollte das Produkt zur Anwendung/Benutzung kommen ist der Anlass entscheidend:

    1. Verbraucher: Ich oder irgender wendet an/benutz ein Produkt ohne Auftrag und ohne gewerblicher oder selbstständiger Tätigkeit. Jetzt darf das Produkt nicht angewendet/benutzt werden.
    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__13.html

    2. Gewerblich: Jemand wendet an/benutzt das Produkt im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit (jeder Arbeitnehmner)
    In diesem Falle greifen alle Arbeitgeberpflichten, die einen sicheren Umgang mit dem Produkt garantiert. (Also muss natürlich jeder Arbeitnehmer unterwiesen sein und es muss auch eine Gefährdungsbeurteilung erstellt worden sein usw.)

    "Gewerblich" ist nicht wirklich definiert. Deshalb gibt es dazu keine eindeutige Quelle.

    Ich hoffe,ich konnte etwas helfen...

    Gruß

    Anton

    Morgen Frank,

    ich finde Du liest das ganz richtig. Der Widerspruch ist da (Ich finde die Präsentation übrigens recht überladen und unübersichtlich). Die Präsentation hat ja auch überhaupt keine Konsequenz.

    Wenn Du die Checkliste der Anlage 1 der DGUV 212-016 zusammen mit der Führungskraft ausfüllst, ohne über die Hosen zu reden, dann kann ich mir nur schwer vorstellen, dass unter Punkt 4. kein Kreuz gemacht wird, wenn nicht schon bei den Punkten vorher.

    Gruß

    Argus