Hallo,
in Sicherheitsdatenblätter steht gelegentlich, dass die Verwendung nur durch gewerbliche Anwender erfolgen darf.
Inzwischen weiß ich, dass dies eine Angabe aus REACh ist, je nach Kennzeichnung bzw. "Gefährlichkeit" und eine Abgabe an Privatpersonen verboten ist.
Was ist nicht weiß:
- Wer ist gewerbliche Anwender?
- Ist das jeder Mitarbeiter bei uns, den ich anhand der Betriebsanweisung unterweise, oder benötigt dieser eine spezifische Ausbildung?
- Ist die gewerbliche Anwendung, z.B. von Reinigungsmitteln, nur durch Reinigungsfirmen zulässig?
Ich würde mich freuen, wenn jemand von Euch Licht in mein Unwissen bringt.
Danke.
Brigitte