Hallo und guten Abend.
Meine Frage bezieht sich auf die Erstellung einer Brandschutzordnung.
Ist man grundsätzlich verpflichtet eine Brandschutzordnung Teil B und C zu erstellen.
Wer wird vom Gesetzgeber in die Pflicht genommen und wer kann und darf diese Teile erstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Danny