D-Arzt aufsuchen nach Arbeitsunfall

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  • Hallo zusammen,

    bin der Meinung das der Besuch beim D-Arzt in die Arbeitszeit gehört, als nicht durch Überstundenabbau oder Urlaub vom Verletzten organisiert werden muss.

    Ist dem so ?

    Über Rückemeldungen wäre ich sehr dankbar.

    Gruß
    Thomas

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  • bin der Meinung das der Besuch beim D-Arzt in die Arbeitszeit gehört, als nicht durch Überstundenabbau oder Urlaub vom Verletzten organisiert werden muss.

    Hmmm .... und was machst Du, wenn die BG feststellt das es sich dabei um keinen Arbeitsunfall handelt?

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Moin,

    ihr habt Probleme.

    Ich denke, jeder, der einen D-Arzt aufsucht, hat einen Grund dafür. Dieser ist sicherlich im Umfeld des Arbeitslebens zu suchen. Je nach Fall kann das akut, also sofort sein oder vielleicht auch später, nach Feierabend.
    Wollen die MA jetzt noch handeln, ob die Warterei beim Arzt Arbeitszeit ist oder nicht? Da kann ich irgendwie nur den Kopf schütteln. Letztlich sollte der Arzt die Schwere der Verletzung feststellen.

    --> Smiley für Kopfschütteln

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Moin Thomas.

    Es gibt den §616 BGB "Vorübergehende Verhinderung", ziemlich verschwurbelt für meinen Geschmack.
    Vielleicht findest Du irgendwo Urteile dazu, die den Paragraphen konkretisieren.

    Gruß,
    Thomas.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • und was machst Du, wenn die BG feststellt das es sich dabei um keinen Arbeitsunfall handelt?

    Dann könnte ich immer noch vor das Sozialgericht ziehen und dies entscheiden lassen.

    Nehmen wir mal den Worst Case an, der Rettungswagen muss kommen oder vielleicht sogar ein Notazrt. Soll der Mitarbeiter sich dann eben noch abmelden?

    :bremse:

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  • Nehmen wir mal den Worst Case an, der Rettungswagen muss kommen oder vielleicht sogar ein Notazrt. Soll der Mitarbeiter sich dann eben noch abmelden?

    Blödsinn .....deshalb habe ich das ja geschrieben ....damit sich Thomas Krämer Gedanken dazu macht ....

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Hallo,

    wenn man einen D-Arzt aussucht ist man ja in der Regel verletzt. Daher wird man auch fast immer Krankgeschrieben, inklusive des Unfalltages. Somit voll bezahlt.
    Punkt.

    Gruß

    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • Glückauf,

    erkrankt der Arbeitnehmer plötzlich während der Arbeitszeit oder erleidet er einen Arbeitsunfall, so ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arztbesuch unter Fortzahlung der Bezüge zu gestatten. Ausschlag gebende Norm ist hierbei der § 616 Abs. 1 Satz 1 BGB, der festlegt, dass der Arbeitnehmer seinen Vergütungsanspruch nicht dadurch verliert, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Unter diese Regelung fallen auch Arztbesuche, die aus medizinischen Gründen nur zu einem bestimmten Zeitpunkt während der Arbeitszeit erfolgen können oder wenn der Arbeitnehmer auf die Festlegung des Arzttermins keinerlei Einfluss hat.

    @kelte
    sollte wirklich der (unwahrscheinliche) Umstand eintreten, dass der UVT einen Arbeitsunfall nicht anerkennt, dann hat das mit dem Anspruch auf einen Arztbesuch des Beschäftigten nichts zu tun.
    Lediglich die Honorarzahlung des Arztes wurde der UVT bei der gesetzlichen Krankenkasse rückfordern.

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

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  • Bist Du auch der Meinung, dass die Zeit der Genesung nach einem Arbeitsunfall zur Arbeitszeit gehört?

    Bin nicht Thomas Krämer aber er hatte ja geschrieben

    Hallo zusammen,

    bin der Meinung das der Besuch beim D-Arzt in die Arbeitszeit gehört, als nicht durch Überstundenabbau oder Urlaub vom Verletzten organisiert werden muss.

    .......
    Gruß
    Thomas

    und die Zeit zur Genesung ist weder Urlaub noch darf sie zum Überstundenabbau genutzt werden denn da ist der MA wahrscheinlich AU

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hallo zusammen,

    bin der Meinung das der Besuch beim D-Arzt in die Arbeitszeit gehört, als nicht durch Überstundenabbau oder Urlaub vom Verletzten organisiert werden muss.

    Hallo Thomas,

    es wäre hilfreich zu wissen, welchen Besuch beim D-Arzt du meinst. Unmittelbar nach dem Unfallereignis? Verbandwechsel während der Arbeitsunfähigkeit?
    Überstunden abbauen oder Urlaub nehmen, kann der Verunfallte ja nur wenn er einer Tätigkeit nachgeht, die für den D-Arzt Termin unterbrochen werden muss.
    Vielleicht ist es dir möglich hier nähere Angaben zu machen.

    VG

  • @sicher.arbeiten
    die Angaben tun nicht zur Sache. Ihre Frage nach: Verbandwechsel während der AU, bezieht sich nicht auf den D-Arzt, da dieser KEINEN Verbandwechsel durchführt.

    Durchgangsärzte koordinieren die weitere Versorgung. Sie entscheiden, ob eine allgemeine Heilbehandlung beim behandelnden Arzt durchgeführt werden soll oder wegen der Art oder Schwere der Verletzung eine besondere Heilbehandlung erforderlich ist.

    Die Behandlung kurz nach dem Unfall erfolgt oft durch einen Vertragsarzt, der nicht Durchgangsarzt ist. Sie umfasst alle ärztlichen Maßnahmen, die das „sofort Notwendige“ nicht überschreiten. Der behandelnde Arzt darf auch Medikamente verordnen, die im Zusammenhang mit der unfallbedingten Versorgung stehen, zum Beispiel Verbandwechsel, Schmerzmittel.....

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Bin nicht Thomas Krämer aber er hatte ja geschrieben

    Genau deshalb ja meine Rückfrage. Denn wen diese bestätigt würde, würde dies bedeuten, dass man dann für jeden "Krankheitstag" 24h Zeitstunden als Arbeitsleistung "gutgeschrieben" bekommt. Irgendwie nicht sinnvoll.

    Für mich ist ab dem Zeitpunkt des Arbeitsunfalls oder der akuten Erkrankung das "Zeitsoll" des Arbeitstages erfüllt, also +-0. Die Zeit beim D-Arzt wird somit weder als Arbeitszeit, noch als Fehlzeit berechnet. Muss man jetzt in Folge des Arbeitsunfalls zum D-Arzt oder auch einem anderen Arzt würde ich es handhaben, wie es sonst auch bei Arztbesuchen im Betrieb gehandhabt wird.
    Bei uns ist dies so:
    Arztbesuche möglichst außerhalb der Arbeitszeit legen =>Privatvergnügen
    Sofern medizinisch notwendig z.B. Blutabnahme nüchtern, stellt der Arzt eine entsprechende Bescheinigung aus. Zeit vom Arztbesuch und Anreisezeit zum Arbeitsplatz wird ab Beginn der Kernarbeitszeit nicht als Pflichtzeit gewertet, somit auch hier weder Zeitgutschrift, noch -verlust. Alle Zeiten außerhalb der Kernarbeitszeit gelten als "Privatvergnügen".
    Beispiel: Kernarbeitszeit ab 9 Uhr, Arztbesuch von 8-8:30 Uhr, 1 Stunde Pendelzeit. => Eintreffen am Arbeitsplatz 9:30. Ab 9 Uhr hätte man da sein müssen, war aber eben erst eine halbe Stunde später da. Die Sollarbeitszeit an diesem Tag wird um diese halbe Stunde gekürzt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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