Moin,
bislang dachte ich immer, dass nur wenige Institutionen im Europaraum befugt wären, Geld zu drucken, wurde aber heute eines besseren belehrt. Auf einer Abrechnung über eine Betreuung nach DGUV 2 habe ich eine Position im nicht niedrigen zweistelligen bereich gefunden, die ich nicht zuordnen konnte. Auf Rückfrage, was dies für eine Leistung sei, wurde mir mitgeteilt, dass man mir eine Mail mit einem zweiseitigen(!) PDF zugeschickt habe, in dem die Änderungen der neuen Arbeitsstättenverordnung vorgestellt wurden. Immerhin hat es in dieser Datei zu vier Punkten gelangt, die sich in der Arbeitsstättenverordnung geändert haben. Man habe mir diese Datei geschickt, da dies zum gesetzlichen Betreuungsauftrag gehört.
Viel Erfolg beim neuen Kunden kann ich da nur sagen. :tongue:
Gruß Frank