Moin,
Zitat von TRGS 401Tätigkeiten, bei denen die Beschäftigten einen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit Arbeiten im feuchten Milieu ausführen oder flüssigkeitsdichte Handschuhe tragen oder häufig oder intensiv ihre Hände reinigen, sind Feuchtarbeit.
leider werde ich aus der TRGS 401 nicht richtig schlau. Glasklar sind die Vorgaben beim Tragen von feuchtigkeitsdichten Handschuhen in Relation zu den Tragezeiten. Aber ab wann beginnt häufiges oder intensives Händereinigen?
- Mein Gerätewart der Feuerwehr, der 25 x am Tag seine Hände wäscht - ja
- Die Hauswirtschaftskraft im Kindergarten, die Gemüse schnippelt, die Küche sauber hält und die Geschirrspülmaschine bestückt - ja
- Die Erzieherin, die 5 x am Tag nach dem Wickeln und/oder Toilettengang desinfiziert und vor den Mahlzeiten Hände wäscht?
- Der Hausmeister, der die verschiedensten Tätigkeiten verrichtet und sich vielleicht 10 x am Tag die Hände wäscht?
Das alles addiert sich ja zu dem "normalen" Händewaschen/Desinfizieren nach dem Toilettengang, vor den Mahlzeiten oder bei "normaler" Verschmutzung. Gibt es da neben der TRGS 401 weitere Hinweise oder fackelt Ihr das komplett im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der Reinigungs- und Desinfektionsmittel sowie der Art und Intensität der Verschmutzung der Hände ab?
Gruß Frank