Ab wann beginnt Feuchtarbeit?

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  • Moin,

    Zitat von TRGS 401

    Tätigkeiten, bei denen die Beschäftigten einen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit Arbeiten im feuchten Milieu ausführen oder flüssigkeitsdichte Handschuhe tragen oder häufig oder intensiv ihre Hände reinigen, sind Feuchtarbeit.

    leider werde ich aus der TRGS 401 nicht richtig schlau. Glasklar sind die Vorgaben beim Tragen von feuchtigkeitsdichten Handschuhen in Relation zu den Tragezeiten. Aber ab wann beginnt häufiges oder intensives Händereinigen?

    - Mein Gerätewart der Feuerwehr, der 25 x am Tag seine Hände wäscht - ja
    - Die Hauswirtschaftskraft im Kindergarten, die Gemüse schnippelt, die Küche sauber hält und die Geschirrspülmaschine bestückt - ja
    - Die Erzieherin, die 5 x am Tag nach dem Wickeln und/oder Toilettengang desinfiziert und vor den Mahlzeiten Hände wäscht?
    - Der Hausmeister, der die verschiedensten Tätigkeiten verrichtet und sich vielleicht 10 x am Tag die Hände wäscht?

    Das alles addiert sich ja zu dem "normalen" Händewaschen/Desinfizieren nach dem Toilettengang, vor den Mahlzeiten oder bei "normaler" Verschmutzung. Gibt es da neben der TRGS 401 weitere Hinweise oder fackelt Ihr das komplett im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der Reinigungs- und Desinfektionsmittel sowie der Art und Intensität der Verschmutzung der Hände ab?

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje (11. April 2017 um 14:36)

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  • Quelle: ArbmedVV

    größer 2 Stunden --> Angebotsuntersuchung (Teil 1, Absatz 2 Punkt 2.e))
    größer gleich 4 Stunden --> Pflichtvorsorge (Teil 1, Absatz 1 Punkt 2. a))

    Aufaddiert auf eine Arbeitsschicht regelmäßig

    Gruß Andi

  • moin

    also im Krankenhaus definieren wir Feuchtgebieten über das Tragen von Handschuhen >2h.

    Allerdings gibt es in unserer Gefährdungsbeurteilung eine Frage ich Richtung:

    "Werden Mitarbeiter bei Hauptprobleme zur Arbeitsmedizin geschickt."

    Und beim Besuch des Betriebsarzt sehen unsere Ärzte auch immer mit auf die Haut (Theoretisch).

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • - Mein Gerätewart der Feuerwehr, der 25 x am Tag seine Hände wäscht - ja
    - Die Hauswirtschaftskraft im Kindergarten, die Gemüse schnippelt, die Küche sauber hält und die Geschirrspülmaschine bestückt - ja
    - Die Erziehering, die 5 x am Tag nach dem Wickeln und/oder Toilettengang desinfiziert und vor den Mahlzeiten Hände wäscht?
    - Der Hausmeister, der die verschiedensten Tätigkeiten verrichtet und sich vielleicht 10 x am Tag die Hände wäscht?

    ab 4 mal in der Stunde

    http://bgn.de/446/52765/1?wc_origin=%2F10321%3Ftype%3Dlist

    http://www.arbeitsschutz-portal.de/beitrag/asp_ne…ie-risiken.html

    Als gefährlichster Stoff von außen zeigen sich für Haut und Hände nicht Chemikalien oder andere hautreizende Stoffe, sondern Feuchtigkeit. Zu viel Wasser zerstört die Schutzschicht der Haut und macht den Weg für Erreger jeglicher Art frei. Bei Gebäudereinigern schlagen mit 97 % der beruflich bedingten Erkrankungen die Hautkrankheiten zu Buche, meist ausgelöst durch Feuchtigkeit. Bei Feuchtarbeit von mehr als vier Stunden am Tag sind Arbeitsschutz-Maßnahmen und arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge angesagt. Bei zwei Stunden Feuchtarbeit muss der Arbeitgeber die Vorsorgeuntersuchung zumindest anbieten. Laut der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) sollten Sie Ihre Hände außerdem nicht öfter als vier Mal in der Stunde waschen. Die BG plädiert deswegen für weniger Händewaschen und mehr Desinfektion.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • Moin,

    Kelte hat meine Frage gelesen. :whistling: Die Tragezeitbegrenzungen sind bekannt und die ArbMedVV auch. Mir geht es nicht um fest definierte Zeitgrenzen, ab wann Angebotsvorsorge und Pflichtvorsorge angezeigt ist. Niemand meienr Beschäftigten wäscht sich kumuliert zwei Stunden die Hände am Tag, aber wenn ich Kollegen habe, die sich (ohne die normale Hautreinigung beim Toilettengang oder vor den Mahlzeiten) x-mal die Hände waschen, mache ich mir schon über die Einwirkungen auf die Haut Gedanken.

    Darum geht es mir. Die Zeitdauer liegt in den meisten Fällen unterhalb der Grenzen der ArbMedVV, aber der Kontakt der Hände mit Feuchtigkeit ist ein einigen Bereichen wirklich sehr häufig (Hauswirtschaftskräfte im Bereich der Kinderbetreuung, meine Feuerwehrkollegen in der Werkstatt etc.).

    Ich nehme Kelte Stundenhäufigkeit mal und gleiche sie mit den Tätigkeiten ab.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Darum geht es mir. Die Zeitdauer liegt in den meisten Fällen unterhalb der Grenzen der ArbMedVV, aber der Kontakt der Hände mit Feuchtigkeit ist ein einigen Bereichen wirklich sehr häufig (Hauswirtschaftskräfte im Bereich der Kinderbetreuung, meine Feuerwehrkollegen in der Werkstatt etc.).

    Dem Mitarbeiter ist es ja nicht verboten beim Betriebsarzt entsprechend vorstellig zu werden, wenn er Probleme mit der Haut hat. Auch der Betriebsarzt kann ja auf Hautprobleme aufmerksam machen. Ich würde die 2h zur Angebotsvorsorge nicht so streng sehen. Zeitlich wird sich häufiger Wasserkontakt nicht so einfach fassen lassen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ich möchte gerne, dass die Mitarbeiter bereits beim Betriebsarzt sind, bevor sie Probleme mit der Haut bekommen. ;) Wunschvorsorge wird schon massiv beworben bei uns, aber ich suche eine Grenze unabhängig von der 2 Stunden-Regelung, ab der ich auch Angebote unterbreite. Nach dem Motto: Zwei Stunden feuchigkeitsdichte Handschuhe = x-mal Händewaschen. Kelte hat mir da schon einen guten Tipp gegebene, den wir so umsetzen werden.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Ich möchte gerne, dass die Mitarbeiter bereits beim Betriebsarzt sind, bevor sie Probleme mit der Haut bekommen.

    Klar sollte das so sein und ich sehe da den Betriebsarzt in der Pflicht ein entsprechendes Angebot zu unterbreiten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • sehe ich anders....das ist Aufgabe des Arbeitgebers

    Na und was sagt §3 ASiG? " Die Betriebsärzte haben die Aufgabe...die Arbeitnehmer zu untersuchen, arbeitsmedizinisch zu beurteilen und zu beraten...darauf hinzuwirken, daß sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten, insbesondere sie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren"
    Welcher AG kennt sich mit diesen Dingen aus? Daher gibt es ja die Beratung durch SiFa und BA.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Welcher AG kennt sich mit diesen Dingen aus? Daher gibt es ja die Beratung durch SiFa und BA.

    Klar Sifa oder BA berät den Unternehmer ....
    Aber ein Angebot für Wunsch- oder Angebotsvorsorge an die MA muß vom Unternehmen kommen. Mehr wollte ich damit auch nicht sagen

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Hi,

    die BGHW hat in ihrem Kompendium Arbeitsschutz das Arbeitsmittel A111 Gefährdungsbeurteilung kompakt: Lebensmittel-Verkaufsstellen auf den Seiten 16 - 17 ihre Anleitung zur Beurteilung der Feuchtarbeit unter Berücksichtigung des Tragens von Handschuhen, des Händewaschens, der Händedesinfektion, dem Umgang mit feuchten Gegenständen und hautbelastenden Stoffen sowie ggf. bereits vorhandener Hautproblemfälle.
    Mir ist bisher bei keiner anderen BG eine so detaillierte Beurteilung der Feuchtearbeit begegnet, ich arbeite deshalb bei Bedarf mit dieser Vorlage der BGHW.

    schöne Grüße

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  • Moin,

    vielen Dank für die vielen Hinweise. Im Downloadbereich habe ich jetzt eine Excel-Datei eingestellt, mit der man die Hautbelastungen erheben kann. Es ist eine Mischung aus der A111 und der ArbMedVV. Die jetzt neu eingestellte Version berechnet jetzt auch korrekt, ob Angebotsvorsorge oder Pflichtvorsorge angezeigt ist. Vielen Dank nochmals an MrH für den Hinweis auf A111. :)

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Moin,

    ich habe die Frage mal an die BG durchgereicht. Antwort (sinngemäß): "Wenn Sie im Zuge der Gefährdungsbeurteilung zu der Auffassung kommen, dass x-mal Händewaschen eine Gefährdung analog zu der 2-Stunden Grenze Feuchtarbeit darstellt, bieten Sie eine Vorsorge an."

    Damit kann ich bestens leben. :thumbup:

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo Frank,

    es ist zwar nervig aber hast du mal eine Datenerhebung gemacht und deine MA mitzählen lassen? Um eine stat. Durchschnittswert zu bekommen oder sind es zu viele Mitarbeiter?

    Evtl. könntest du anhand der Daten dann ggf. den Hautschutz noch optimieren, da zwar viele Hersteller alles versprechen aber dann in der Praxis oft scheitern im Hinblick auf Einziehdauer der Cremes und der damit verbundenen Akzeptanz.

    Bei vielen händischen Tätigkeiten sind auch Handschuhe als Barriere (keine Flüssigkeitsdichten) mittlerweile im Hinblick auf Tastempfinden und Tragekomfort wirklich gut.
    So kann man auch das Händewaschen reduzieren, netter Zusatz Effekt ist die Minimierung von z.b. Schnittverletzungen und massive Verschmutzungen die man nur mechanisch abbekommt.

    Empfehlung: Ich war gestern auf einer Hausmesse von Igefa, die haben einen Nitrilhandschuh mit beachtlicher Dehnbarkeit "PRO 167" ruhig mal antesten war total begeistert verglichen mit den üblichen die ich bis dato kannte.

    Gruß Michael

    Dein einen gab Gott den Mut Dinge zu verändern, den anderen die Kraft Dinge zu ertragen die Sie nicht ändern können und mir gab er die Weisheit das eine vom anderen zu unterscheiden.