Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastungen

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  • Hi MeDi,

    ich gehe einmal davon aus, dass das Amt euch nicht den Kopf abreisst, wenn ihr das Thema bis zum Ablauf der Frist nicht zu 100% mustergültig abgearbeitet habt.
    Oftmals sind die Herrschaften schon zufrieden, wenn ihr darlegen könnt, wie ihr plant, mit dem Thema umzugehen.

    Dann melden die sich zu einer neuen Tasse Kaffee an und ihr könnt nach einer angemessenen Frist zeigen, was sie sehen wollen.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

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  • ich gehe einmal davon aus, dass das Amt euch nicht den Kopf abreisst, wenn ihr das Thema bis zum Ablauf der Frist nicht zu 100% mustergültig abgearbeitet habt.
    Oftmals sind die Herrschaften schon zufrieden, wenn ihr darlegen könnt, wie ihr plant, mit dem Thema umzugehen.

    Dann melden die sich zu einer neuen Tasse Kaffee an und ihr könnt nach einer angemessenen Frist zeigen, was sie sehen wollen.

    Kann ich so nur bestätigen

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Guten Morgen zusammen,

    kurzes Update. Geschäftsführer sagt heute in einer Sitzung. Mich interessieren diese "psychospielchen" nicht (psychospielchen = Gefeährdungsbeurteilung Psychische Belastungen). Das Thema Arbeitssicherheit ist bei mir an letzter stelle!!!! (Um Himmelswillen :( :( :( ) Wie geht man da als Sifa damit um. Ich mein...wir haben von der Gewerbeaufsicht eine klare Aufforderung die Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und bei Bedarf Maßnahmen einleiten und umsetzen.

    Ich habe als Sifa in der Maßnahmenliste die ich per Email an alle Verantwortlichen weitergleitet habe, meine Aufgabe ja was Beratung angeht getan oder nicht? Wenn der GF sagt..."Arbeitssicherheit ist bei mir jetzt an letzter Stelle und ich habe auf sowas jetzt keine Lust" ist das seine Verantwortung!

    Bin gerade etwas geschockt gewesen um ehrlich zu sein!

    - Fachkraft für Arbeitsssicherheit (BGHM)
    - Befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen nach DIN EN 15635:2008
    - Befähigte Person für die Prüfung von tragbaren und fahrbaren Leitern, Tritten und Fahrgerüsten

  • Hi MeDi...

    na viel Glück kann man da nur sagen...
    Bei so einer Geschäftsführung sind die Zeichen der Zeit wohl noch nicht angekommen. Meine Empfehlung: Fange einmal an Gerichtsurteile gegen Geschäftsführer zu sammeln und lege ihm das bei der nächsten Gelegenheit vor.
    Vielleicht fällt dann der Groschen.

    Alternativ: Gespräch mit Gewerbeaufsicht und / oder BG und Geschäftsführer organisieren (und ganz ehrlich: dein nächstes Gespräch mit der Behörde würde ich an deiner Stelle nicht ohne Geschäftsführung machen).
    Dann kann die Behörde ja mal den Bussgeldkatalog aufmachen und schon mal darüber sprechen, ab wann sie mit Betriebsstillegung kommen kann.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

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  • Gespräch mit Gewerbeaufsicht und / oder BG und Geschäftsführer organisieren (und ganz ehrlich: dein nächstes Gespräch mit der Behörde würde ich an deiner Stelle nicht ohne Geschäftsführung machen).

    Hallo Thortsen,

    Der Geschäftsführer war damals dabei. Er hat ihn das auch klar und deutlich gemacht was er zu tun hat. Ich habe damals gesagt, dass ich ihn dabei unterstütze, aber heute wurde mir diese Aufgabe kurzerhand gestrichen.

    Fange einmal an Gerichtsurteile gegen Geschäftsführer zu sammeln und lege ihm das bei der nächsten Gelegenheit vor.

    Habe ich auch schon gesagt. Vielleicht sollte man das auch schriftlich vorlegen!

    Aber mir geht es auch darum, dass man da was tut. Ich wurde eh ins kalte Wasser geschmissen, da in den letzten 20 Jahren nichts gemacht wurde. Jetzt wird die Philosophie weitergelebt wie bisher!!
    Dementsprechend ist das Unternehmen dieses Jahr besonders im Fokus vom Gewerbeaufsicht und BG geraten. Das Jahr wird ja noch lustig (sarkasmus) werden.

    - Fachkraft für Arbeitsssicherheit (BGHM)
    - Befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen nach DIN EN 15635:2008
    - Befähigte Person für die Prüfung von tragbaren und fahrbaren Leitern, Tritten und Fahrgerüsten

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  • Tja...
    dann kannst Du nur deiner Beratungspflich nachkommen (schriftlich dokumentiert)...

    ... und dich dann mit Popcorn zurücklehnen und die Show genießen, wenn die Behörde Deinen Chef auseinandernimmt...

    eine offenes Auge auf dem Arbeitsmarkt ist in so einer Situation vermutlich auch keine schlechte idee...

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

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  • Moin MeDi,

    wenig beneidenswert Deine Situation.

    Ohne Dein Unternehmen oder die Geschäftsführung zu kennen:
    Bei soviel Ignoranz der Geschäftsführung kannst Du wenig tun, wenn Du nicht auf Konfrontationskurs mit der Geschäftsführung gehen willst - und dabei ist (leider) klar, wer am längeren Hebel sitzt.

    Du kannst nur weiter versuchen die GF zu beraten - und das würde ich schriftlich tun mit der Bitte um Rückantwort. Wenn es wirklich hart auf hart kommt könnte es bei einer solchen Geschäftsführung durchaus sein, dass plötzlich Du daran Schuld bist, dass Bußgelder verhängt werden etc., weil (Ausrede und Schuldigensuche der GF, die ja unfehlbar ist) die SiFa ihre Arbeit nicht gemacht hat.

    In einem solchen Fall ist es nützlich ein paar Ablehnungsschreiben eben dieser GF in der Hand zu haben, die sich dann daran später sicher nicht erinnern will.

    Ich würde an Deiner Stelle argumentieren, dass Du mit Deinen Schreiben nur der Beratungspflicht einer SiFa nachkommst, damit die Firma (und deren Geschäftsführer) in puncto Arbeitsschutz rechtssicher aufgestellt sind, und darauf verweisen, dass die Veratwortung dafür allein bei der GF sitzt.

    Mein Rat: weiter freundlich beraten, Ablehnungen oder Nicht-Reaktionen sammeln und durch den Schriftverkehr belegen, dass Du Deine Arbeit so gut gemacht hast, wie es unter diesen Umständen ging.

    Ich hoffe, dass ich das alles zu schwarz sehe.

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Du kannst nur weiter versuchen die GF zu beraten - und das würde ich schriftlich tun mit der Bitte um Rückantwort.

    Das tue ich ohnehin schon. Die Frist ist im Juli abgelaufen, bis dahin muss der GF dem Gewerbeaufsichtsbeamten diese vorlegen. Ich werde ihm einen Monta vorher nochmals darauf hinweisen, dass die Frist in einem Monat abläuft und dann muss er halt selber schauen wie er das gegenüber dem Gewerbeaufsichtsamt begründet warum er das bis dato nicht fertiggestellt hat.

    - Fachkraft für Arbeitsssicherheit (BGHM)
    - Befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen nach DIN EN 15635:2008
    - Befähigte Person für die Prüfung von tragbaren und fahrbaren Leitern, Tritten und Fahrgerüsten

  • Wir hatten bei mir in der letzten Woche der Sifa-Ausbildung bei der BG aus so ähnlich wie mache Chefs so zum Thema Arbeitsschutz drauf sind.

    Unsere Lieblingsaussage war von einem Chef:
    Arbeitssicherheit interessiert mich nicht, solange es im Knast noch Fernsehen und warmes Essen gibt!

    Ebenfalls kam dabei zur Sprache, dass ca. 1/3 der Teilnehmer die Ausbildung dazu nutzt um danach sich einen anderen Job zu suchen.

    Soweit dazu...

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  • Hallo Zusammen,

    MeDi diese Art von Geschäftsführungen kenne ich auch gut, Urteile zu sammeln bringt nichts die hat er nach der Übergabe sofort in den Papierkorb geschmissen, meine Mail mit Rechtsvorschriften und Urteilen wurde ungelesen von der Sekretärin gelöscht. Die Aufsichtsperson der Berufsgenossenschaft wurde aus dem Unternehmen geschmissen das zu zahlende Ordnungsgeld wurde mit den Hinweis das er das Unternehmen dann dicht macht nicht gezahlt.

    Konsequenzen? Keine das Unternehmen gibt es immer noch arbeitet wie ich hörte wie bisher und die BG und das Gewerbeaufsichtsamt halten die Füße still schon seit 10 Jahren.

    Arbeitsplätze und Frechheit ziehen immer.

    Ich bin froh damit nichts mehr zu tun zu haben! Suche dir eine andere Stelle Du hältst das nervlich nicht lange aus.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

  • Das tue ich ohnehin schon. Die Frist ist im Juli abgelaufen, bis dahin muss der GF dem Gewerbeaufsichtsbeamten diese vorlegen. Ich werde ihm einen Monta vorher nochmals darauf hinweisen, dass die Frist in einem Monat abläuft und dann muss er halt selber schauen wie er das gegenüber dem Gewerbeaufsichtsamt begründet warum er das bis dato nicht fertiggestellt hat.

    Hallo MeDi,

    genau so! Und immer schön dokumentieren. Fällt es dann in den Bußgeldbereich wird auch der "schrägste" Chef wieder am Thema interessiert sein. Zwar unfreiwillig aber immerhin.

    Für deine Arbeit als FaSi kann ich dir nur ein dickes Fell wünschen. In einem solchen Unternehmen den Arbeits- und Gesundheitsschutz "neu einzuführen" ist ein großes Unterfangen und erfordert eine Menge Geduld und Durchhaltevermögen.

    Gruß

  • Guten Morgen.

    Behörden und Kontrollgremien helfen in den Auseinandersetzungen mit Patriarchen auch nicht immer weiter, da es überall an Kapazität mangelt.
    Uns wurde von der Feuerwehr Mängelfreiheit im Brandschutz bescheinigt, die sicher nicht gegeben ist. Dazu gab es einige Empfehlungen und dann war der überlastete Brandmeister mit uns durch.
    Jetzt kann ich mit der schriftlich bescheinigten Mängelfreiheit gar nichts mehr durchsetzen ...

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Uns wurde von der Feuerwehr Mängelfreiheit im Brandschutz bescheinigt

    Entweder der Brandmeister hat keine Ahnung, was er da so schreibt und in welche Situation er sich damit evt. begibt, oder er hat es anders formuliert.
    Selbst der TÜV bei der HU am Auto attestiert in der Regel "zum Prüfzeitpunkt ohne erkennbare Mängel". Dies bedeutet, kurz danach könnte durchaus ein gravierender Mangel vorliegen oder die Mängel waren nicht zu erkennen, da ja keine 100% Überprüfung stattfindet.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hallo MeDi,

    genau so! Und immer schön dokumentieren. Fällt es dann in den Bußgeldbereich wird auch der "schrägste" Chef wieder am Thema interessiert sein. Zwar unfreiwillig aber immerhin.

    Für deine Arbeit als FaSi kann ich dir nur ein dickes Fell wünschen. In einem solchen Unternehmen den Arbeits- und Gesundheitsschutz "neu einzuführen" ist ein großes Unterfangen und erfordert eine Menge Geduld und Durchhaltevermögen.

    Hallo,

    danke für Eure Beiträge. Tja ich hoffe, dass ich da nicht auf Glatteis geführt werde und mir dann alles in die Schuhe geschoben wird. Aber Dokumentiert ist Dokumentiert. Ich mein, wenn der Chef Probleme bekommt und mich dann hinterher anmacht, weil er der Ansicht ist, dass ich für die Arbeitssicherheit verantwortlich bin, habe ich da etwas "Muffe" wenn ich das so sagen kann.

    Mal schauen wie es sich entwickelt.

    - Fachkraft für Arbeitsssicherheit (BGHM)
    - Befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen nach DIN EN 15635:2008
    - Befähigte Person für die Prüfung von tragbaren und fahrbaren Leitern, Tritten und Fahrgerüsten

  • Hallo Kollegen,
    hier noch eine Befragung.


    "Befragung zu psychischen Belastungen im Arbeitskontext
    à mit direkter individueller Rückmeldung am Ende der Befragung
    Das IGO – Institut für Gesundheit in Organisationen führt vom 15.05. bis 30.06.2017 eine bundesweite Umfrage zu psychischen Belastungen im Arbeitskontext durch.
    Teilnehmer: Alle Personen, die in Voll- oder Teilzeit berufstätig sind.
    Dauer: ca. 15 Minuten.
    Als Dankeschön für Ihre Teilnahme erhalten Sie direkt am Ende eine individuelle Rückmeldung. klick
    Link: https://www.unipark.de/uc/SFG-WORK-KFB-mit-Prio/
    *** Teilen erwünscht! ***
    Bitte geben Sie den Befragungslink in Ihrem privaten und beruflichen Netzwerk weiter und auch an ältere Kollegen oder berufstätige Verwandte, denn diese können wir über soziale Netzwerke und Online-Bewerbung weniger gut erreichen.
    Rückfragen gerne an kontakt@i-g-o.de.
    Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
    Ihr IGO-Team
    http://www.i-g-o.de/
    Tel.: 03641-2674098
    Fax: 03212-1572463
    Mail: kontakt@i-g-o.de
    Institut für Gesundheit in Organisationen
    Geschäftsführung: Prof. Dr. Sabine Rehmer
    Jenertal 8 | 07749 Jena"

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  • Hallo,
    danke für Eure Beiträge. Tja ich hoffe, dass ich da nicht auf Glatteis geführt werde und mir dann alles in die Schuhe geschoben wird. Aber Dokumentiert ist Dokumentiert. Ich mein, wenn der Chef Probleme bekommt und mich dann hinterher anmacht, weil er der Ansicht ist, dass ich für die Arbeitssicherheit verantwortlich bin, habe ich da etwas "Muffe" wenn ich das so sagen kann.

    Mal schauen wie es sich entwickelt.

    Hallo MeDi,
    ja das kenn ich aus eigener Erfahrung auch gut. Aber der neue Chef ist in der Hinsicht belehrbar.

    Eine gute Sache sind Vorträge vom Arbeitsrichter Gregor aus Würzburg. Auch live sehr Unterhaltend, danach lacht kein Unternehmer mehr, denn wer sollte es besser wissen als der Arbeitsrichter selbst? Hab mal was angehängt.

    Wünsche Durchhaltevermögen!

    Gruß Frank

  • Hallo MeDi,
    ja das kenn ich aus eigener Erfahrung auch gut. Aber der neue Chef ist in der Hinsicht belehrbar.

    Eine gute Sache sind Vorträge vom Arbeitsrichter Gregor aus Würzburg. Auch live sehr Unterhaltend, danach lacht kein Unternehmer mehr, denn wer sollte es besser wissen als der Arbeitsrichter selbst? Hab mal was angehängt.

    Wünsche Durchhaltevermögen!

    Gruß Frank

    Guten Morgen Frank,

    erstmal vielen Dank für Anhänge.
    Da habe ich eine Frage.
    Es geht speziell auf die Pflichtenübertragung. Wir hatten vor kurzem einen Fall, da habe ich das Formular für die Pflichtenübertragung auf die jeweiligen Vorgesetzten der Abteilung vorbereitet und dem Arbeitgeber überreicht.
    Er hat den Meister gebeten, sich das Formularen durch zu lesen und es zu unterschreiben. Am nächsten Tag kommt der besagte Meister zu mir und er hatte schon ein freches Grinsen im Gesicht. Er sagte mir, dass der Chef ihm ein Formular für die Pflichten in seiner Abteilung gegeben hat, aber er Unterschreibt das nicht.
    Ich habe ihn dann auch darauf hingewiesen, dass er wohl nicht drum rum kommen wird, weil er gegenüber seinen Mitarbeiter weisungsbefugt ist und er trägt auch die Verantwortung für die jenigen.

    Dann hat er wortwörtlich gesagt, dass er keineswegs verantwortlich sei und das er das nicht unterschreibt und weg war er. Wie es danach weiter ging, weiß ich derzeit nicht.

    Wie geht man mit so einer Situation jetzt um? Ich habe es dem AG gemeldet. Jetzt muss er doch handeln oder nicht!

    - Fachkraft für Arbeitsssicherheit (BGHM)
    - Befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen nach DIN EN 15635:2008
    - Befähigte Person für die Prüfung von tragbaren und fahrbaren Leitern, Tritten und Fahrgerüsten

  • Wir hatten vor kurzem einen Fall, da habe ich das Formular für die Pflichtenübertragung auf die jeweiligen Vorgesetzten der Abteilung vorbereitet und dem Arbeitgeber überreicht.

    Warum Du und nicht Dein AG? Ist doch seine Aufgabe.

    Er hat den Meister gebeten, sich das Formularen durch zu lesen und es zu unterschreiben.

    Ich kenne das Formular nicht, aber der Inhalt wäre ja schon mal relevant. Warum sollte der Meister das Formular unterzeichnen? Wenn man sich absichern möchte genügt eine Empfangsbestätigung.

    Am nächsten Tag kommt der besagte Meister zu mir und er hatte schon ein freches Grinsen im Gesicht. Er sagte mir, dass der Chef ihm ein Formular für die Pflichten in seiner Abteilung gegeben hat, aber er Unterschreibt das nicht.

    Warum kommt er zu Dir und nicht zum AG?

    Wie geht man mit so einer Situation jetzt um? Ich habe es dem AG gemeldet.

    Auch das ist Sache des AG, er ist es, der dem Meister Weisungen erteilen kann. Ein Blick in den Arbeitsvertrag des Meisters kann auch aufschlussreich sein. Ist dort Personalführung/-verantwortung aufgeführt? Wenn ja, ist er ja schon kraft seiner Funktion mit dabei. Allerdings muss der AG dem Meister auch die dazu notwendigen Mittel in Form von Geld und Arbeitszeit zur Verfügung stellen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.