Fazit: der gesetzliche UVT entscheidet alleine ob ein Arbeitsunfall vorliegt oder nicht! Kein Vorgesetzter, kein Personalamt, kein Personalrat und auch keine Sifa oder BA sind hier Entscheidungsträger.
So ist es und nicht anders.
Die Sifa darf, kann, soll oder muss je nachdem eine Unfallursachenforschung betreiben. Dies sollte aber objektiv sein und nicht rein subjektiv, so nach dem Motto glaube ich eh nicht oder wenn er das so spät meldet ist es ein fiktiver Unfall etc.
Persönliche Empfindungen haben dabei nichts zu suchen. Die Sache muß davon losgelöst reich sachlich bearbeitet und betrachtet werden.
So sollte es sein und nicht anders. In einigen Bereichen hat man allerdings den Eindruck, gerade die Sifa muss sich profilieren und irgendwelche Kausalitäten zusammenstricken warum auch immer. Schließlich ist man ein Berater und kein Detektiv oder Jurist oder mit seinem eigene Leben total frustriert und versucht dann Macht gegenüber anderen auszuspielen.
Im weiteren Verlauf ist aus meiner Sicht auch immer eine Prüfung der Gefährdungsbeurteilung notwendig oder eventuelle Ergänzung sowie eine anlassbezogene Unterweisung.
Als Sifa sollte man für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen sorgen und um die Einhaltung solcher.