Arbeitsunfall vs. innere Ursache

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  • Fazit: der gesetzliche UVT entscheidet alleine ob ein Arbeitsunfall vorliegt oder nicht! Kein Vorgesetzter, kein Personalamt, kein Personalrat und auch keine Sifa oder BA sind hier Entscheidungsträger.

    So ist es und nicht anders.
    Die Sifa darf, kann, soll oder muss je nachdem eine Unfallursachenforschung betreiben. Dies sollte aber objektiv sein und nicht rein subjektiv, so nach dem Motto glaube ich eh nicht oder wenn er das so spät meldet ist es ein fiktiver Unfall etc.

    Persönliche Empfindungen haben dabei nichts zu suchen. Die Sache muß davon losgelöst reich sachlich bearbeitet und betrachtet werden.

    So sollte es sein und nicht anders. In einigen Bereichen hat man allerdings den Eindruck, gerade die Sifa muss sich profilieren und irgendwelche Kausalitäten zusammenstricken warum auch immer. Schließlich ist man ein Berater und kein Detektiv oder Jurist oder mit seinem eigene Leben total frustriert und versucht dann Macht gegenüber anderen auszuspielen.

    Im weiteren Verlauf ist aus meiner Sicht auch immer eine Prüfung der Gefährdungsbeurteilung notwendig oder eventuelle Ergänzung sowie eine anlassbezogene Unterweisung.

    Als Sifa sollte man für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen sorgen und um die Einhaltung solcher.

    :bremse:

    Einmal editiert, zuletzt von s.schmid (26. Januar 2017 um 08:10)

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  • Bei Unfällen die in der weiteren Bearbeitung abgelehnt werden, werden bereits entstandene Kosten von der KV des Versicherten erstattet. Das läuft im Hintergrund ab und wird selten bekannt. Natürlich bei hohen Wiederherstellungskosten sieht das ganz anders aus und geht auch schon einmal vor Gericht.

    Bekanntlich sind die gewährten Leistungen bei einem Arbeitsunfall besser (vermutlich auch teurer) als bei Unfällen im privaten Bereich. Wie sind das mit der Rückzahlung/Erstattung der bereits gewährten Leistungen bei einer Ablehnung aus? Wer zahlt die Differenz?

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Wie sind das mit der Rückzahlung/Erstattung der bereits gewährten Leistungen bei einer Ablehnung aus? Wer zahlt die Differenz?

    MEIN Kenntnisstand dazu ist, dass die Differenz die Krankenkasse trägt bzw. dies der Allgemeinheit zu Last fällt.

    Die BG ist auch sehr schnell damit bei dem Verdacht das kein Arbeitsunfall vorliegt den Verunfallten darüber zu informieren, dass keine weiteren Leistungen getragen werden bzw. der Verunfallte selbst dafür aufkommen muss z.B. bei der Physiotherapie, was als Bonusleistung, gesehen wird, zahlt die BG nicht weiter. Die Heilbehandlung trägt dann die Krankenkasse die klären das intern mit der BG.

    So ist MEIN Kenntnisstand!

    :bremse:

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  • Bekanntlich sind die gewährten Leistungen bei einem Arbeitsunfall besser (vermutlich auch teurer) als bei Unfällen im privaten Bereich.

    Hallo

    das ist mir nicht bekannt. ;(
    Hast du da ein Beispiel oder einen Beleg dafür?

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hi,

    ob die Behandlung eine bessere ist, keine Ahnung aber du brauchst z.B. keine Zuzahlung bei Medikamenten oder bei Therapien zu bezahlen. Fahrtkosten zum Arzt oder zu sonstigen Behandlungen werden ebenfalls übernommen.

    https://www.bgetem.de/unfall-berufsk…estellte-fragen

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Ein Mitarbeiter aus Polen mit polnischer Heimatadresse und Monteurszimmer in der Nähe seines Einsatzortes, also des Arbeitsplatzes wollte am 23.12.2016 nach Hause fahren - d. h. nach Polen. Auf dem Weg kam es zum Unfall, bei dem er schwere, für den Nichtgebrauch des Gurtes typische Verletzungen erlitt. Heimfahrt = Wegeunfall? Die Sachbearbeiterin der BG war sich auch nicht sicher.

    Die Sachbearbeiterin möge einmal einen Blick in §8 SGB VII werfen, da kann man schön nachlesen: "(2) Versicherte Tätigkeiten sind auch...4. das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden Weges von und nach der ständigen Familienwohnung, wenn die Versicherten wegen der Entfernung ihrer Familienwohnung von dem Ort der Tätigkeit an diesem oder in dessen Nähe eine Unterkunft haben,"
    Für mich trifft dies zu, somit ein Arbeitsunfall. Was den möglicherweise nicht angelegten Gurt angeht, siehe §7 SGB VII: "(2) Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus."

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • *ggggg* Jawoll! Inzwischen habe ich mich auch schon schlau gemacht. Aber davon mal abgesehen: Die Taktik den Unfall erst einmal ganz normal anzuzeigen war demnach völlig richtig. Wäre es kein Wegeunfall gewesen, hätte die Unfallanzeige keinen Schaden angerichtet, so liegt sie der BG jedoch schon vor und alles kann seinen Gang gehen.

    Ich werde auch in Zukunft auch die Unfälle melden, bei denen ich mir aus welchen Gründen auch immer nicht sicher bin.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

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  • Hi,

    ob die Behandlung eine bessere ist, ...

    Nun, sie ist zumindest schneller! Wartezeiten bei Fachärzten gibt es für die Verunfallten praktisch nicht. Das ist für einen Verletzten auf jeden Fall ein handfester Vorteil. Außer er möchte möglichst lange gelben Urlaub haben, denn eine schnelle gründliche Diagnostik und schnelle Behandlung kann den Heilungsprozess verkürzen.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • ob die Behandlung eine bessere ist, keine Ahnung aber du brauchst

    Na ja relativ....
    Man ist in der Klinik oder beim Arzt schneller mit der Entscheidung ein CT, MRT oder Röntgen zu machen
    De Facto gibt es auch schneller einen Termin
    Man entscheidet schneller entsprechende Blutbilder zu machen
    In einer Klinik, behandelt dich in der Regel der Chefarzt, ob das immer besser ist, muss jeder selbst beurteilen

    Die Ärzte können einen höheren Satz abrechnen und sind deswegen an dem Verunfallten mehr interessiert und es gibt weniger Abrechnungsprobleme

    Letztendlich ist es das Ziel der Unfallversicherung den Verunfallten schnell wieder an die Arbeit zu bekommen
    Denn so lange dieser Krank ist, zahlt die Unfallversicherung für Ihn

    :bremse:

    Einmal editiert, zuletzt von s.schmid (26. Januar 2017 um 15:41)

  • was @A_B geschrieben hat, ist absolut korrekt: "Die Leistungen sind besser...."

    er hat nicht geschrieben die "Behandlung" sei besser, weil das immer mit den behandelten Personen zu tun hat. ?(

    Wir hatten beispielsweise einen schweren Unfall mit Hörverlust durch Knalltrauma. Nach ersten Untersuchungen im schönen Saarland, wurde seitens der BG eine Verlegung in eine Tübinger-Spezialklinik (damals) veranlasst. Inklusive Transport, Vorstellung beim Chefarzt usw.... und die weiteren Pkt von @s.schmid schon erwähnt.
    Ich denke dass wir von diesen "besseren" Leistungen gesprochen haben. |?

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),