Jährliche Unterweisungen

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  • Hallo liebe SiFa-Kollegen,

    ich habe ein kleines Problem. Es stehen unsere jährlichen Sicherheitsunterweisungen an.
    Ich stelle dem Vorgesetzten jeder Abteilung die dafür vorgesehenen Dokumente zur Verfügung und ich bekomme die Unterschrieben zurück. Soweit so gut.

    Heute wurde ich von meinen Arbeitgeber aufgefordert, die jährliche Sicherheitsunterweisungen einzustellen, mit der Begründung..."Das hat noch Zeit"...
    Ich war etwas erstaunt darüber wie locker er damit umging.

    Ich habe ihn aber darauf hingewiesen, dass er das auf jeden Fall machen muss. Ich selbst habe seit 5 jahren keine Sicherheitsunterweisung bekommen, von dem abgesehen. Das wollte ich mit meiner neuen Tätigkeit als Sifa ändern. Aber scheinbar hat es noch nicht ganz klick gemacht bei der GF.

    Da ich ja nicht so lange hier als Sifa Tätig bin, ist das für mich jetzt etwas schwierig, weil wir ja in der Pflicht sind die Unterweisungen durchzuführen. Was meint ihr. Was wäre denn jetzt ratsam?? Sollte ich dem GF nochmals schriftlich mitteilen, dass er die jährlichen Unterweisungen durchzuführen hat!?...Ich weis, dass man da hartnäckig sein muss, aber ich möchte auch nicht, dass der GF sagt, dass ich in zukunft die Unterweisungen aller Abteilungen durchführen muss.

    Was würden die alten "Hasen" da einem Neuling raten :) ?(?(?(

    - Fachkraft für Arbeitsssicherheit (BGHM)
    - Befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen nach DIN EN 15635:2008
    - Befähigte Person für die Prüfung von tragbaren und fahrbaren Leitern, Tritten und Fahrgerüsten

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  • Moin MeDi,

    kann Dein Arbeitgeber denn tatsächlich fachgerecht unterweisen? Ich formuliere es jetzt einmal ganz flapsig. Wenn der Geschäftsführer keinen Bock auf die Unterweisungen hat, dann soll er von seinem Recht der Pflichtenübertragung gebrauch machen und sich jemanden suchen, der fachlich in der Lage ist, solche Unterweisungen durchzuführen und idealerweise den zu Unterweisenden gegenüber weisungsbefugt ist. Er kommt zwar aus der Nummer nicht ganz raus, aber wenn ich mir überlege, dass hier bei uns die oberste Heeresleitung Unterweisung abhalten sollte..... Gar nicht auszudenken. :D

    Eine allgemeine Sicherheitsunterweisung ist ja jetzt auch kein Frontalunterricht von sechs Stunden. Allgemeine Themen wie Flucht- und Rettungswege usw. verbinde ich immer mit einer lockeren Teambesprechung mit Kaffee. (_)? Je nachdem, was Du jetzt unter der Sicherheitsunterweisung verstehst, ist es evtl. gar nicht so wild, was aber nicht bedeutet, dass Du Dir das aufs Auge drücken lassen musst. Du bist ja auch nicht allen beschäftigten gegenüber weisungsbefugt. ;)

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo,

    Frank deutet es an:
    Wer darf/kann unterweisen? Derjenige, der weisungsbefugt ist UND der auch die Kenntnis hat. Die Verantwortung liegt beim Cheffe. Üblicherweise nimmt der sich vielleicht die SiFa als Assistenten mit zur Hand und steht zumindest mit dabei.
    Inhaltlich ist die Unterweisung ebenso frei, wie beim Vortragemedium. Alles ist machbar. Nur ein Bezug zur Tätigkeit sollte da sein und eben auch die Bereitschaft dazu.

    Völlig ausser Frage ist eine Diskussion über das MUSS einer Unterweisung. Das möchte ich gar nicht wiederkauen.

    Ich denke von SiFa-Seite ist das klar.

    Viel Erfolg mit dem "Chef", der nicht weiss, was er tut.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Moin MeDi,

    kann Dein Arbeitgeber denn tatsächlich fachgerecht unterweisen? Ich formuliere es jetzt einmal ganz flapsig. Wenn der Geschäftsführer keinen Bock auf die Unterweisungen hat, dann soll er von seinem Recht der Pflichtenübertragung gebrauch machen und sich jemanden suchen, der fachlich in der Lage ist, solche Unterweisungen durchzuführen und idealerweise den zu Unterweisenden gegenüber weisungsbefugt ist. Er kommt zwar aus der Nummer nicht ganz raus, aber wenn ich mir überlege, dass hier bei uns die oberste Heeresleitung Unterweisung abhalten sollte..... Gar nicht auszudenken.

    Eine allgemeine Sicherheitsunterweisung ist ja jetzt auch kein Frontalunterricht von sechs Stunden. Allgemeine Themen wie Flucht- und Rettungswege usw. verbinde ich immer mit einer lockeren Teambesprechung mit Kaffee. Je nachdem, was Du jetzt unter der Sicherheitsunterweisung verstehst, ist es evtl. gar nicht so wild, was aber nicht bedeutet, dass Du Dir das aufs Auge drücken lassen musst. Du bist ja auch nicht allen beschäftigten gegenüber weisungsbefugt.

    Gruß Frank

    Hallo Frank,

    sorry...ich hätte es etwas genauer formulieren müssen. Er hat ja die Pflichtenübertragung erteilt. Nur hat er die alle ausgebremst, weil wir viel zutun haben und er nicht möchte, dass die MA sich mit solchen Sachen (spezifische Unterweisungen) aufhalten. Wenn es darum geht, dass man die Flucht- und Rettungswege usw. bespricht, dann ist das ja auch kein Problem. Aber es geht hier um vertiefende Themen..."Gefahrstoffe, Lastaufnahmemittel usw. usw."

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  • Hallo,

    Frank deutet es an:
    Wer darf/kann unterweisen? Derjenige, der weisungsbefugt ist UND der auch die Kenntnis hat. Die Verantwortung liegt beim Cheffe. Üblicherweise nimmt der sich vielleicht die SiFa als Assistenten mit zur Hand und steht zumindest mit dabei.
    Inhaltlich ist die Unterweisung ebenso frei, wie beim Vortragemedium. Alles ist machbar. Nur ein Bezug zur Tätigkeit sollte da sein und eben auch die Bereitschaft dazu.

    Völlig ausser Frage ist eine Diskussion über das MUSS einer Unterweisung. Das möchte ich gar nicht wiederkauen.

    Ich denke von SiFa-Seite ist das klar.

    Viel Erfolg mit dem "Chef", der nicht weiss, was er tut.

    Genauso sehe ich das auch. Ich kenne mich ja nicht aus mit den einzelnen Thmen und weisungsbefugt bin ich ja auch nicht.
    Ich habe darauf hingewiesen, dass es zu erledigen ist und es wird nicht gemacht...
    Wie sieht es denn mit der Rechtssicherheit aus???

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  • Heute wurde ich von meinen Arbeitgeber aufgefordert, die jährliche Sicherheitsunterweisungen einzustellen, mit der Begründung..."Das hat noch Zeit"...
    Ich war etwas erstaunt darüber wie locker er damit umging.

    Mich würde mal interessieren warum er die Unterweisungen, die wie ich es Verstanden habe durch die Vorgesetzten der Abteilungen gemacht werden, einstellt?
    Was für eine Begründung hat er?

    ok die Antwort ist ja inzwischen gekommen

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

    Einmal editiert, zuletzt von kelte (16. Januar 2017 um 14:14)

  • Nur hat er die alle ausgebremst, weil wir viel zutun haben und er nicht möchte, dass die MA sich mit solchen Sachen (spezifische Unterweisungen) aufhalten.

    Moin MeDi,

    wie gesagt, eine Unterweisung muss nicht immer sechs Stunden dauern. Mit etwas Planung lassen sich mit Sicherheit auch in Hochzeiten der Produktion kleine Zeitfenster finden, in die man eine Unterweisung packen kann. Wenn wirklich die Hütte brennt und der Laden brummt, dann kann der Chef für sich ja immer noch entscheiden, dass die Folgeunterweisung eben erst nach vierzehn Monaten nach der letzten Unterweisung durchgeführt wird. Es ist sein Risiko, dafür hat er ja die Organisationsverantwortung.

    Aber es geht hier um vertiefende Themen..."Gefahrstoffe, Lastaufnahmemittel usw. usw."

    Dann geht es auch um höhere Gefährdungspotenziale. Da sollte man schon ins Grübeln kommen, wenn man sein Organisationsrecht zu Ungunsten des Gesundheitsschutzes ausübt.

    Wie sieht es denn mit der Rechtssicherheit aus???

    Falscher Ansatz. Zwar immer wieder gerne als Argument genommen, aber meines Erachtens der falsche Blickwinkel. Wenn unsere Führungskräfte immer wieder nach der Rechtssicherheit fragen, um der "Haftungskeule" zu entgehen, antworte ich eigentlich immer:

    "Es geht darum, dass den Beschäftigten nichts passiert. Dann stellt sich die Frage nach der Haftung erst gar nicht."

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Es stehen unsere jährlichen Sicherheitsunterweisungen an.

    Warum nicht kontinuierlich kleinere Unterweisungen? Eine Mammutveranstaltung bringt doch wenig.

    Ich stelle dem Vorgesetzten jeder Abteilung die dafür vorgesehenen Dokumente zur Verfügung und ich bekomme die Unterschrieben zurück.

    Ach, Du kennst alle Arbeitsbereiche so gut? Musterdokumente oder Handlungshilfen kann ich mir vorstellen. Auch allgemeine Dinge, aber die konkreten Dinge die vor Ort relevant sind kann doch eigentlich nur der Vorgesetzte vor Ort wissen und ausfüllen.

    aber ich möchte auch nicht, dass der GF sagt, dass ich in zukunft die Unterweisungen aller Abteilungen durchführen muss.

    Warum nicht so wie es in vielen Betrieben gängige Praxis ist? Jeder Vorgesetzte hat im Zuge seiner Vorgesetztenfunktion auch die "leidige" Aufgabe die Unterweisungen durchzuführen. Als SiFa stehst Du da natürlich fachlich beratend zur Seite und kannst evt. zu diversen Themen auch referieren, aber es muss klar sein, das bleibt trotzdem Aufgabe und im Verantwortungsbereich der Führungskräfte.

    Spätestens wenn es zu einem erheblichen Personenschaden kommt, erfolgt von den Ermittlungsbehörden die Frage nach der Gefährdungsbeurteilung und nach dokumentierten Unterweisungen. Hat man da nichts zu bieten wird es für die Vorgesetzten in der Linie in der Regel recht kritisch.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Heute wurde ich von meinen Arbeitgeber aufgefordert, die jährliche Sicherheitsunterweisungen einzustellen, mit der Begründung..."Das hat noch Zeit"...

    An der Stelle sehe ich noch eine ganz andere Frage für mich: In der Sifa-Ausbildung lernt man, dass die Sifa doppelt weisungsfrei ist. Also kann der Arbeitgeber die Sifa doch gar nicht anweisen, die Sicherheitsunterweisungen einzustellen, oder? Wie sehen das die erfahrenen Sifas?

    In Deiner speziellen Situation würde ich den Arbeitgeber in einem Gespräch darauf hinweisen, dass er trotz Pflichtenübertragung letztlich nicht aus der Verantwortung raus ist und er bei einem Arbeitsunfall dann mit zur Rechenschaft gezogen wird.
    Vielleicht steht ja auch im Verhaltenskodex oder den Leitlinien was über den Arbeitsschutz drin, worauf man an der Stelle mal hinweisen kann? Schließlich sind dort hinein geschriebene Inhalte von der Geschäftsleitung formuliert, also sollte sie diese auch leben.

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

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  • Falscher Ansatz. Zwar immer wieder gerne als Argument genommen, aber meines Erachtens der falsche Blickwinkel. Wenn unsere Führungskräfte immer wieder nach der Rechtssicherheit fragen, um der "Haftungskeule" zu entgehen, antworte ich eigentlich immer:

    "Es geht darum, dass den Beschäftigten nichts passiert. Dann stellt sich die Frage nach der Haftung erst gar nicht."

    Du hast auch vollkommen Recht. Mir geht es darum... Bei uns hier im Betrieb wird die SiFa als alleinig Verantwortliche Person für Arbeitssicherheit angesehen. Deswegen meine Frage... Aber danke :)

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    - Befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen nach DIN EN 15635:2008
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  • Ach, Du kennst alle Arbeitsbereiche so gut?

    @AxelS...Ja ich kenne die Arbeitsbereiche hier. Die Bereichsleiter sagen mir trotzdem was sie brauchen und ich bereite ihnen da vor.

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  • Falscher Ansatz. Zwar immer wieder gerne als Argument genommen, aber meines Erachtens der falsche Blickwinkel. Wenn unsere Führungskräfte immer wieder nach der Rechtssicherheit fragen, um der "Haftungskeule" zu entgehen, antworte ich eigentlich immer:

    "Es geht darum, dass den Beschäftigten nichts passiert. Dann stellt sich die Frage nach der Haftung erst gar nicht."

    Da hast Du vollkommen Recht @Guudsje!!! |?|?|?
    Aber: Gibt ja leider auch Arbeitgeber/Führungskräfte, die die Beschäftigten als "ersetzbare Ressource" betrachten. Bei denen habe ich dann so meine Zweifel, ob ihnen die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten wichtig ist.

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

  • Ja ich kenne die Arbeitsbereiche hier.

    Entweder bist Du ein Genie, oder handelt es sich um einen Kleinstbetrieb.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du alle Geräte und Maschinen so gut kennst, dass Du Mitarbeiter im Umgang damit unterweisen kannst.
    Ich glaube auch nicht, dass Dir alle kritischen Situationen in allen Arbeitsbereichen der letzten Zeit bekannt sind.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Jepp.

    Und da ist dann der Punkt erreicht, wo man (SiFa) alles schriftlich machen sollte. Unterweisung anfragen, nachfragen, Ablehnungen annehmen, ...., Status klären.

    Der beschriebenen Menschen ist doch alles zu teuer und zu lästig. Arbeitsschutz nervt nur. Genau DAS lese ich aus den Zeilen.

    .
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    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • AxelS,

    ich bin auch kein Genie; ich muß aber auch keine MA im Umgang mit jeder Maschine unterweisen! Diesbezüglich werden sie eingewiesen...

    porcupine: Nur am Rande: Mein AG hat mit gegenüber immer noch Weisungsrecht und kann mir sehr wohl sagen, was ich zu tun und zu lassen habe.

    Anyway, hier sind wir wieder bei der heißen Diskussion: Wat is enne Unterweisung? Und welchen Inhalt muß sie haben? Wenn ich mit meinen MA regelmäßig über die mit der Tätigkeit in Zusammenhang stehenden Sicherheitsaspekte spreche, kann ich mir den ganzen Sermon von "jährlichen Unterweisungen", " Jahresunterweisungen" oder wie immer ihr sie nennt, sparen.

    Bei einer solchen Herangehensweise wird das Thema eher als lästig, zusätzlich und besonders gesehen und jeder ist froh wenn's vorbei ist - dann hab ich ja wieder 12 Monate Ruhe! Also, integriert es einfach in's Tagesgeschäft und ihr könnt mächtig Zeit und Aufwand sparen, macht einen großen Schritt in Richtung Rechtssicherheit und, ganz nebenbei, macht das Thema präsenter.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

    Einmal editiert, zuletzt von MichaelD (16. Januar 2017 um 17:26)

  • Hallo Michael,

    Du bist bei der Anwendung Deiner Fachkunde weisungsfrei (§8 -ASIG). Dein AG hat das Recht Deine Beratung anzunehmen oder auch nicht.
    Da Du aber auch "nur" eine Beratungsfunktion hast kommst Du Deiner Pflicht nach, indem Du Deinen AG auf Seine Pflichten und mögliche Konsequenzen hinweist -würde ich per mail machen und archivieren, oder in der ASA Sitzung besprechen und im Protokoll niederschreiben.

    Schwieriger wird es für die Abteilungsleiter die die Arbeitgeberpflicht übernommen haben -da es sich aber um eine rechtswidrige Anweisung handelt können Sie sich darüber hinweg setzen (ohne rechtliche Konsequenzen).


    Grüße,
    Holger

  • ich muß aber auch keine MA im Umgang mit jeder Maschine unterweisen!

    Du nicht, der Arbeitgeber schon. Schau mal nach §12 BetrSichV bzw. ArbSchG. Die Unterweisug ist nicht Aufgabe der SiFa sondern des Arbeitgebers bzw. des von ihm damit beauftragten Mitarbeiters. In der Regel wird hier immer in der Linie delegiert, also immer auf Vorgesetzte. Die SiFa ist auch hier dann fachlich beratend dabei.
    Ich habe ja auch darauf verwiesen, dass man nicht eine Veranstaltung abhalten soll, sondern mehrere, es also in den Arbeitsablauf integrieren kann. In vielen Firmen finden ja Teambesprechungen statt, da kann man durchaus auch Dinge zur Arbeitssicherheit integrieren. Wenn das dann noch ein wenig dokumentiert wird ist man oft schon raus aus der Sache.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hallo MeDi,

    so wie ich es verstanden habe sagte Dein Chef ,, das hat noch Zeit " Kein Mensch wird Dir ein Vorwurf machen wenn die jährlichen Unterweisungen erst nach 13 o. 14 Monaten wiederholt werden. Wichtig ist das sie regelmäßig durchgeführt werden.
    Wir machen es so wie Michael es vorgeschlagen hat. Kurze Sicherheitsgespräche monatlich mit wechselnden Themen zur Arbeitssicherheit und kurze Unterweisungen verteilt über das Jahr.
    Das SiFas unterweisen ist in der Praxis gang und Gäbe. Ich bereite auch sämtliche Unterweisungen vor spreche sie mit den Abteilungen ab.
    Die Abteilungsleiter laden dann zur Unterweisung ein und laden mich als Dozenten ein. Der Abteilungsleiter ist bei den Unterweisungen immer anwesend.
    Dies hat einen einfachen Grund viele Menschen können eben nicht unterweisen oder tun sich sehr schwer damit etwas rüber zu bringen und sind sehr froh das es eben Menschen wie wir es sind gibt. Vielen Führungskräften fehlt es auch an der Zeit Unterweisungen vorzubereiten und durchzuführen. Ich bekomme die Zeit und brauche mich nicht um Einsatzzeiten streiten.
    Ich kenne in meiner Region viele Unternehmen die es genauso machen. Unsere Gewerbeaufsicht und unser AP der BG haben auch nichts gegen unsere Vorgehensweise die sind froh das überhaupt unterwiesen wird oder eine Gefährdungsbeurteilung erstellt wird.

    Das ist in Deutschland immer noch keine Selbstverständlichkeit ca. 50% der Unternehmen unterweisen regelmäßig und haben eine halbwegs gute Gefährdungsbeurteilung. Diese Aussage kommt nicht von mir sondern von unseren AP.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

  • Entweder bist Du ein Genie, oder handelt es sich um einen Kleinstbetrieb.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du alle Geräte und Maschinen so gut kennst, dass Du Mitarbeiter im Umgang damit unterweisen kannst.
    Ich glaube auch nicht, dass Dir alle kritischen Situationen in allen Arbeitsbereichen der letzten Zeit bekannt sind.

    Guten Morgen allerseits...

    @AxelS...
    Ne ein Genie bin ich nicht, aber da es ein kleiner Betrieb ist, kenne ich die Abteilungen. Natürlich nicht bis ins kleinste detail :D
    Aber ich verstehe worauf du hinaus willst :) Danke erstmal.

    - Fachkraft für Arbeitsssicherheit (BGHM)
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  • Danke für Eure Tipps/Kommentare.

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