Verkauf von Holz (Einwegpaletten) an Mitarbeiter

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  • Moin,

    Immer daran denken, dass hier ein Entledigungswille vorherrscht.

    war da nicht einmal etwas wie "wenn man es verkaufen kann, ist es kein Abfall"?
    Wenn das noch zutrifft: eine "symbolische Gebühr" verlangen, dann hätten die Unternehmen zumindest keine Abfälle abgegeben ...

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
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  • Moin,

    war da nicht einmal etwas wie "wenn man es verkaufen kann, ist es kein Abfall"?Wenn das noch zutrifft: eine "symbolische Gebühr" verlangen, dann hätten die Unternehmen zumindest keine Abfälle abgegeben ...

    So sehe ich das auch, weil es kann in seiner ursprünglichen Form weiterverwendet werden kann oder einem anderen Zweck erfüllen. Ferner sind sie kein Abfall, da es Verpackungsmaterial ist:

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • Moin,

    war da nicht einmal etwas wie "wenn man es verkaufen kann, ist es kein Abfall"?Wenn das noch zutrifft: eine "symbolische Gebühr" verlangen, dann hätten die Unternehmen zumindest keine Abfälle abgegeben ...

    Was ist dann mit zu vergütenden Metallabfällen? Diese Abfälle gelten nicht als Wirtschaftsgut. Erst ab einem Verwertungsprozess, wie z.B. Edelmetallen aus Computern etc.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • So sehe ich das auch, weil es kann in seiner ursprünglichen Form weiterverwendet werden kann oder einem anderen Zweck erfüllen. Ferner sind sie kein Abfall, da es Verpackungsmaterial ist:

    Also wenn Du so etwas in den Umlauf bringst, dann musst du das bitte schön auch lesen. Wir reden hier von einem Abfall. Also einer Sache dessen ich mich entledigen will, weil der Verwendungszweck nicht mehr gegeben ist. Dein von dir geposteter Absatz bezieht sich auf eine Verpackung / Palette, die weiterhin als Palette / Verpackung genutzt werden kann. Und wenn nicht, stofflich verwertet werden muss --> dann ist diese aber dem Abfallbegriff zuzuordnen (Entledigungswille).

    Der Ursprung der Frage war ganz klar gestellt --> darf ich Verpackungen / Paletten meinen Mitarbeitern / Kollegen als Abfallholz zum Verbrennen mitgeben? Das Unternehmen braucht diese Paletten nicht mehr und der AG ist damit einverstanden. Das geht ganz klar nicht!!

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    Gruß Mick

  • Hallo zusammen,

    irgendwie muss ich jetzt doch auch noch an dieser Diskussion teilnehmen.

    Aus meiner Sicht ist dieses Thema eigentlich ganz eindeutig in der AltholzV geregelt. Dort steht unter § 9 Beseitigung von Altholz:
    "Die nach § 1 Abs. 2 Verpflichteten haben Altholz, das nicht verwertet wird, zum Zweck der Beseitigung einer dafür zugelassenen thermischen Behandlungsanlage zuzuführen."

    § 1 Abs. 2 gilt u.a. für alle Abfallerzeuger oder Abfallbesitzer

    Eine zugelassene thermische Behandlungsanlage ist aus meiner Sicht eine z.B. Verbrennungsanlage nach BImSchG. Diese BImschG-Genehmigung dürfte bei haushaltüblichen Heizungen nicht vorliegen. Demzufolge sehe ich eine nicht rechtskonforme Abfallbeseitigung, wenn Paletten an Privatpersonen als Heizholz abgegeben werden.

    Auch wenn ich persönlich die Auslegung dieses § 9 bei Altholz der Kategorie AI für "bescheuert" halte.

    Gruß
    Rüssel

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  • Bitte meine Post richtig lesen. Ich habe nie geschrieben, dass wir ihnen die Paletten mitgeben, dass sie die Verfeuern können.
    Wir werden von den Mitarbeitern aus unterschiedlichen Gründen gefragt ob sie Paletten bekommen können. Einige brauchen einfach eine Palette um was zu transportieren, zu lagern oder zum Bauen.

    Zitat von §3 KrWG Abs. 3 Anstrich 2.

    deren ursprüngliche Zweckbestimmung entfällt oder aufgegeben wird, ohne dass ein neuer Verwendungszweck unmittelbar an deren Stelle tritt

    Zweckbestimmung bleibt erhalten oder neuer Verwendungszweck als Baumaterial, damit ist unsererseits der "Wille zur Entledigung im Sinne des Absatzes 1 KrWG" nicht gegeben. Daher kein Abfall.

    Am Ende können wir wohl endlos darüber Diskutieren, 20 Experten befragen und 23 Meinungen erhalten. Irgendwann wird schon ein Richter sagen ob das richtig war oder nicht. Aber im Moment werden Sie aus dem Kontainer geklaut als Resultat dass man es nicht geregelt weitergeben darf.

    Gruß

    Stephan

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  • Also ganz einfach: Das Material wird als Nutzholz deklariert! Ladung 1,00€ verbucht unter sonstige Einnahmen.

    http://www.enzyklo.de/Begriff/Nutzholz

    Gruß Canislupus ( Ich verheize auch Holz gemäß https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressei…f-darf-in-kamin )

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  • Das trifft auch auf das KrWG zu. Ich sehe da auch kein Problem. Der Gesetzgeber schon.

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    Gruß Mick

  • Guten Morgen,

    dieser Thread ist ein gutes Beispiel dafür, warum einige Unternehmer und Mitarbeiter sich scheuen den Arbeitsschützer einzubeziehen.
    Manche Arbeitsschützer suchen primär nach Gründen warum etwas nicht möglich ist, anstatt ihrer eigentlichen Beratungstätigkeit, dem Finden von Lösung nachzukommen... :P

    @NewWave Paletten sicher lagern, Hinweis wegen Nägel/Klammern beim Verarbeiten, Tipps zur Ladungssicherung beim Heimtransport, ein paar gute Tipps hast Du ja bekommen ;)

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • Am Ende ist es doch so. Ich finde, dass das Verheizen von unbehandeltem Holz (hier --> unbrauchbare Holzpaletten) in einem Kamin (entsprechend der 1. BimSchV) durchaus Sinn macht.
    Wo kein Kläger, da auch kein Richter. Es sollte nur auch klar sein, dass bei einer hoheitlichen Kontrolle im Straßenverkehr, die Dinger gesichert sein müssen und der Nachbar bei der Zubereitung in
    ofengerechte Stücke keine blöden Fragen stellt und einem dabei auch noch wohlgesonnen ist.
    Wir sind ein paar mal mit einem Baufahrzeug über die Einwegpaletten gefahren, dann waren es nur noch Bruchholzstücke und keine Paletten mehr. Zumindestens nicht mehr als solche zu erkennen.
    Soviel zur Umdeklaration........

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    Gruß Mick

  • Wenn man die noch gebrauchsfähigen ungestempelten Paletten vorher stapelt, mus auch keiner in den Container klettern...
    Organisatorische Lösung vor persönlicher PSA gegen mechanische Gefahren.

    Wenn man Altholz entsorgen muss, ist es ratsam auch diese vorher zu stapeln, da mikadomässig entsorgte Paletten viel platz im Con einnehmen.
    Der Transport kostet schließlich das meiste!

    Bei gestapelten Paletten haben wir immer das 8fache reinbekommen. Ermittelt mit unserer 50t LKW Waage.
    Die Zeit zum Stapeln hat man. Wir haben das sogar betriebswirtschaftlich berechnen lassen.

    Danach wurde im Umkreis von 15 Km ums Werk dem MA der Container kostenlos vors Haus / auf den Hof gefahren. Das war billiger als bis zur Deponie.
    Die bekam nur das behandelte Holz und Pressspan. Selbst das Altpapier/Pappe (Sortenrein) konnten wir damals verkaufen.
    Ein durchdachtes Abfallmanagment spart richtig €.

    Gruß Canislupus

    Gruß Canislupus

  • Guten Morgen,

    dieser Thread ist ein gutes Beispiel dafür, warum einige Unternehmer und Mitarbeiter sich scheuen den Arbeitsschützer einzubeziehen.
    Manche Arbeitsschützer suchen primär nach Gründen warum etwas nicht möglich ist, anstatt ihrer eigentlichen Beratungstätigkeit, dem Finden von Lösung nachzukommen... :P

    naja, das ist aber auch davon abhängig, ob ich eine gesetzliche Anforderung habe, die es gilt umzusetzen oder eben nicht. Lösungen, die hier genannt wurden, wie die Umdeklaration sind rechtlich nicht haltbar. Ich sehe hier auch keine Lösung, außer dem gesetzlich zugelassenen Entsorgungsweg in eine Altholzentsorgung oder der Rücknahme als Verpackung.
    Es ist doch immer wieder erstaunlich, wie einige Berufskollegen hier unabänderliche gesetzliche Grundlagen "einfordern" (z. B. GefStoffV), aber im nächsten Augenblick "umfallen" um Brennholz kostengünstig mit nach Hause zu nehmen (um dem AG Geld einzusparen). Welches klar gegen die gesetzliche Anforderung des KrWG verstößt.

    Ob das jetzt sinnig ist oder nicht, wurde oben ausgiebig dargestellt.

    Man möge mir das hier und jetzt mal verzeihen. Aber in diesem Fall musste ich mich mal auf meine Hinterbeine stellen und fest bleiben. Ich habe hier auch nicht als FASi geschrieben, sondern als langjähriger SHE Managers eines gr. in D bekannten dt. Entsorgungsunternehmens und als aktueller Abfallbeauftragter eines gr. dt. Rententrägers. Ich empfand die Diskussion auch nicht als lästig. Eher anregend. Vielen Dank dafür. :)

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    Gruß Mick

  • Also das Thema selber hatte ich vor kurzem auch auf dem Schirm. Bin neu im Unternehmen und auch der Abfallbeaufragte. Meine Vorgängerin hatte auch das seit Jahren durchgeführte "mit nach Hause nehmen" aufgrund der Begründung mit dem KrWG beendet und dafür natürlich auch Verachtung geerbt. Ist man ja in unserem Job gewohnt ;). Bis dato sind die Mitarbeiter am Wochenende auf den Hof und haben einfach den Container leer geräumt.

    Ich selber hatte jetzt natürlich die gleiche Anfrage. Neue Person, neues Glück. Oder so... Selber kannte ich das auch so, dass in der Zeit als ich noch externer Berater war, in den Unternehmen das Holz einfach so mitgenommen worden ist. Da ich hier aber verantwortlich bin dachte ich auch ich frage lieber unseren externen "Gesetzesprüfer". Er hat mir "natürlich" sofort davon abgeraten.

    Begründung: Als Unternehmen muss ich nach KrWG nachweisen wie die gesamte Kette von der Beschaffung bis zur "Übergabe" an den Entsorger von statten geht. Sind ja auch 14001 Zertifiziert. Im Grunde möchte man sogar vom Entsorger ein Zertifikat sehen das diese es entsorgen dürfen.

    Weiter fand ich es interessant das unser Entsorger das "Altholz" seit letzten Jahr nicht mehr als "AVV150103 Altholz, umbehaltet" sondern als "AVV170201 Altholz, behandelt" abholt. Kostentechnisch hat sich nichts geändert. Damit ist klar das es sich hier nun sogar um behandeltes Holz handelt. Rücksprache mit dem Entsorger war, die sehen das so. Wie kann ich dieses Holz nun Mitarbeitern geben, die dass dann zu Hause im Ofen ohne Filter verbrennen? Auch wenn mein Unternehmen wahrscheinlich rund 10.000€ Entsorgungskosten sparen könnte. Immerhin sieht das die Leitung hier auch so: Lieber Zahle ich 10.000€ als am Ende vielleicht 100.000€ Strafe zahlen zu müssen.

    Im Großen und Ganzen ein blödes Thema. Ich selber sehe es auch pragmatisch und würde das daheim im Ofen verbrennen, doch die Theorie sieht leider anders aus.

    Gruß Stefan!

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  • Weiter fand ich es interessant das unser Entsorger das "Altholz" seit letzten Jahr nicht mehr als "AVV150103 Altholz, umbehaltet" sondern als "AVV170201 Altholz, behandelt" abholt. Kostentechnisch hat sich nichts geändert. Damit ist klar das es sich hier nun sogar um behandeltes Holz handelt. Rücksprache mit dem Entsorger war, die sehen das so.

    Hast Du einen Nachweis, dass das Holz ungbehandelt ist? Wenn nicht, musst Du vom schlimmsten (in diesem Fall behandeltem Holz) ausgehen.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)


  • Hast Du einen Nachweis, dass das Holz ungbehandelt ist? Wenn nicht, musst Du vom schlimmsten (in diesem Fall behandeltem Holz) ausgehen.

    Ja so sieht das der Entsorger wohl auch. Darum deklariert er es automatisch als Behandelt. Er sprach auch davon das oftmals Teile der Paletten lackiert sind bzw. mit etwas beschriftet wurden.

    Wir bekommen auch viele solche "Selbstbaupaletten" (aus Pressspan und zusammengeleimte "Zahnstocher") aus China. Diese werden von den Leuten im Wareneingang direkt auf eigene bzw. EURO-Paletten umgepackt. Die "China-Paletten" fliegen dann natürlich in den Holzcontainer. Wer will so etwas schon daheim verbrennen ;)

    Gruß Stefan!

  • Moin Mick,

    No offense! Falls es bei Dir so ankam, meine Aussage war weder auf Dich im Besonderen bezogen, noch wollte ich jemanden damit auf die Füße treten. Ich bin nur einfach der Meinung unsere Aufgabe besteht darin den Unternehmer zu beraten wie er etwas besser machen kann und nicht ihm "unsere" Lösung vorzuschreiben.

    Ich sehe hier auch keine Lösung, außer dem gesetzlich zugelassenen Entsorgungsweg in eine Altholzentsorgung oder der Rücknahme als Verpackung.
    Es ist doch immer wieder erstaunlich, wie einige Berufskollegen hier unabänderliche gesetzliche Grundlagen "einfordern" (z. B. GefStoffV), aber im nächsten Augenblick "umfallen" um Brennholz kostengünstig...

    Die Palette fällt als Transportverpackung unter die Verpackungsverordnung. Der Hersteller oder Vertreiber hat die Paletten somit zurück zu nehmen. Siehe VerpackV


    (1) Hersteller und Vertreiber sind verpflichtet, Transportverpackungen nach Gebrauch zurückzunehmen. Im Rahmen wiederkehrender Belieferungen kann die Rücknahme auch bei einer der nächsten Anlieferungen erfolgen.
    (2) Die zurückgenommenen Transportverpackungen sind einer erneuten Verwendung oder einer stofflichen Verwertung zuzuführen, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist (§ 7 Absatz 4 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes), insbesondere für einen gewonnenen Stoff ein Markt vorhanden ist oder geschaffen werden kann. Bei Transportverpackungen, die unmittelbar aus nachwachsenden Rohstoffen herstellt sind, ist die energetische Verwertung der stofflichen Verwertung gleichgestellt.

    Darüber lässt sich auch ganz legal eine Verwertung durch die Mitarbeiter realisieren. Dem Hersteller/Vertreiber die Abholung seiner Transportverpackung auferlegen und ihm als Alternative den "Verkauf" der Paletten an die Mitarbeiter anbieten. Die Abrechnung ist eine rein buchhalterische Aktion und kein großer Aufwand. Alles vollkommen legal und rechtskonform, aber ich will auch nicht zu sehr aus dem Nähkästchen plaudern :)

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl