Übergangsfristen GHS

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  • Hallo zusammen,

    ich kämpfe mich gerade durch eine Aufnahme von Gefahrstoffen durch. Das Ergebnis sollte eigentlich ein aktualisiertes Gefahrstoffverzeichnis sein.

    In einem Unternehmen mit umfangreicher Dokumentation, dachte ich, wäre es ein leichtes über Artikelnummern an Dokumente zu kommen. Ist es auch, aber gerade hier sollten SDB's auch aktuell sein. :S
    H-Sätze sollten in mein Verzeichnis mit rein. Eine reine Fleissarbeit.
    Dazu gibt es Übergangsfristen:


    Übergangsfristen
    Die neue Verordnung für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung muss für Stoffe seit dem 01.12.2010 verbindlich angewendet werden. Bereits in Verkehr gebrachte Stoffe mit alter Kennzeichnung durften jedoch noch bis zum 01.12.2012 weiterverkauft werden. Für Zubereitungen, die unter GHS als Gemische bezeichnet werden, wird die GHS/CLP-Kennzeichnung ab dem 01.06.2015 verbindlich.
    Bis zum 01.06.2015 muss im Sicherheitsdatenblatt auch die alte Einstufung angegeben werden.
    Eine Doppelkennzeichnung auf dem Etikett ist nicht zulässig.
    http://www.bgrci.de/fachwissen-por…ergangsfristen/


    Leiter kann ich auch im großen Web nicht alle Aktuellen SDB's finden. Selbst namhafte Vertreiber, Erzeuger, Anbieter sind da noch ein wenig hinter dem Mond. Tw. gibt es angeblich aktuelle Datenblätter und überarbeitete Datenblätter. Auch hier fehlen noch Angaben.

    Bin ich hier zu blöd oder ist das der Stand? Ich dachte, gerade die Chemie ist hier positiver Vorreiter.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Du bist nicht blöd. Das Thema SDB ist ein gruseliges

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Das stimmt,

    ist eine "neverending Story".
    Gerade wenn man die GHS Einstufung dann auch noch zum Weiterarbeiten braucht, nicht "nur" für das Verzeichnis.
    Was da bei Umstufungen teilweise herauskommt, hmmmm.

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

  • Shit,

    irgendwie nicht die Antwort, die ich wollte.

    Im Grunde sehe ich es für die Zukunft so:
    Den Einkäufer teachen, Bedingung für den Einkauf wird dann ein SDB sein, das nicht seit 1984 immer wieder aktualisiert wird und in dem trotzdem alles Mögliche fehlt.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Eigentlich bekommt man heute fast nur noch SDB mit CLP Kennzeichnung, bis auf einige wenige Ausnahmen eben.

    Ich bin bei meinen (internen) Datenbeständen noch lange nicht durch, aber das stört mich nicht weiter, die Geschäftsführung wurde mehrfach informiert, dass es mit dem Personalbestand eben noch Jahre dauern wird. Ändert sie nichts daran, kann ich auch nichts dafür.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Solang die Politik sich nicht für die Umsetzung interessiert wirds wohl noch Jahre dauern, bis alle SDBs aller Lieferanten auf Stand sind. Nachdem in den Bereichen offensichtlich keine Kontrollten stattfinden habens die Firmen nicht eilig mit der Umstellung (und es gibt sogar Firmen, die seitens ihrer Landesregierung eine Ausnahmegenehmigung zur Überschreitung der Umstellungsfrist ausgestellt bekommen haben... es gibt nichts, was es nicht gibt ;).

    Und die Pflicht, dass aktuelle SDB bei jeder Lieferung mitzuschicken, existiert auch nur auf dem Papier. Da ist mir noch kein Lieferant begegnet, der das macht. Den SDBs muss man meiner bisherigen Erfahrung nach immer hinterherlaufen und es kommt auch vor, dass die Anfrage nach dem SDB einfach unbeantwortet bleibt (oftmals ohne Folgen für den Lieferanten, denn der Betrieb muss weitergehen, dazu wird das Material benötigt, der Chef will kein Ärger mit dem Lieferanten und deshalb ist Zahlung verweigern bis zur Zustellung des SDBs ein Vorschlag, der i.d.R. seitens der Geschäftsführung abgelehnt wird).

  • ..............
    Und die Pflicht, dass aktuelle SDB bei jeder Lieferung mitzuschicken, existiert auch nur auf dem Papier. Da ist mir noch kein Lieferant begegnet, der das macht. ...........

    Doch, die Firma Brenntag macht das. Die senden auch umgehend und ungefragt ein neues SDB wenn sie was geändert haben.

    Gibt also auch mustergültige Firmen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Naja, heutzutage kann ein SDB mit entsprechenden Expositionszenarien ja auch schon mal 150 Seiten lang werden; wen wundert's da, dass da gar keener in vollem Umfang nachkommen kann?!?


    Anyway, ich denke einfach, ich habe drei Möglichkeiten:

    1. Ich kann den Lieferanten fragen und/oder bitten, mir ein aktuelles zu senden,
    2. Ich kann den Lieferanten wechseln,
    3 Ich kann das verwenden, welches mir der Lieferant schickt und auf Aktualität vertrauen.

    Was ich nicht tue? Ich lasse keine Nerven und ärgere mich dabei, wie der Hase hinter dem Igel, sprich SDB, herzulaufen.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo zusammen,

    Jean Claude Juncker schreibt in der Verordnung (EU) 2015/830 vom 01.06.15 folgendes dazu:
    Artikel 2
    "Unbeschadet des Artikels 31 Absatz 9 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 dürfen Sicherheitsdatenblätter, die einem Abnehmer vor dem 1. Juni 2015 zur Verfügung gestellt wurden, weiterverwendet werden und müssen bis zum 31. Mai 2017 nicht dem Anhang der vorliegenden Verordnung entsprechen."

    mit dem 31.05.17 endet die Abverkaufsfrist, somit sollten ab dann auch nur noch SDB mit den Vorgaben der CLP Verordnung verfügbar sein.
    Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt :)

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  • ok,

    vielleicht muss man das rein prakmatisch sehen und sich freuen, wenn überhaupt ein SDB vorhanden ist.

    Immer noch besser als nichts. ;(

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Jean Claude Juncker schreibt in der Verordnung (EU) 2015/830 vom 01.06.15 folgendes dazu:

    Das hat aber eher weniger mit der alten EU Kennzeichnung zu tun. Die Freigabe bezieht sich nur darauf, dass man weiterhin beide Systematiken im SDB aufführen darf, sofern das SDB vor dem 1.6.2015 ausgestellt wurde. Danach ist eigentlich nur CLP zulässig, aber wenn man dann z.B. die Wassergefährdungsklassen über R-Sätze bestimmen möchte hat man doch einige Probleme. Die Umstellung der Systeme, auch von Seiten der nationalen Gesetzgeber und Behörden verläuft sehr schleppend. Fast alle Zeitpläne wurden nicht eingehalten. Die Gefahrstoffverordnung wurde z.B. erst im November 2016 entsprechend umgestellt, das Chemikaliengesetz ist es bis heute nicht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • vielleicht muss man das rein prakmatisch sehen und sich freuen, wenn überhaupt ein SDB vorhanden ist.

    Nachdem diese sinngemäße Aussage mehrfach im Thread auftaucht, kann ich nur sagen, dass ich in der Mehrheit der Fälle positive Erfahrungen dabei gemacht habe, an die SDB zu kommen. Inzwischen gehen einige Firmen dazu über, dass man auf Wunsch die SDB per Mail geschickt bekommt. Andere stellen sie zumindest auf ihren Firmen-Webseiten zur Verfügung.
    Und sonst würde ich einfach dazu raten, einfach gleich bei der Bestellung um Mitlieferung des aktuellen SDB zu bitten. Wenn man dazu einen Satz ins eigene Bestellformular schreibt, ist auch der Aufwand in meinen Augen vernachlässigbar gering.

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

  • Hi,

    ich würde noch eins drauf setzen:
    Die Bestellung von dem Papier abhängig machen. Also eine reine Erziehungssache zwischen dem Käufer und dem Lieferanten.

    Leider sind in der Praxis viele Köpfe dazwischen. Wenn es nur zwei Leute wären, klasse.

    Ein Großbetrieb hat ein klasse Dokumentenmanagement. Hier jetzt erst einmal die Kröten suchen, neue Zettel anfordern, durchsehen, neu einpflegen und dann auch in andere Dinge (Verzeichnissen) integrieren. Eine spannende Aufgabe. Wer soll das machen?
    Positiv gesehen: Es schafft sicher einen Arbeitsplatz.

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  • Positiv gesehen: Es schafft sicher einen Arbeitsplatz.

    Nicht nur einen, mehrere (meiner gehört auch dazu). Schon die Erstellung eines SDB ist in der Regel nicht von einer Person vollumfänglich und rechtssicher zu erstellen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Positiv gesehen: Es schafft sicher einen Arbeitsplatz.

    Nicht nur einen, mehrere (meiner gehört auch dazu). Schon die Erstellung eines SDB ist in der Regel nicht von einer Person vollumfänglich und rechtssicher zu erstellen.

    So ein Arbeitsplatz wäre auch was für mich. :thumbup:

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

  • Moin zusammen,

    ja, ja, das liebe SDB.......

    Ich habe einen Hersteller, der hatte versucht sein SDB solange nicht zu ändern wie er konnte.

    Haben hier Formaldehyd als Inhaltsstoff, somit muss es entsprechend gekennzeichnet werden. Aber angeblich müsste er es nicht ändern, da es hier Übergangsvorschriften gäbe.
    (Was den entsprechenden Vorgesetzten freute, denn er konnte den Stoff ohne weiteres einsetzen)

    Nach zwei netten Telefonaten mit der BG und dem zuständigem Landesamt für Arbeitsschutz, wie ich mich denn verhalten solle, kam ein geändertes Datenblatt in mein Postfach geflattert. :)

    Hier müsste endlich einmal was getan werden, denn die großen Firmen bewegen sich doch erste, wenn sie die Aufforderung bekommen.

    Sven

    Die Verhütung von Unfällen ist nicht eine Frage gesetzlicher Vorschriften, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft.
    (Werner v. Siemens, 1880)

  • Hallo,

    SDB-Erstellung und Änderungen ist ein "schönes" Thema.
    Ist ja auch mein tägliches Brot.

    Zum Thema Formaldehyd:
    Da wird sich einiges tun. Nach der Neueinstufung hiess es erst, es werden keine Rohstoffe mit einem Gehalt von mehr als 0,1% Formaldehyd eingesetzt.
    Ist technisch (bei Melaminharzen) nicht möglich.
    Also ist das ganze kein Problem mehr, es werden die alten Produkte weiter eingesetzt.

    Habe dann man die BG Arbeitsplatzgrenzwerte messen lassen, alle (auch die BG) haben gesagt "das ist Unsinn, da sind die Werte (an freiem Formaldehyd) alle OK".
    Das Ergebnis zeigte dann doch was anderes.
    Jetzt ist Aktionismus angesagt, und die BG wird da doch sicher noch öfter messen.

    Gruß
    Ralf

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  • Hallo Ralf,

    vielleicht kannst du mir etwas helfen ;)

    Wir haben Desinfektionsmittel als Konzentrat mit einer Menge von 10% Formaldehyd, als Anwenderlösung haben wir dann zwischen 1 und 3%ige Desinfektion.

    Gemessen haben wir noch nicht, aber laut BGW brauch ich das bei der Menge ab einer Konzentration von 1,5%iger Lösung auch nicht mehr machen, da es Vergleichswerte geben soll.

    Weisst du wie ich an diese herankomme?

    Gruß

    Sven

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    (Werner v. Siemens, 1880)

  • laut BGW brauch ich das bei der Menge ab einer Konzentration von 1,5%iger Lösung auch nicht mehr machen, da es Vergleichswerte geben soll.

    Weisst du wie ich an diese herankomme?

    Die Werte dürften über die BGW zu bekommen sein. Allerdings halte ich bei einer 3%igen Lösung die Gefahr einer Überschreitung für sehr real (reine Schätzung durch mich).
    Mir ist von einer Kollegin eine Messung bekannt. 0,5l 3,5%ige Formaldehydlösung werden in einem relativ kleinen Raum ohne Lüftungsanlage verschüttet. Das soll die Simulation einer kleinen Havarie sein. Dann wird ein Fenster geöffnet und das verschüttete Formaldehyd mit Vliestüchern aufgenommen und in eine Plastiktüte verpackt. Hier gab es einen Messwert von 0,93 mg/m³ => Kurzzeitwert überschritten.
    Die Einstufung von Formaldehyd ist ja ein Politikum, welches sich schon über Jahrzehnte hinzieht, ohne dass wesentliche neuere wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Sven,

    mit den Werten kann ich Dir leider nicht helfen, wie AxelS schon schrieb, bei der BGW nachfragen dürfte der einfachste Weg sein.

    Wir haben hier in den Harzen unter 1% freies Formaldehyd (0,4 - 0,7%) und lagen dann leider bei den AGW-Messungen über den Grenzwerten.
    Da ist das letzte Wort aber noch nicht gesprochen, die die Meßmethoden, grade für freies Formaldehyd, sehr anfällig und oft nicht eindeutig sind.
    Haben jetzt auch mal die reinen Harze (mit dem höchsten Formaldehydanteil) prüfen lassen, hatte da teilweise Abweichung von 50% bei Parallelmessungen.

    Da ist noch viel zu tun.

    Gruß
    Ralf

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