Hallo zusammen,
ich kämpfe mich gerade durch eine Aufnahme von Gefahrstoffen durch. Das Ergebnis sollte eigentlich ein aktualisiertes Gefahrstoffverzeichnis sein.
In einem Unternehmen mit umfangreicher Dokumentation, dachte ich, wäre es ein leichtes über Artikelnummern an Dokumente zu kommen. Ist es auch, aber gerade hier sollten SDB's auch aktuell sein.
H-Sätze sollten in mein Verzeichnis mit rein. Eine reine Fleissarbeit.
Dazu gibt es Übergangsfristen:
Übergangsfristen
Die neue Verordnung für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung muss für Stoffe seit dem 01.12.2010 verbindlich angewendet werden. Bereits in Verkehr gebrachte Stoffe mit alter Kennzeichnung durften jedoch noch bis zum 01.12.2012 weiterverkauft werden. Für Zubereitungen, die unter GHS als Gemische bezeichnet werden, wird die GHS/CLP-Kennzeichnung ab dem 01.06.2015 verbindlich.
Bis zum 01.06.2015 muss im Sicherheitsdatenblatt auch die alte Einstufung angegeben werden.
Eine Doppelkennzeichnung auf dem Etikett ist nicht zulässig.
http://www.bgrci.de/fachwissen-por…ergangsfristen/
Leiter kann ich auch im großen Web nicht alle Aktuellen SDB's finden. Selbst namhafte Vertreiber, Erzeuger, Anbieter sind da noch ein wenig hinter dem Mond. Tw. gibt es angeblich aktuelle Datenblätter und überarbeitete Datenblätter. Auch hier fehlen noch Angaben.
Bin ich hier zu blöd oder ist das der Stand? Ich dachte, gerade die Chemie ist hier positiver Vorreiter.