Tach zusammen.
Kurz: Mann mit Auto blockiert einen Notarztwagen und schlägt dann die Notärztin
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Neues Benutzerkonto erstellenTach zusammen.
Kurz: Mann mit Auto blockiert einen Notarztwagen und schlägt dann die Notärztin
Das Urteil ist viel zu mild ...unglaublich
Hallo,
Siehe dazu die zahlreichen Threads zu diesem Thema, u.a.:
GefB Umgang mit gewaltbereiten Menschen
usw.
Übersicht: http://www.retter.tv/startseite/tag…_tag,18673.html
Urteil überrascht auch nicht:
http://www.retter.tv/de/feuerwehr.h…&ereignis=17035
http://www.feuerwehrmagazin.de/presseblog/feuerwehrmann-angefahren-gericht-spricht-urteil-51276#
usw.
Gruß
Simon Schmeisser
Moin,
dieser I...t hat nur Glück gehabt, dass die Retter wirklich noch helfen konnten.
Hat so eine Verurteilung eigentlich Auswirkungen auf das Dienstverhältnis der "Herrn" Beamten? - Vielleicht ist das Thema ja noch gar nicht zu Ende.
Gruß aus dem Norden
nj 1964
@ Hr. Schmeisser
kenn ich leider nur zu gut.
http://www.badische-zeitung.de/lahr/steine-un…--72671307.html
in dem roten Haus was da zu sehen ist, sitze ich grade.
Die ticken doch manchmal nicht mehr ganz sauber da draußen.
Was passiert eigentlich einem Feuerwehrmann, wenn er zufällig mal einen C-Schlauch in die Richtung von solchen Arsch....ern hält? Wahrscheinlich wird er zwei Jahre eingesperrt.
Moin,
auch wenn ich verstehe, dass in einem Gesundheitsschützerforum solche Meldungen anders bewertet werden, da man tiefere Einblicke in die Arbeit der Rettungskräfte hat, muss man festhalten, dass sechs Monate auf Bewährung für Nötigung und vorsätzliche Körperverletzung (keine schwere Körperverletzung) nicht gerade wenig ist. Der Richter hat ja zum Ausdruck gebracht, dass ein höherer Unrechtsgehalt als sonst herrsche und das in seinem Urteilsspruch berücksichtigt. Insofern ein Urteil das für ein solches vergehen eher über dem "normalen" Strafmaß liegt.
Hat so eine Verurteilung eigentlich Auswirkungen auf das Dienstverhältnis der "Herrn" Beamten?
Auf das Dienstverhältnis direkt, nein. Aber der Dienstherr erhält eine MiStra (Mitteilung in Strafsachen). Als Beamter kann man für das gleiche Delikt zweimal belangt werden. Einmal von der Judikative, wie bereits geschehen und einmal disziplinarrechtlich durch den Dienstherren. Sollte es aufgrund der vorherigen Trunkenheitsfahrten bereits eine oder zwei MiStra gegeben haben, kommt da sicherlich noch etwas auf den Herren zu.
Wer wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, verliert seine Beamtenrechte und ist aus dem Dienst zu entfernen. Daher erst einmal keine direkten Auswirkungen auf das Dienstverhältnis.
Gruß Frank
P.S. Nicht das es jetzt falsch rüberkam. Ich stehe nicht auf Seiten dieses Vollpfostens.
Was passiert eigentlich einem Feuerwehrmann, wenn er zufällig mal einen C-Schlauch in die Richtung von solchen Arsch....ern hält? Wahrscheinlich wird er zwei Jahre eingesperrt.
Vorsätzliche Körperverletzung von Minderjährigen, wenn er sie wegpustet.
Evtl. rechtfertigender Notstand, wenn er sie nur "einregnet", um die Situation zu beruhigen.
Aber es gilt in Abwandlung des alten Spruchs von Michael Schanze:
"Ob Du Recht hast oder nicht, sagt Dir das Gericht."
Gruß Frank
Hallo,
Was passiert eigentlich einem Feuerwehrmann, wenn er zufällig mal einen C-Schlauch in die Richtung von solchen Arsch....ern hält? Wahrscheinlich wird er zwei Jahre eingesperrt.
Da muss man zwischen der straf- und dienstrechtlichen Seite unterscheiden.
Da jede Kommune in Eigenregie ein dienstrechtliches Verfahren führt, kann man
die Folgen nicht abschätzen. Im schlimmsten Fall kann aber ein Ausschluss
aus dem Feuerwehrdienst drohen.
Gruß
Simon Schmeisser
"weil der Verurteilte die Tat bis zum Ende bestritt. »Ich bin mir keiner
Schuld bewusst«, sagte er, woraufhin ein leichtes Raunen im fast
vollbesetzten Sitzungssaal zu vernehmen war."
Somit geht er in Revison.
Was dann kommt weiß man noch nicht.
Freispruch? oder DUDuDu, das macht man aber nicht.
Hauptsache wir haben darüber geredet.
Mfg
Das war von mir etwas übertrieben dargestellt; und erst recht kein Aufruf das zu tun. Aber bei sowas geht mir echt das Messer im Sack auf.
War auch etwas überzogen und sehr zugespitzt....
Moin,
auch wenn ich verstehe, dass in einem Gesundheitsschützerforum solche Meldungen anders bewertet werden, da man tiefere Einblicke in die Arbeit der Rettungskräfte hat, muss man festhalten, dass sechs Monate auf Bewährung für Nötigung und vorsätzliche Körperverletzung (keine schwere Körperverletzung) nicht gerade wenig ist. Der Richter hat ja zum Ausdruck gebracht, dass ein höherer Unrechtsgehalt als sonst herrsche und das in seinem Urteilsspruch berücksichtigt. Insofern ein Urteil das für ein solches vergehen eher über dem "normalen" Strafmaß liegt.
Auf das Dienstverhältnis direkt, nein. Aber der Dienstherr erhält eine MiStra (Mitteilung in Strafsachen). Als Beamter kann man für das gleiche Delikt zweimal belangt werden. Einmal von der Judikative, wie bereits geschehen und einmal disziplinarrechtlich durch den Dienstherren. Sollte es aufgrund der vorherigen Trunkenheitsfahrten bereits eine oder zwei MiStra gegeben haben, kommt da sicherlich noch etwas auf den Herren zu.
Wer wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, verliert seine Beamtenrechte und ist aus dem Dienst zu entfernen. Daher erst einmal keine direkten Auswirkungen auf das Dienstverhältnis.Gruß Frank
P.S. Nicht das es jetzt falsch rüberkam. Ich stehe nicht auf Seiten dieses Vollpfostens.
@Hallo Guudsje,
es kamen doch noch 2 Jahre Fahrverbot dazu. Auch das finde ich schon als eine harte Strafe, wenn man bedenkt wie sehr man heute auf PKWs angewiesen ist.
Danke für die Erklärung von Seiten des Dienstherren, fand ich sehr informativ.
Gruß
Stephan
Danke für die Erklärung von Seiten des Dienstherren
Aber gerne doch; und da heißt es immer, Beamte wären für nix zu gebrauchen.
Gruß Frank
Für Körperverletzung sieht § 223 StGB bis zu 5 Jahre, fürNötigung (§ 240 StBG) bis zu drei Jahre vor. Natürlich muss der Richter aber auchdie Folgen, d.h. die Art der Verletzung berücksichtigen. Wenn man sichanschaut, dass für schwere Körperverletzung (§ 226 StBG) eine Mindeststrafe von„nur“ einem Jahr existiert (z.B. für den Verlust der Sehkraft auf einem Auge), dürftedas vorliegende Urteil bestimmt nicht an der Untergrenze der Möglichkeitengelegen haben. Dabei gehe ich davon aus, dass die Notärztin wahrscheinlich keineernsthaftere Verletzung (z.B. Knochenbruch, Gehirnerschütterung) erlitten hat, sonstwäre das sicher erwähnt worden.
Mit der Signalwirkungfür die Allgemeinheit = Generalprävention kann es ein Richter eben auch nichtübertreiben.
Außerdemscheint mir unser allgemeines Rechtsbewusstsein bei moralischen undcharakterlichen Aspekten nicht besonders objektiv zu sein.
P.S. Die Einstufung des Beamten als "Vollpfosten" (Guudsje) teile ich ausdrücklich.
P.S. Die Einstufung des Beamten als "Vollpfosten" (Guudsje) teile ich ausdrücklich.
Auch wenn er kein Beamter wäre würde ich diese Einstellung teilen.
Mfg
Ich hätte wohl anstatt "des Beamten" "des Täters" schreiben sollen.
Was habt Ihr nur gegen uns Beamte? Wir machen doch gar nichts.
Hier hat niemand etwas anderes behauptet...
Wer wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, verliert seine Beamtenrechte und ist aus dem Dienst zu entfernen.
Sorry meine persönliche Meinung dazu!
Wenn ein Beamter so ein Verhalten an den Tag legt, muss man den eigentlich sofort aus dem Dienst entfernen.
Schließlich schwört er doch auch einen Amtseid oder nicht?
Ansonsten ist die Entwicklung schon erschreckend, finde ich, wie viel Gewalt gegenüber Helfern ausgeübt wird.
Wenn ein Beamter so ein Verhalten an den Tag legt, muss man den eigentlich sofort aus dem Dienst entfernen.
Was unterscheidet den verbeamteten Vermesser, Lehrer, Postbediensteten, Bürohengst, Förster, Soldaten, Agrarwirt etc. von seinem Angestellten Kollegen? Hätte da jetzt Förster gestanden, wärest Du dann immer noch der Meinung, diese Person in die Arbeitslosigkeit zu befördern?
Gruß Frank
Was unterscheidet den verbeamteten Vermesser, Lehrer, Postbediensteten, Bürohengst, Förster, Soldaten, Agrarwirt etc. von seinem Angestellten Kollegen?
Der Beamtenstatus. Der nach meiner Überzeugung noch immer für eine besondere Integrität steht und den Beamten vom Angestellten abhebt. Was man beim schlechter entlohnten Angestellten noch tolerieren kann, kann bei einem Beamten ein nicht tolerierbares Verhalten sein. Ich weiß nicht ob das rechtlich möglich wäre, aber ich fände den Mittelweg richtig: Arbeitslosigkeit? Nein, das wäre überzogen. Aber der Entzug des Beamtenstatus' wäre meiner Ansicht nach eine in Fällen wie diesem eine angemessene Maßnahme. Soll er halt als Angestellter arbeiten.
Gruß Michael