Guten Morgen, ich brauch mal wieder eine kleine Hilfe. In den Praxen wird oft mit handelsüblichen Reinigern zur Bodenpflege gearbeitet. Muss ich diese mit in die Gefahrstoffauflistung aufnehmen? Da die betreuenden Praxen keinen kritischen Bereich aufweisen, ist es wohl auch legetim? Vielen Dank. Andrea
Haushaltsreininger
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Ja, die gehören ins Gefahrstoffkataster.
Gruß Michael
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In den Praxen wird oft mit handelsüblichen Reinigern zur Bodenpflege gearbeitet. Muss ich diese mit in die Gefahrstoffauflistung aufnehmen?
Wenn es sich dabei um Gefahrstoffe handelt, ja. Viele der gängigen Reiniger sind inzwischen wegen ihrer augenreizenden Wirkung entsprechend eingestuft und gekennzeichnet => Aufnahme ins Verzeichnis.
Ich würde auch größere Mengen solcher Reiniger in ein Arbeitsstoffverzeichnis aufnehmen, wenn sie nicht kennzeichnungspflichtig sind. -
Idealerweise besorgt man sich Reiniger, die in eine GISBAU-Produktgruppe klassifiziert sind.
GISBAU = Gefahrstoff-Informationssytem der BG Bau
(klingt komisch, aber Gebäudereinigung wird zu den Bautätigkeiten gezählt.)Es gibt u.a. Grundreiniger z.B. GG 40, Unterhaltsreiniger GU 30, Desinfektionsreiniger GD 60 u.s.w.
Vorteile:
- Zusammenfassung in Produktgruppen ähnlicher Gefährdung - je höher die Zahl, desto höher die Gefährdung.
- Erleichterung bei der Substitutionsprüfung (niedrigere Nummer anstreben)
- Auch sind Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisungen nur einmal pro Produktgruppe zu erstellen.
- größter Vorteil:
Bei http://www.wingisonline.de/ gibt es haufenweise nützliche Infos, Tools, Vorlagen - von Muster-BAs der verschiedenen Produktgruppen, passende Handschuhauswahl, ... -
Ja, die gehören ins Gefahrstoffkataster.
Moin Michael,
Entschuldigung, aber das ist Quatsch.
Wenn der Reiniger entsprechend klassifiziert ist - ja.
Wenn der reiniger nicht entsprechend klassifiziert ist - nein.So eine pauschale Antwort ist nicht zielführend.
Gruß Frank
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Und noch ein "Ja-Sager" ...klare Sache: die Reiniger, die eine Kennzeichnung als Gefahrstoff haben, sind mit ins Gefahrstoffkataster aufzunehmen.
Halte auch den Hinweis von @AxelS für gut und sinnvoll:
Ich würde auch größere Mengen solcher Reiniger in ein Arbeitsstoffverzeichnis aufnehmen, wenn sie nicht kennzeichnungspflichtig sind.
Und besonders gut finde ich die Hinweise von @Wickinger, denn damit macht man sich die eigene Arbeit einfacher.
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So eine pauschale Antwort ist nicht zielführend.
Asche auf mein Haupt, ich fand meine eigene Antwort etwas zu knapp, deshalb habe ich den Link nachgeschoben, wo sich etwas bessere Informationen finden lassen.
Gruß Michael
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Moin,
handelsüblichen Reinigern zur Bodenpflege
die wesentlichen Antworten haben Dir die Mitforisten gegeben.
Von mir nur eine ergänzende Anmerkung:
wie mir bekannt ist, werden noch Restbestände an Firmen verkauft, die einen mehr als 6 Jahre alten Vorgang nicht mitbekommen haben:
http://www.umweltbundesamt.de/presse/pressei…ietet-aetzendesDieses Zeug ist dermaßen aggressiv, dass seit geraumer Zeit ernsthaft darüber nachgedacht wird, Salpetersäure generell mit einem "Totenkopf" zu kennzeichnen ...
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Hallo,
bei den einzelnen Begehungen fallen mir immer wieder Reinigungsmittel auf, die für Privat-Haushalte in Baumärkten, Einzelhandel etc. angeboten werden.
Nach meiner Erfahrung aus der Gebäudereiniger-Branche sind diese Mittel nicht "ohne" und der Einsatz der einzelnen Mittel, auch in Kombination, sehr bedenklich. Die Sicherheitsdatenblätter sind nicht vorhanden, da diese beim Einkauf nicht zur Verfügung gestellt werden.Was empfehlt Ihr in diesen Situationen?
Gruß, Joschm
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Hallo Joschm,
das Problem hatten und haben wir auch. Bei uns darf kein Reiniger eingesetzt werden der nicht von der FaSi freigegeben wurde.
Bei uns gibt es dafür ein schriftliches Freigabeverfahren.
Trotzdem finden wir immer wieder mal ein Reiniger der vom Baumarkt oder von zu Hause mitgebracht wurde. Diese werden nach Besprechungen mit den jeweiligen Mitarbeitern von uns eingezogen und vernichtet.
Am Anfang haben wir jede Menge zu tun gehabt mittlerweile ist der Prozess eingeschwungen und klappt recht gut.