Hallo Zusammen,
früher gab es doch mal Fluchttüren, die mit einem Schlüssel geöffnet werden mussten, der wiederum in einem Kasten neben der Tür hing.
Meist mit einer Glasscheibe zum einschlagen.
Nach meinem Kenntnisstand sind die nicht mehr erlaubt und auch so gut wie nicht mehr anzutreffen.
Jetzt habe ich bei einer Begehung eine Feuerlöscherkasten mit Schlüssel hinter Glas gefunden.
Ist das zulässig?
Nach meiner Einschätzung nicht. Was bei der Tür nicht zulässig ist, ist sicherlich ebenfalls nicht an dem Kasten zulässig.
Seht Ihr das genauso?
Besten Dank,
Marcha