Beiträge von marcha

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    Schönen guten Tag liebe Kollegen,

    ich habe eine Frage bezüglich ortsfester elektrischer Betriebsmittel. Gemäß DGUV V3 müssen diese wiederkehrend alle vier Jahre geprüft werden. Zusätzlich heißt es in der Durchführungsanweisung der DGUV V3:

    "Die Forderungen sind für ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel z.B. auch

    erfüllt, wenn diese von einer Elektrofachkraft ständig überwacht werden.
    Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel gelten als ständig überwacht,
    wenn sie kontinuierlich
    • von Elektrofachkräften instandgehalten
    und
    • durch messtechnische Maßnahmen im Rahmen des Betreibens (z.B. Überwachen
    des Isolationswiderstandes) geprüft
    werden.

    "

    Da es sich hier um ein Beispiel handelt, muss es weitere praktische Ansätze geben. Könnt Ihr mir dazu weitere Alternativen benennen?

    Vielleicht auch einen Literaturtipp?

    Vielen Dank und Gruß

    Marcha

    Hallo Klaus, ich versuche gerade mich mit PowerApps von Microsoft auseinanderzusetzten. Gehört zu Microsoft 365.

    Eigentlich klappt das ganz gut. Nur die Übergabe zu Word klappt nicht. Eigentlich würde auch eine mehrseitige pdf ausreichen. Aber das klappt auch nicht. Aber sonst kann man damit sehr gut Daten erfassen.

    Schau Dir das mal an und gib mir eine Rückmeldung wenn Du damit eine Lösung siehst.

    VG Marc

    Zur Ergänzung ein Auszug aus der VOB:

    (2) 1. Der Auftragnehmer hat die Leistung unter eigener Verantwortung nach dem Vertrag auszuführen. Dabei hat er die anerkannten Regeln der Technik und die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen zu beachten. Es ist seine Sache, die
    Ausführung seiner vertraglichen Leistung zu leiten und für Ordnung auf seiner
    Arbeitsstelle zu sorgen.
    2. Er ist für die Erfüllung der gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Arbeitnehmern allein verantwortlich. Es
    ist ausschließlich seine Aufgabe, die Vereinbarungen und Maßnahmen zu treffen,
    die sein Verhältnis zu den Arbeitnehmern regeln.

    Welche Anforderungen gibt es an den Bildungsträger und Dozenten für Schulungen gem. "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99)".


    Wir müssen mehrere Mitarbeiter gem. dem o.g. Merkblatt schulen. Wer darf diese SChulung durchführen. Gibt es Anforderungen an die Akademie oder an die eingesetzten Dozenten?

    Vielen Dank

    Marcha

    Hallo Zusammen,
    ich habe mal wieder eine Frage bzw. ein Diskussionsthema.

    In einem Küchenbereich einer Klinik haben wir Fliesen (R11) im Einsatz.

    Da einige Bereiche Schadhaft waren, haben wir diese Bereiche saniert.
    Dort sind ebenfalls R11 Fliesen, jedoch mit einer anderen Riffelung zum Einsatz gekommen.
    Die alten gab es angeblich nicht mehr.

    Ich finde das okay. R11 ist R11.

    Dieser Bereich wurde jetzt von einem unabhängigen Institut bewertet.
    Die haben wegen den unterschiedlichen Fliesen enorme Punktabzüge ausgesprochen.

    Ich persönlich kann das nicht nachvollziehen.

    Wie seht ihr das?

    Besten Dank!
    Marcha

    Hallo Zusammen,
    ich habe bisher auch keine Probleme gehabt. Auch wenn es wenige km Umweg waren. Die Erläuterung muss plausibel sein.

    Ich habe jedoch noch eine Frage zu diesem Thema:Und zwar Fahrgemeinschaften.
    Müssen die immer mit direkten Kollegen sein,oder kann ich morgens zum Beispiel erst meine Frau oder einen Nachbarn zur Arbeit bringen?

    Hat da jemand Erfahrung?

    Beste Grüße,
    Macrha

    Hallo Zusammen,
    ich bin heute über einen Berufsbezeichnung gestolpert die ich bisher nicht kannte.
    Und zwar der Brandschutztechniker? Ich vermute, dass dazu eine Laufbahn bei der Feuerwehr notwendig ist, oder?
    Wer kann mir dazu etwas sagen?

    Und reicht dieser Techniker aus um an der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit zugelassen zu werden?

    Vielen Dank für Eure Antworten.

    Beste Grüße,
    marcha

    Hallo Zusammen,
    ich habe heute von einem Kollege erfahren, dass sich 2017 die Ausbildung ändern soll. Besonders die Ausbildungsstufe 3 soll sich ändern.
    Wenn ich das richtig verstanden habe soll man bei einer BG einen die Ausbildung für andere Branchen machen können.

    Genaueres weiß ich leider nicht.
    Hat hier jemande nähere Informationen zu der neuen Ausbildung?

    Beste Grüße,
    marcha

    Natürlich wird in der Ausbildung erst mal umfassend die Theorie vermittelt. Alles was man für 100 prozentiges rechtskonformes Arbeiten braucht. Wenn bei der Ausbildung bereits abstreiche gemacht werden würden, würde ja noch weniger in der Praxis ankommen.

    Unsere Aufgabe in der Praxis ist es dann anstehende Themen zu ermitteln und zu priorisieren. Darauf hinwirken, dass die wichtigsten Aspekte umgesetzt werden.

    Es gibt viele Unternehmen, die sind einfach zu klein und mal eben in ein anders Land auszuwandern. Die sind ebenfalls auf gesunde Mitarbeiter angewiesen.

    In der Ausbildung ist es halt auch wichtig Beispiel zu finden, die jeder (branchenunabhängig) schnell nachvollziehen kann. Und jeder wird wohl wissen wie ein Mixer ausschaut.