Schönen guten Tag liebe Kollegen,
ich habe eine Frage bezüglich ortsfester elektrischer Betriebsmittel. Gemäß DGUV V3 müssen diese wiederkehrend alle vier Jahre geprüft werden. Zusätzlich heißt es in der Durchführungsanweisung der DGUV V3:
"Die Forderungen sind für ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel z.B. auch
erfüllt, wenn diese von einer Elektrofachkraft ständig überwacht werden.
Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel gelten als ständig überwacht,
wenn sie kontinuierlich
• von Elektrofachkräften instandgehalten
und
• durch messtechnische Maßnahmen im Rahmen des Betreibens (z.B. Überwachen
des Isolationswiderstandes) geprüft
werden.
"
Da es sich hier um ein Beispiel handelt, muss es weitere praktische Ansätze geben. Könnt Ihr mir dazu weitere Alternativen benennen?
Vielleicht auch einen Literaturtipp?
Vielen Dank und Gruß
Marcha