Hallo zusammen,
Ich hätte eine Frage an euch zur Gefährdungsbeurteilung:
Zu welchen Gefährdungsfaktor, darf ich Verkehrswege bzw. Flucht und Rettungswege
bei der Präventiven Gefährdungsbeurteilung zuordnen??
Gruß
Flore
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo zusammen,
Ich hätte eine Frage an euch zur Gefährdungsbeurteilung:
Zu welchen Gefährdungsfaktor, darf ich Verkehrswege bzw. Flucht und Rettungswege
bei der Präventiven Gefährdungsbeurteilung zuordnen??
Gruß
Flore
Hallo Flore,
jetzt kennen wir natürlich nicht die näheren Begebenheiten, doch allgemein könnten sicher zutreffen:
-organisatorische Faktoren
-Arbeitsplatzgestaltung (Sturz, Verkehrswege, Stolpern, Absturz, ....)
-mechanische Gefährdungen (Transportmittel, unkontrolliert bewegte Teile, ...)
-u.s.w.
Schaue dir die Liste an. Ich nehme immer gerne das Arbeitsblatt C1 der BGRCI zur Hand! Schön bildlich. Suche dir das auf der BG Webseite und drucke es aus. Eine gute Hilfe.
Im Grunde kann hier an Gefährdungen alles irgendwie eintreten, gewürzt noch mit dem Brandschutz.
Hallo Flore,
wir haben das unter dem Thema "Organisation" eingestuft.
Beste Grüße,
Marcha
Ich stufe dies unter sonstige Gefährdungen ein.
Siehe Bild Gefährdungskatalog welchen ich benutze
Gruß Martin
Ich arbeite, wie Waldmann, auch gerne mit dem Gefährdungskatalog der BG RCI. Finde ich eigentlich ganz gut. Dort werden die Verkehrswege in der Kategorie Arbeitsplatzgestaltung beurteilt. Flucht- und Rettungswege fallen bei dieser Beurteilung dann eher in den Bereich Organisation unter den Punkt Alarm- und Rettungsmaßnahmen
Hallo zusammen,
Ich hätte eine Frage an euch zur Gefährdungsbeurteilung:
Zu welchen Gefährdungsfaktor, darf ich Verkehrswege bzw. Flucht und Rettungswege
bei der Präventiven Gefährdungsbeurteilung zuordnen??Gruß
Flore
Verkehrswege stellen zunächst einmal überhaupt keinen Gefährdungsfaktor dar.
Erbsenzähler
Meiner Meinung nach sollten die Arbeitshilfen der BG RCI nur in deren Bereich genutzt werden. In der Vorschrift 1, dem ArbSchG, der Arbeitshilfe Gefährdungsbeurteilung der BauA, eigentlich überall gibt es das Schema aus der alten BGI 8700er-Reihe mit 11 Hauptgefährdungsfaktoren. Dort in der 8, Gefährdungen durch Arbeitsumgebungsbedingungen gibt es den Unterfaktor 8.4 - unzureichende Flucht- und Verkehrswege.
@Falco,
das von mir beschriebene Arbeitsblatt zeigt in Piktogrammform die Art von diversen Gefährdungsfaktoren und listet diese weiter auf.
Das hat nichts mit speziellen "Sachen" der BG zu tun, sondern ist allgemeingültig.
In dein blaues Auto darf doch auch Benzin von einer roten oder gelben Tankstelle?
Meiner Meinung nach sollten die Arbeitshilfen der BG RCI nur in deren Bereich genutzt werden. In der Vorschrift 1, dem ArbSchG, der Arbeitshilfe Gefährdungsbeurteilung der BauA, eigentlich überall gibt es das Schema aus der alten BGI 8700er-Reihe mit 11 Hauptgefährdungsfaktoren. Dort in der 8, Gefährdungen durch Arbeitsumgebungsbedingungen gibt es den Unterfaktor 8.4 - unzureichende Flucht- und Verkehrswege.
Warum ?
Die BGen haben alle gute Unterlagen, warum sollte man die nicht nutzen ?
Waldmann: um in der gewählten Analogie zu bleiben, wäre es für mich so, dass ich Infos über meine Peugeot 307 nur in der Bedienungsanleitung für meinen Peugeot 307 bekomme, nicht in der für den 207 oder den 208.
Wie ich schon schrieb ist es für mich so, dass alle anderen BGen (außer der BG RCI) derselben Systematik folgen. Diese findet sich in der Vorschrift 1, der Regel 100-001, und logischerweise dem BauA-Handbuch Gefährdungsbeurteilung gleichermaßen. Daher ist es für mich naheliegend, dass dann auc hder Systematik gefolgt werden sollte.
Ich nutze selbstverständlich alle Regelwerke aller anderen BGen/UKen, bin allerdings o.g. Ansicht.
FalcoCGN: "Ich nutze selbstverständlich alle Regelwerke aller anderen BGen/UKen, bin allerdings o.g. Ansicht."
Also widersprichst du dir gerade selbst......bist der Ansicht nur die Sachen der eigenen BG nutzen zu sollen, nutzt aber selbst alle anderen????
Wie von einigen Vorrednern bereits erwähnt, haben alle anderen auch gute Unterlagen.
Und ich finde- gerade in der Zeit des Abwendens von festen Regeln wie so mancher UVV lohnt es sich, mal über den eigenen Tellerrand der Buchstabensuppe zu sehen. Evtl. hat der Nachbar die fehlenden Buchstaben zum Bilden eines Satzes.
Hallo zusammen,
Ich hätte eine Frage an euch zur Gefährdungsbeurteilung:
Zu welchen Gefährdungsfaktor, darf ich Verkehrswege bzw. Flucht und Rettungswege
bei der Präventiven Gefährdungsbeurteilung zuordnen??Gruß
Flore
Hallo Flore
Verkehrswege selber stellen keinerlei Gefahr da!!!
Leider wird das oft falsch interpretiert! Es ist genauso wie ein Auto das nicht genutzt wird. Davon geht keine Gefahr aus.
Es kommt immer auf die Eigenschaften an. Das fahren mit dem Auto stellt eine Gefahr da.
Genau so ist es bei den Verkehrswegen. Wenn Mitarbeiter auf den Verkehrswegen mittels Hubwagen Materialien transportieren, könnte der Gefährdungsfaktor Mechanische Gefährdung (Bewegte Transportmittel, bewegte Arbeitsmittel) zum tragen kommen.
Ich hoffe das Dir diese Denkansatz bei der Lösungsfindung hilft.
Liebe Grüße und einen schönen Start in die Woche
@FASi Schuster: Nicht interpretieren. DAS, was Du schreibst habe ich weder gesagt, noch gemeint. Also nochmal: wenn alle anderen BGen sich großenteils an die Systematik der Vorschrift 1, der Regel 100-001, und des BauA-Handbuchs Gefährdungsbeurteilung halten, wieso soll ich dann die anders aufgebaute Systematik der abweichenden BG nehmen?