Verkehrswege

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  • Hallo zusammen,

    Ich hätte eine Frage an euch zur Gefährdungsbeurteilung:

    Zu welchen Gefährdungsfaktor, darf ich Verkehrswege bzw. Flucht und Rettungswege
    bei der Präventiven Gefährdungsbeurteilung zuordnen??

    Gruß

    Flore

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  • Hallo Flore,

    jetzt kennen wir natürlich nicht die näheren Begebenheiten, doch allgemein könnten sicher zutreffen:

    -organisatorische Faktoren
    -Arbeitsplatzgestaltung (Sturz, Verkehrswege, Stolpern, Absturz, ....)
    -mechanische Gefährdungen (Transportmittel, unkontrolliert bewegte Teile, ...)
    -u.s.w.

    Schaue dir die Liste an. Ich nehme immer gerne das Arbeitsblatt C1 der BGRCI zur Hand! Schön bildlich. Suche dir das auf der BG Webseite und drucke es aus. Eine gute Hilfe.

    Im Grunde kann hier an Gefährdungen alles irgendwie eintreten, gewürzt noch mit dem Brandschutz.

    .
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    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Ich arbeite, wie Waldmann, auch gerne mit dem Gefährdungskatalog der BG RCI. Finde ich eigentlich ganz gut. Dort werden die Verkehrswege in der Kategorie Arbeitsplatzgestaltung beurteilt. Flucht- und Rettungswege fallen bei dieser Beurteilung dann eher in den Bereich Organisation unter den Punkt Alarm- und Rettungsmaßnahmen

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  • Hallo zusammen,

    Ich hätte eine Frage an euch zur Gefährdungsbeurteilung:

    Zu welchen Gefährdungsfaktor, darf ich Verkehrswege bzw. Flucht und Rettungswege
    bei der Präventiven Gefährdungsbeurteilung zuordnen??

    Gruß

    Flore

    Verkehrswege stellen zunächst einmal überhaupt keinen Gefährdungsfaktor dar.

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Meiner Meinung nach sollten die Arbeitshilfen der BG RCI nur in deren Bereich genutzt werden. In der Vorschrift 1, dem ArbSchG, der Arbeitshilfe Gefährdungsbeurteilung der BauA, eigentlich überall gibt es das Schema aus der alten BGI 8700er-Reihe mit 11 Hauptgefährdungsfaktoren. Dort in der 8, Gefährdungen durch Arbeitsumgebungsbedingungen gibt es den Unterfaktor 8.4 - unzureichende Flucht- und Verkehrswege.

  • @Falco,

    das von mir beschriebene Arbeitsblatt zeigt in Piktogrammform die Art von diversen Gefährdungsfaktoren und listet diese weiter auf.
    Das hat nichts mit speziellen "Sachen" der BG zu tun, sondern ist allgemeingültig.

    In dein blaues Auto darf doch auch Benzin von einer roten oder gelben Tankstelle? :D

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    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Meiner Meinung nach sollten die Arbeitshilfen der BG RCI nur in deren Bereich genutzt werden. In der Vorschrift 1, dem ArbSchG, der Arbeitshilfe Gefährdungsbeurteilung der BauA, eigentlich überall gibt es das Schema aus der alten BGI 8700er-Reihe mit 11 Hauptgefährdungsfaktoren. Dort in der 8, Gefährdungen durch Arbeitsumgebungsbedingungen gibt es den Unterfaktor 8.4 - unzureichende Flucht- und Verkehrswege.

    Warum ?
    Die BGen haben alle gute Unterlagen, warum sollte man die nicht nutzen ?

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
    Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."

    "Bessser auf neuen Wegen etwas stolpern, als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten"

  • Waldmann: um in der gewählten Analogie zu bleiben, wäre es für mich so, dass ich Infos über meine Peugeot 307 nur in der Bedienungsanleitung für meinen Peugeot 307 bekomme, nicht in der für den 207 oder den 208.

    Wie ich schon schrieb ist es für mich so, dass alle anderen BGen (außer der BG RCI) derselben Systematik folgen. Diese findet sich in der Vorschrift 1, der Regel 100-001, und logischerweise dem BauA-Handbuch Gefährdungsbeurteilung gleichermaßen. Daher ist es für mich naheliegend, dass dann auc hder Systematik gefolgt werden sollte.

    Ich nutze selbstverständlich alle Regelwerke aller anderen BGen/UKen, bin allerdings o.g. Ansicht.

  • FalcoCGN: "Ich nutze selbstverständlich alle Regelwerke aller anderen BGen/UKen, bin allerdings o.g. Ansicht."
    Also widersprichst du dir gerade selbst......bist der Ansicht nur die Sachen der eigenen BG nutzen zu sollen, nutzt aber selbst alle anderen???? ?(

    Wie von einigen Vorrednern bereits erwähnt, haben alle anderen auch gute Unterlagen.
    Und ich finde- gerade in der Zeit des Abwendens von festen Regeln wie so mancher UVV lohnt es sich, mal über den eigenen Tellerrand der Buchstabensuppe zu sehen. Evtl. hat der Nachbar die fehlenden Buchstaben zum Bilden eines Satzes.

    BG HM/ BG ETEM/ BG BAU/ BGHW/ BG Verkehr


    "An allem Unfug, der passiert, sind nicht etwa nur die schuld, die ihn tun, sondern auch die, die ihn nicht verhindern." - Erich Kästner
    "Es gibt nichts Gutes! Außer man tut es!" - Erich Kästner
    "Am Ende wird alles gut !! Und wenn es noch nicht gut ist- Ist es noch nicht das Ende" - Oscar Wilde

  • Hallo zusammen,

    Ich hätte eine Frage an euch zur Gefährdungsbeurteilung:

    Zu welchen Gefährdungsfaktor, darf ich Verkehrswege bzw. Flucht und Rettungswege
    bei der Präventiven Gefährdungsbeurteilung zuordnen??

    Gruß

    Flore

    Hallo Flore
    Verkehrswege selber stellen keinerlei Gefahr da!!!
    Leider wird das oft falsch interpretiert! Es ist genauso wie ein Auto das nicht genutzt wird. Davon geht keine Gefahr aus.
    Es kommt immer auf die Eigenschaften an. Das fahren mit dem Auto stellt eine Gefahr da.
    Genau so ist es bei den Verkehrswegen. Wenn Mitarbeiter auf den Verkehrswegen mittels Hubwagen Materialien transportieren, könnte der Gefährdungsfaktor Mechanische Gefährdung (Bewegte Transportmittel, bewegte Arbeitsmittel) zum tragen kommen.
    Ich hoffe das Dir diese Denkansatz bei der Lösungsfindung hilft.
    Liebe Grüße und einen schönen Start in die Woche

    Nur wer weiß wo er hin möchte, wird auch irgendwann erfahren ob er dort angekommen ist :thumbup:

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  • @FASi Schuster: Nicht interpretieren. DAS, was Du schreibst habe ich weder gesagt, noch gemeint. Also nochmal: wenn alle anderen BGen sich großenteils an die Systematik der Vorschrift 1, der Regel 100-001, und des BauA-Handbuchs Gefährdungsbeurteilung halten, wieso soll ich dann die anders aufgebaute Systematik der abweichenden BG nehmen?