Feuerlöschkasten

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  • Hallo Zusammen,
    früher gab es doch mal Fluchttüren, die mit einem Schlüssel geöffnet werden mussten, der wiederum in einem Kasten neben der Tür hing.
    Meist mit einer Glasscheibe zum einschlagen.

    Nach meinem Kenntnisstand sind die nicht mehr erlaubt und auch so gut wie nicht mehr anzutreffen.

    Jetzt habe ich bei einer Begehung eine Feuerlöscherkasten mit Schlüssel hinter Glas gefunden.
    Ist das zulässig?

    Nach meiner Einschätzung nicht. Was bei der Tür nicht zulässig ist, ist sicherlich ebenfalls nicht an dem Kasten zulässig.
    Seht Ihr das genauso?

    Besten Dank,
    Marcha

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  • Hallo,

    früher gab es doch mal Fluchttüren, die mit einem Schlüssel geöffnet werden mussten, der wiederum in einem Kasten neben der Tür hing.Meist mit einer Glasscheibe zum einschlagen.

    Nach meinem Kenntnisstand sind die nicht mehr erlaubt und auch so gut wie nicht mehr anzutreffen.

    Richtig, ist nicht mehr erlaubt.

    Jetzt habe ich bei einer Begehung eine Feuerlöscherkasten mit Schlüssel hinter Glas gefunden.Ist das zulässig?

    Ist nicht zulässig. Siehe dazu u.a. auch die ASR A2.2, der Zugriff auf die
    Feuerlöscher muss jederzeit gewährleistet sein.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Moin zusammen,

    mal rein aus Interesse: Wieso gab es überhaupt derartige Kästen? Irgendeinen Sinn muss es doch gehabt haben ?(?(

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Hallo,

    die Gründe dafür waren vielfältig, bei einem Schlüsselkasten für die
    Tür war es u.a. der Diebstahl-/ Einbruchschutz, gerade bei Geschäften.
    Hinzu kommen noch der Schutz vor Schäden/ Vandalismus.
    Zum Teil wird man diese Gründe auch auf einen verschließbaren
    Feuerlöschkasten übertragen können.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Ist nicht zulässig. Siehe dazu u.a. auch die ASR A2.2, der Zugriff auf die
    Feuerlöscher muss jederzeit gewährleistet sein.

    Hmmm vielleicht irre ich mich jetzt aber der Zugriff ist doch gewährleistet durch den Schlüssel und es ist sogar sicher gestellt das der Feuerlöscher vorhanden und noch funktionsfähig ist.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Ist nicht zulässig. Siehe dazu u.a. auch die ASR A2.2, der Zugriff auf die
    Feuerlöscher muss jederzeit gewährleistet sein.

    Moin Simon,

    wo machst Du das in der ASR 2.2 fest? Ziffer 5.2.3 sagt ja sogar explizit, dass Schutzhauben, Schränke, Anfahrschutz etc. erlaubt (wenn auch aus anderen Gründen).

    Zitat von ASR A2.2


    5.2.3 Grundanforderungen für die Bereitstellung von Feuerlöscheinrichtungen
    Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass in Arbeitsstätten:
    - Feuerlöscher gut sichtbar und leicht erreichbar angebracht sind,...

    Das ist meines Erachtens auch bei einem Schrank gegeben, es kann ja auch in Produktionsbereichen im Gebäudeinneren sinnvoll sein, die Feuerlöscher vor schädigenden Einflüssen zu schützen. Ich sehe da keinen Widerspruch zur ASR A2.2.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Hallo,

    der Schrank an sich ist auch nicht das Problem, sondern
    das abschließen. Dies halte ich für nicht zulässig. Ich sehe
    hier u.a. 5.2.3 maßgeblich. "Feuerlöscher gut sichtbar und
    leicht erreichbar angebracht sind,"

    Bei einem verschlossenen Schrank sehe ich dies nicht als gegeben
    an. Andere Meinung?

    Hmmm vielleicht irre ich mich jetzt aber der Zugriff ist doch gewährleistet durch den Schlüssel und es ist sogar sicher gestellt das der Feuerlöscher vorhanden und noch funktionsfähig ist.

    Sicherlich, so ähnlich könnten wir aber auch bei den Türen argumentieren.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Moin,

    also mir ist ein Feuerlöscher lieber, vor dessen Betätigung ich einen Kasten aufschließen muss, als einen unverschlossenen Kasten zu öffnen und festzustellen, dass kein Feuerlöscher mehr da ist, er durch äußere Einflüsse einen Defekt erlitten hat etc. Wie immer eine Frage der Gefährdungsbeurteilung. Abschließbar macht eigentlich auch nur dort Sinn, wo Diebstahl oder Vandalismus droht.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo,

    also mir ist ein Feuerlöscher lieber, vor dessen Betätigung ich einen Kasten aufschließen muss

    Damit macht man es den Leuten aber auch deutlich schwerer.

    Abschließbar macht eigentlich auch nur dort Sinn, wo Diebstahl oder Vandalismus droht.

    Das kann überall drohen, sei es durch Mitarbeiter, Besucher etc..

    Wie immer eine Frage der Gefährdungsbeurteilung.

    Die Frage Schrank sicherlich, nicht aber der Verschluss.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Korrektur: Da habe ich mich wohl getäuscht, scheint zulässig zu sein,
    Gloria hat einen entsprechenden Schutzschrank (Baureihe 7117 ) im
    Angebot...., siehe hier:

    http://www.gloria.de/Products/Pages/Safes.aspx

    bzw.

    http://www.gloria.de/Documents/GLOR…ssertechnik.pdf

    "mit Schließzylinder und Schlüsseltasche (Schlüssel hinter Einschlagscheibe in der Tür)"

    Unabhängig davon, meine Ablehnung/ Bedenken bleiben.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Moin Simon,

    Damit macht man es den Leuten aber auch deutlich schwerer.

    das ist ja der Sinn der Sache. ;) Dass man es damit auch den "Löschwilligen" schwerer macht, ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.

    Das kann überall drohen, sei es durch Mitarbeiter, Besucher etc..

    Eine Frage der Risikoabwägung. Passieren kann alles, die Frage ist, wie wahrscheinlich ist es, dass es passiert.

    Die Frage Schrank sicherlich, nicht aber der Verschluss.

    Das ist ja das Schöne an einer Gefährdungsbeurteilung. Es gibt kein feststehendes Ergebnis. Wenn zwei Menschen den gleichen Sachverhalt beurteilen, kann es zu verschiedenen Maßnahmen kommen und trotzdem erreichen beide das Schutzziel.

    Damit wäre marchas Frage beantwortet. Zulässig ja, aber auch toleriert bzw. vom Arbeitgeber mitgetragen? Ohne die näheren Umstände zu kennen, können wir uns hier den Wolf spekulieren. da ist Marcha näher dran.

    Gruß Frank

    Edit: Ich habe mir gerade mal die Schloßstellung auf den Bildern angesehen. der Schrank ist überhaupt nicht abgeschlossen. :44:

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje (2. August 2016 um 14:57)

  • Moin zusammen,

    danke für die tolle Diskussion.

    Mein Fazit:
    Feuerlöschkästen schützen den Löscher vor äußeren schädigenden Einflüssen wie z. B. Witterung draußen oder mechanischen Beschädigungen drinnen.
    Die Abschließbarkeit erschwert zwar im Brandfall den (ganz) schnellen Zugriff, hindert aber so manchen Idioten am Missbrauch, weil der sich dann ja unbegründet am Kasten zu schaffen machen muss, was ihn Zeit kostet in der er erwischt oder wenigstens gehindert werden könnte.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Generell ablehnen würde ich abschließbare Feuerlöschkästen nicht. In gewissen Bereichen (Schulen, Kindergärter etc. ) sogar begrüßen.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

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  • also mir ist ein Feuerlöscher lieber, vor dessen Betätigung ich einen Kasten aufschließen muss, als einen unverschlossenen Kasten zu öffnen und festzustellen, dass kein Feuerlöscher mehr da ist,

    Schau mal wie dies in Bahnhöfen gelöst ist.
    Dort findet man oft entsprechende Kästen, ohne Schloss, aber mit Plombe oder Siegel und häufig sind sie auch alarmgesichert und mit Videoüberwachung.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Zusammen,
    früher gab es doch mal Fluchttüren, die mit einem Schlüssel geöffnet werden mussten, der wiederum in einem Kasten neben der Tür hing.
    Meist mit einer Glasscheibe zum einschlagen.

    Nach meinem Kenntnisstand sind die nicht mehr erlaubt und auch so gut wie nicht mehr anzutreffen.

    Jetzt habe ich bei einer Begehung eine Feuerlöscherkasten mit Schlüssel hinter Glas gefunden.
    Ist das zulässig?

    Nach meiner Einschätzung nicht. Was bei der Tür nicht zulässig ist, ist sicherlich ebenfalls nicht an dem Kasten zulässig.
    Seht Ihr das genauso?

    Besten Dank,
    Marcha

    @marcha
    es gibt kein generelles Verbot über derartige Löschkästen, also ist es zulässig.
    Diese sind oftmals auch in Sozialämtern verbaut. Der Grund hierfür war der hohe Schwund an FL in diesem Bereich...... =O

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Klopf klopf und schönen guten abend
    also mein kenntnisstand dazu ist, das es erlaubt ist bei Feuerlöschkästen den schlüssel hinter einer Glasscheibe aufzubewahren.
    Das mit den Fluchttüren ist eine ganz andere Geschichte und hat mit den Feuerlöschkästen nix zu tun.