Hallo Kollegen,
folgendes Scenario :
ein Geschäftsführer setzt einer hauptamtlich bestellten Sifa und UMB einen Terminplan zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen ....
Alle Gef.Doc sollen binnen 3 Monaten fertig erstellt sein. Das dürften so ca 90 stk sein ......Die Sifa teilte ihm schriftlich mit, das diese Terminschiene auf Grund der vorhandenen komplexen Anlagen und Maschinen sind einzuhalten wäre......
Er besteht aber dennoch drauf ....
Ich habe der Sifa geraten sich auf den §8 der Vorschrift 2 zustützen ........ Weisungsfreiheit der Sifa
Wie seht ihr das ?
Noch Ideen zu dem Thema ?