Sicherheitsdatenblätter

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  • Hallo zusammen

    Kann mir jemand sagen ob ich verpflichtet bin das Sicherheitsdatenblatt für einen Gefahrstoff vom Lieferanten, bzw. Hersteller zu nutzen? Da es immer noch so ist, dass einige SDB's noch nicht aktualisiert wurden ist es manchmal schwierig ein geeignetes zu finden.
    Kann ich in solchen Fallen auch auf ein SDB anderer Hersteller zurückgreifen? Gleiches gilt wenn ein GHS SDB schon 4 Jahre alt ist und ich ein Aktuelleres von einem anderen Hersteller finde?

    Danke Sascha

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  • Hallo Sascha,

    also wenn ich mit dem SDB vom Hersteller nicht zufrieden bin, greife ich auf die SDB aus der Datenbank der DGUV GESTIS zurück. Klar da gibt es auch Fehler aber damit bin ich bislang besser gefahren, als mir im Web von anderen Firmen SDBs rauszusuchen deren Quelle ich auch nicht kenne.

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Hi,
    ich wäre mit "fremden" MSDS auch eher vorsichtig, speziell bei Gemischen. Wer weiss, was der Hersteller an Additiven und Füllstoffen noch da reinschmeisst. Bei Stoffen ist das wahrscheinlich unkritischer und kann zumindest ergänzend verwendet werden. Der richtige Weg wäre aber, dem Hersteller / Vertreiber anzuschreiben und auf fehlerhafte MSDS hinzuweisen. Schlimstenfalls und je nach Stoff muss man den Hersteller wechseln. Spricht ja auch nicht unbedingt für einen profesionellen Hersteller.

    Gruß
    Mikey

  • Hallo,

    wenn wir nur veraltete SDB zur Verfügung haben, und auch bei SDB von Rohstoffen, bei denen es mehrere Lieferanten gibt (z.B. Lösemittel) schauen wir auch immer auf der ECHA Seite, bei der (den) dort hinterlegten Kennzeichnungen.
    Auch die Seite der ESIS ist eine gute Quelle für aktuelle Kennzeichnungen, nur in letzter Zeit nicht mehr so gut zu erreichen. Und es sind leider nicht mehr alle Daten verfügbar.

    Bei stark abweichenden Kennzeichnungen/Einstufungen schauen wir, wer die genauesten Daten hat (Tests oder nur Analogieschlüsse) bzw. benutzendie Daten des Herstellers, der zuletzt geliefert hat.

    Insgesamt ist die Datenpflege / SDB-Aktualisierung eine sehr aufwendige Sache.

    Gruß Ralf

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

  • Da es immer noch so ist, dass einige SDB's noch nicht aktualisiert wurden ist es manchmal schwierig ein geeignetes zu finden.

    Dann würde ich dem Lieferanten auf die Füße treten. Ohne entsprechendes SDB gilt die Lieferung als unvollständig (Art. 31, Abs. 8+9 der VO 1907/2006).

    Kann ich in solchen Fallen auch auf ein SDB anderer Hersteller zurückgreifen?

    Du bist verpflichtet, die weitergehende Informationen aus anderen leicht zugänglichen Quellen zu beschaffen (§6 Abs. 2 GefStoffV). Dies könnte auch ein anderes SDB sein, allerdings funktioniert dies eigentlich nur bei Stoffen, nicht bei Gemischen und auch bei Stoffen kann es sein, dass herstellungsbedingt unterschiedliche Eigenschaften auftreten.
    Im Zuge des Zulassungsverfahrens müsste es in Zukunft für Stoffe immer nur eine Einstufung geben und daraus dann abgeleitete Maßnahmen. Hier hat dann wieder der Hersteller die Freiheit, einzelne Maßnahmen vorzuschreiben oder eben es zu lassen.

    Gleiches gilt wenn ein GHS SDB schon 4 Jahre alt ist und ich ein Aktuelleres von einem anderen Hersteller finde?

    Das kalendarische Alter eines SDB ist irrelevant, sofern sich in Zwischenzeit die Rechtsvorgabe nicht geändert hat oder neuere Erkenntnisse aufgetreten sind.


    Ich ziehe in der Regel immer weitergehende Informationen zu Rate. Neben der Gestis Stoffdatenbank auch die echa Listen und ein Abgleich mit den SDB anderer Hersteller liefert oft auch noch wertvolle Informationen. Bei Gemischen hilft es gelegentlich auch, eine Einstufungsberechnung durchzuführen, die dann gelegentlich zu anderen Ergebnissen kommt, als sie der Hersteller liefert. Dann ist eine entsprechende Nachfrage beim Hersteller fällig.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Siehe §4 Gefahrstoffverordnung
    "(4) Die Kennzeichnung von Stoffen und Zubereitungen, die in Deutschland in Verkehr gebracht werden, muss in deutscher Sprache erfolgen.
    (5) Werden gefährliche Stoffe oder gefährliche Zubereitungen unverpackt in Verkehr gebracht, sind jeder Liefereinheit geeignete Sicherheitsinformationen oder ein Sicherheitsdatenblatt in deutscher Sprache beizufügen."

    Solltest Du das Produkt aus dem fremdsprachigen Ausland beziehen ist der Importeur dafür zuständig. Bist Du das selbst, dann musst Du auch die Übersetzung dazu selbst erstellen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Frage:
    müssen SiDa´s in deutscher Sprache dem Stoff beigefügt werden oder muss ich auch englisch akzeptieren?

    Ist in der Amtssprache des Verwenderlandes bereitzustellen. In Deutschland somit in deutsch.

    siehe auch hier #0195:

    Gruß

    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

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  • Danke für die Antwort. Hatte das auch so im Hinterkopf, war mir jedoch nicht sicher.

    Noch ne Frage:
    Wie bringe ich das dem Einkauf bei (keine Weisungsbefugnis)? Hab dies den Damen schon des öfteren erklärt (Aktualität, Landessprache), jedoch funzt das nicht. Immer wieder erhalte ich SiDa´s in Englisch (wir sind ein Kunststoff verarbeitender Betrieb)
    Für die Verwendung im Kataster kein Prob jedoch im Schadensfall nicht der Bringer.
    Ideen?

  • Wie bringe ich das dem Einkauf bei (keine Weisungsbefugnis)?

    Ich gehe einmal davon aus, dass die Ware ja bezahlt werden muss. Solange das SDB nicht auf deutsch vorliegt ist die Lieferung unvollständig. Wer weist bei einer unvollständigen Lieferung die Zahlung an?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ich gehe einmal davon aus, dass die Ware ja bezahlt werden muss. Solange das SDB nicht auf deutsch vorliegt ist die Lieferung unvollständig. Wer weist bei einer unvollständigen Lieferung die Zahlung an?

    Tja, leider wird bei uns der LS gewohnheitsmässig vom Magaziner auf vollständigkeit (Ware) geprüft und unterschrieben an den Einkauf übermittelt. Und schon wird bezahlt.
    Der Magaziner möchte gewohnheitsmässig hier nicht zusätzliche Arbeit verrichten (haben wir schon immer so gemacht) und ist leider iwie nicht zu packen da er - Fremdschäm ;( - im Betriebsrat ist.

  • Wenn der Magaziner eine unvollständige Lieferung einfach so akzeptiert, muss man ihm eben auf die Füße treten. Zusätzlich kann man die Verwendung des Produktes sperren, bis eine Gefährdungsbeurteilung dazu vorliegt. Wie man diese ohne SDB erstellen soll kann man ja denjenigen fragen, der das Produkt einsetzen möchte.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hi...

    mein Vorschlag wäre, wenn alles andere nicht greit:
    Nehmt das Thema in die nächste ASA-Sitzung mit auf. Da kann die Geschäftsführung mit der Problematik konfrontiert werden und der BR ist gleich mit im Boot.

    Zudem kann da auch gleich eine verbindliche Entscheidung getroffen werden, an die sich alle zu halten haben.
    Und es ist protokolliert, dass das Thema besprochen wurde und es kann für die nächste Sitzung nachverfolgt werden.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • wie?

    Über seinen direkten betrieblichen Vorgesetzten. Wer wissentlich eine unvollständige Lieferung als vollständig abzeichnet und somit die Bezahlung veranlasst, schädigt den Betrieb und muss daher mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Über seinen direkten betrieblichen Vorgesetzten.

    Betr. Vorgesetzter und gleichzeitig Abt.Leiterin Einkauf ist hier die Tochter des Unternehmers.

    Wer wissentlich eine unvollständige Lieferung als vollständig abzeichnet und somit die Bezahlung veranlasst, schädigt den Betrieb und muss daher mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen.

    Der Magaziner ist ja BR-Mitglied und lacht über Abmahnung&CoKG

    Iwie dreht sich das bei uns im Kreis. Mir könnt´s ja wurscht sein da ich keine Verantwortung für die ASi trage, ist mir aber nicht.

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  • [...] Mir könnt´s ja wurscht sein da ich keine Verantwortung für die ASi trage, ist mir aber nicht.

    In dem Fall leider nicht zu 100%, da du es nicht weiter eskalierst oder die Ware sperrst.
    Mache es so wie von @Thorsten S. beschrieben. Es ist eine klare gesetzliche Vorgabe. Zum teil Ordnungswidrigkeit oder Straftat.
    Schau mal in der GefStoffV

    Gruß

    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • In dem Fall leider nicht zu 100%, da du es nicht weiter eskalierst oder die Ware sperrst.Mache es so wie von @Thorsten S. beschrieben. Es ist eine klare gesetzliche Vorgabe. Zum teil Ordnungswidrigkeit oder Straftat.
    Schau mal in der GefStoffV

    Gruß

    Stephan

    Moin,
    erkäre doch mal bitte, wie du in der Konstellation die Sifa in den Bereich der Straftat rücken willst, gerne mit Verweis auf die GefStoffV.

    Gruß
    Moritz