Eine Frage zur Alleinarbeit

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  • Darum geht es: Auf einer Baustelle mit diversen Gewerken soll ein Zeitarbeiter am späten Nachmittag im Tiefgeschoß Sanitärinstallationen erledigen. Er arbeitet alleine, d. h. es sind keine Kollegen dort, da diese aufgrund ihrer Arbeitsverträge als fest angestellte Kräfte früher Feierabend haben. Auf der Baustelle sind meist auch um die Zeit noch die Mitarbeiter anderer Firmen/Gewerke, aber sie arbeiten räumlich z. T. deutlich getrennt, also etwa im 1. OG. Es ist wahrscheinlich, daß sich im Falle eines Unfalles Personen in Rufweite befinden, aber es ist organisatorisch nicht sicherzustellen, da es sich um Mitarbeiter anderer Unternehmen handelt.

    Die Tätigkeit im TG umfasst typische Montagetätigkeiten und daher ggf. auch gefährliche Arbeiten wie das Schweißen an schwer zugänglichen Stellen, jedoch nur in geringem Umfang, d. h. die Gefährdung ist überwiegend gering, es ist im Falle eines Unfalles eine nur geringe Schadensschwere zu erwarten.

    Sind hier technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen indiziert oder kann sich der verantwortliche Unternehmer darauf berufen, daß im Regelfall Personen in Rufweite zu erwarten und Unfälle mit schweren Verletzungen, die zur Bewußtlosigkeit führen könnten gemäß der Gefährdungsbeurteilung nicht zu erwarten sind? Was meint Ihr?


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

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  • Ich habe mich noch ein wenig mit der Frage beschäftigt. Ich bin der Meinung, daß man bei einer gemäß Gefährdungsbeurteilung ermittelten maximal erhöhten Gefährdung dem auch im Falle eines Unfalles noch handlungsfähigen Mitarbeiter mit einem Mobiltelefon ausreichend sichern kann. Das entspricht der DGUV Information 212-139 (ehemals BGI/GUV-I 5032). So weit, so gut. Ich habe als Maßnahme empfohlen, den Mitarbeiter anzuweisen und zu unterweisen, daß er ein betriebsbereites Mobiltelefon mitzuführen habe.

    Bliebe nur eine Frage: Kann man dafür das Privathandy vorsehen? Kann ich anweisen: "Da ich Ihnen gestatte, Ihr privates Telefon während der Arbeitszeit betriebsbereit mitzuführen, weise ich an, daß Sie sicherzustellen haben, daß es während Ihrer gesamten Arbeitszeit betriebsbereit ist, damit Sie bei Bedarf einen Notruf absetzen können!" Geht das? Oder muß der Unternehmer dafür ein Handy kaufen und zur Verfügung stellen? Was meint Ihr?


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Ich halte es für grenzwertig, das private Handy quasi zu "fordern". Wenn aufgrund des mitführens des Handys dieses beschädigt wird, wer übernimmt die kosten? Ich persönlich würde das ablehnen. Wenn der AG möchte, dass ich ein Handy mitführe, soll er dieses auch zur Verfügung stellen (Arbeitsmittel...).

    Die andere Frage ist, ob ein sicherer Empfang über ein Mobilfunknetz gewährleistet ist. Das ist nicht überall gegeben....

  • Hallo Michael,

    wirf mal einen Blick in die BGR 139 bzw. DGUV-R 139. Darin wird ja ein gutes Maß für das Verhältnis von Gefährdung, Eintrittswahrscheinlichkeit und Erstversorgung angegeben.
    Sie gibt auch Hilfestellung in die notwendige Gefährdungsbeurteilung und ob in dem speziellen Fall nicht evtl. von Alleinarbeit abzuraten ist.

    Die Anweisung zu erteilen, dass Privathandy als "Notfallhandy" zu nutzen würde ich als problematisch betrachten. Wenn das Telefon für die Absicherung der Arbeit notwendig ist, müsste der Arbeitgeber auch desen Bereitstellung organisieren. Dann muss aber auch organisiert sein, dass das immer ausreichend aufgeladen ist.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Moin Michael,

    wenn mehrere Gewerke auf der Baustelle sind - gibt es dann nicht auch einen Polier/Bauleiter etc. der dort als Aufsicht fungiert?

    Mag sein, dass hier über eine organisatorische Regelung (z. B. regelmäßige Kontaktaufnahme des Poliers mit dem MA) etwas möglich ist?

    Nur so eine Idee, da die genauen Gegebenheiten und Vertragslagen nicht bekannt sind.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Moin Michael,

    wir hatten vor einiger Zeit auch das Problem.

    Wir haben uns für ein einfaches Notfallhandy entschieden. Das Ding kostet ca. 50 Euro (Versandhandel, Pe...l), hat "nur" ein paar Tasten, die man u.A. auch per externen sms konfigurieren kann. Im Notfall heißt das dann z.B. Taste 3 drücken und Tante Berta wird gezielt angerufen und/oder per sms benachrichtigt oder/und Onkel Horst oder... - Kann man entsprechend einstellen.
    Wird nicht abgenommen, wird automatisch 112 getaktet. Die Dinger gibt es auch mit Lagesensor.
    Wichtig ist ein guter Empfang = Funktionsgarantie und eine einfache Bedienung. Also kein Smartphone o.ä.. Ins Handy hinein eine Prepaid-Karte. Damit sind die Kosten im ersten Jahr bei 60€ und im Folgejahr bei 15€ (aufladen der Karte).
    Ich glaube bei den Preisen - keine Diskussion im Unternehmen.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo,

    bei uns ist es zwar etwas anders.....
    Es handelt sich um einen Alleinarbeitsplatz (Nachts) Überwachungstätigkeit für ein Tiefkühlhochregallager .....
    Eigentlich sind keine besonderen Gefährdungen vorhanden, doch manchmal muß der Mitarbeiter auch in den Tiefkühlbereich....
    Man kann sich vorstellen, wie man nach einiger Zeit ausgekühlt.
    Grund genug für uns ein Notfalltelefon anzuschaffen.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Bliebe nur eine Frage: Kann man dafür das Privathandy vorsehen? Kann ich anweisen: "Da ich Ihnen gestatte, Ihr privates Telefon während der Arbeitszeit betriebsbereit mitzuführen, weise ich an, daß Sie sicherzustellen haben, daß es während Ihrer gesamten Arbeitszeit betriebsbereit ist, damit Sie bei Bedarf einen Notruf absetzen können!" Geht das? Oder muß der Unternehmer dafür ein Handy kaufen und zur Verfügung stellen? Was meint Ihr?

    Man darf ja freundlich mit dem MA sprechen. Wie bereits klären was passiert beim Schaden des Handy, Ladung etc. Dann würde ich als AN aber einen Nachweis für das Finanzamt fordern, dass min privates Handy auch beruflich genutzt werden musste.

    Notruf absetzen ist immer schon gut. Aber ich frage mal so, welcher Notfall kann eintreten das der MA das noch keiner?
    -Plötzlicher Herzstillstand, den soll es geben, Notruf absetzen? Dürfte schwierig werden
    - Möglicher Diabetiker/ Epileptiker, Problem mit plötzlich auftretenden "Notfällen". Absetzen eines Notrufs? Auch schwierig.
    Das sind nur ein paar Beispiele.

    Wir hatten letztens ein Sturzunfall, "einfach gestolpert", Verletzung des Knies. Der MA hatte so starke Schmerzen das er gar nicht daran gedacht zu telefonieren obwohl sein Handy griffbereit war. Erst als Kollegen ihn gefunden haben, konnte ihm geholfen werden.

    Natürlich kann ich nicht alle Eventualitäten berücksichtigen und alles durchdenken, aber prinzipiell sehe ich Alleinarbeit immer als sehr gefährlich auch wenn ich beschriebene innere Ursachen mal außen vorlasse.

    :bremse:

  • Für gesundheitliche Probleme wie Infarkt, Schlaganfall etc. pp. muß der Arbeitgeber keine Hilfe vorsehen. Das fällt unter das allgemeine Lebensrisiko. Das Mobiltelefon ist angesichts der typischen Gefahren der handwerklichen Tätigkeit gemäß DGUV Information 212-139 (ehemals BGI/GUV-I 5032) eine absolut angemessene Maßnahme.

    Daß man selber nicht telefonieren kann, kann dagegen sehr wohl passieren. Ich habe das selber vor ich glaube sechs Jahren erlebt: Ich habe mich im Bereich des Grundgelenks des rechten Daumens geschnitten. Das war ein übler Schnitt mit durchtrennter Sehne und es blutete sehr stark. Ich konnte selbst die Blutung deutlich mindern, indem ich mit der anderen Hand kräftig auf die Wunde drückte. So eine Art menschlicher Druckverband. So albern wie das klingt, aber da war ich tatsächlich nicht in der Lage einen Notruf abzusetzen. Ich hatte schlicht keine Hand mehr frei, um mein Telefon aus der Tasche zu nehmen. Ich ging also zu einer Kollegin (es war am Tage) und forderte diese auf, das Telefon herauszuholen (sie hatte keines) und den Notruf für mich abzusetzen und zusätzlich einen der Ersthelfer aus dem Betrieb zu rufen. Ich bin zwar selber Ersthelfer, aber ich war beschäftigt: Die Kollegin konnte kein Blut sehen und sie begann zu hyperventilieren und war kurz vorm Umkippen.

    Das Beispiel soll nur zeigen, daß man trotz der angemessenen Maßnahme mit dem Mobiltelefon für den Notfall eben NICHT eine hundertprozentige Sicherheit erreicht. Das Restrisiko bleibt, aber das ist tolerabel.

    Zurück zu meiner Frage: Ich sollte als SiFa des Zeitarbeitsunternehmens meine Meinung äußern. Die SiFa des Entleihers hielt gar keine Maßnahme für notwendig. Die privaten Telefone sind bei den Mitarbeitern aber ohnehin vorhanden, weshalb ich in diesem Fall kein Problem damit habe, daß der Unternehmer des Entleiherbetriebs meiner Empfehlung wohl nicht folgen wird. Ich habe übrigens ganz bewußt neutral ein Mobiltelefon für die Alleinarbeit empfohlen. Für die Sicherheit ist es egal, wem das Mobiltelefon gehört. Daß ich mir Gedanken um die mögliche Nutzung eines privaten Mobiltelefons mache hat rein akademische Gründe. Ich bin ja noch in meinem ersten Jahr als SiFa und möchte meinen Horizont erweitern.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

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  • Bei Diabetikern und Epileptikern sollte vor Arbeitsaufnahme mit dem Betriebsarzt abgeklärt werden, ob eine Alleinarbeit überhaut zulässig ist. Wenn dem Arbeitgeber die Erkrankung bekannt ist, sehe ich es so, dass hier geeignet Maßnahmen ergriffen werden müssen, und man sich nicht auf das Lebensrisiko berufen kann.

    VG
    Grisu_1995


    Wenn nicht geschehen wird, was ich will, so wird geschehen, was besser ist.
    Martin Luther
    (1483 - 1546), deutscher Theologe und Reformator

  • Das ist (hoffentlich!) selbstverständlich. Ich bin aber von einem als gesund und normal leistungsfähig bekannten jüngeren Mitarbeiter ausgegangen.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Ich gehe, gerde bei Arbeitgebern, nicht mehr von Selbstverständlichkeiten aus. Leider.

    VG
    Grisu_1995


    Wenn nicht geschehen wird, was ich will, so wird geschehen, was besser ist.
    Martin Luther
    (1483 - 1546), deutscher Theologe und Reformator

  • Bei Diabetikern und Epileptikern sollte vor Arbeitsaufnahme mit dem Betriebsarzt abgeklärt werden, ob eine Alleinarbeit überhaut zulässig ist. Wenn dem Arbeitgeber die Erkrankung bekannt ist, sehe ich es so, dass hier geeignet Maßnahmen ergriffen werden müssen, und man sich nicht auf das Lebensrisiko berufen kann.

    Dank der neuen (alten) Arbeitsmedizinischen Regeln ABmedV ist das jetzt schon manchmal schwierig.

    Den es kann doch nicht sein das der 56 jährige Epelptiker seinen Job verliert. (das war jetzt ironisch gemeint.)

    Ich bin auch der Meinung, dass das vom gesunden Menschenverstand ausgehen müßte. Sobald aber Geld im Spiel ist, scheint das bei einigen Leuten zu Funktionsaussetzern oder Komplettausfällen führen.

    Ich kenne aber noch die Variante das der betroffene Mitarbeiter regelmäßig angerufen werden.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

    Einmal editiert, zuletzt von RaBau (19. Februar 2016 um 20:58)

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