Handlungsanlass
In einer kirchlichen Einrichtung mit Wohnbereichen, Großküche, Verwaltung, Altenpflege und Tagesstrukturmaßnahmen sind zahlreiche elektrische Geräte, Maschinen und Anlagen vorhanden. Sie wurden bisher von der Sifa - gleichzeitig auch befähigte Person i.S.d. Betriebssicherheitsverordnung, TRBS 1203 - überwacht und elektrotechnisch gem. VDE 0113/DGUV V 3 geprüft. Die zuständige Sifa hat auch eine Zertifizierung darüber, dass Microwellengeräte von ihr geprüft werden können.
Worst Case
Nun stellt die Sifa sich vor, dass Geräte und Maschinen, die gem. VDE 0113 regelmäßig zu prüfen sind, ja beim Prüfvorgang selbst einen Schaden nehmen könnten. Die Sifa möchte in dem Fall nicht haftbar sein und für den Schaden zahlen müssen; beispielsweise für die abteilungseigene Microwelle oder die Autoklave...
Dieser Schaden müsste entweder repariert werden, ein Ersatzteil ist erforderlich oder das Gerät/die Maschine/ oder die Anlage streikt vollständig. Irgendjemand muss zahlen.
Ergebnis: Nun weigert sich die betroffene Sifa in der Einrichtung elektrische Sicherheit zu prüfen, weil die Frage der Haftung nicht geklärt ist.
Fragen an Sifapage
1) Wie wahrscheinlich ist es, dass tatsächlich bei der Prüfung der elektrischen Sicherheit ein Schaden entstehen könnte?
2) Wie sieht der Schutz für die ausführende Person aus, wenn bei Ausübung der Prüfung der elektrischen Sicherheit bei (hochsensiblen) elektrischen Geräten/Maschinen/Anlagen direkt oder später ein Schaden auftritt. Grober Vorsatz und Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
3) Wie lässt sich nachweisen, dass die befähigte Person alles richtig gemacht hat...?
DANKE im voraus.