CE-Erklärung nicht mehr auffindbar

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  • Hallo Sifas,

    wir haben eine Maschine, die jetzt zum dritten Mal innerhalb Europas umzieht (drei verschiedene EU-Länder). Die Maschine ist 15 Jahre alt und wurde ursprünglich aus der Schweiz mit CE-Erklärung ausgeliefert.

    Und jetzt beim dritten Umzug ist (natürlich ;) ) die Original-CE-Erklärung nicht mehr auffindbar.
    Der Lieferant weigert sich, eine neue oder eine Kopie der ursprünglichen Erklärung auszustellen.
    Begründung:
    Das müsse er ab 10 Jahre nach Erstauslieferung nicht mehr. Und er könne auch nicht beurteilen, was zwischenzeitlich mit der Maschine alles passiert ist.

    Die Begründung ist teilweise nachvollziehbar. Nur, was machen wir jetzt?
    Was würdet ihr unternehmen?
    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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  • Hallo Niko,

    der Hersteller möchte für seine Mühe natürlich etwas "sehen", klar. Die Begründung mit einem Umbau ist auch nicht von der Hand zu weisen.
    Soweit auch ok.

    Vielleicht könnte der Hersteller im Rahmen einer Revision (kostenpflichtig) sich der Sache annehmen? Lieferant und Nutzer bleiben Freunde und machen einen deal?

    Oder aber die Maschine ist kein Einzelexemplar und hat noch Brüder? Dann könnte man, vielleicht beim Mitbewerber einmal anfragen. Oft kennt man sich doch untereinander und eine Kopie der CE wäre denkbar?

    Der letzte und teuerste Weg ist eine Neuzertifizierung über ein Unternehmen, das soetwas als Dienstleister durchführt. Die müssten aber erst einmal in die Problematik der gesamten Struktur einsteigen --> Zeit.

    Oder eben, jetzt nicht hauen, Maschine entsorgen. Aber ich denke wir reden hier über eine Produktionslinie und nicht über einen Staubsauger für 100 Euro?

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo Niko,

    ist die Maschine innerhalb eures Unternehmens umgezogen, dann bei den historischen Standorten noch mal nachfragen. Oft bleiben solche Dokumente wenigstens digital noch jahrelang erhalten. Ist der Projektleiter von damals noch greifbar, eventuell hat er die Dokumentation noch lokal gespeichert? Zentraler Einkauf, der die Dokumentation noch hat?
    Habt ihr die Maschine von einer anderen Firma gekauft? Dann den Kaufpreis um die zu erwartenden Kosten mindern.
    Ansonsten siehe Tipps von Waldmann. ;)

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo und danke schon mal,

    Die Begründung mit einem Umbau ist auch nicht von der Hand zu weisen.
    Soweit auch ok.

    Sehe ich auch so. Hilft aber nicht weiter.

    Vielleicht könnte der Hersteller im Rahmen einer Revision (kostenpflichtig) sich der Sache annehmen? Lieferant und Nutzer bleiben Freunde und machen einen deal?

    Es ist absehbar, dass die Kosten der Revision in die Nähe einer neuen Maschine kommen. Aus Sicht des Lieferanten verstehe ich das auch. Den Aufwand, die Maschine auf den heutigen Stand zu bringen, ist immens (und ja, das müssten wir - siehe BekBS 1114).Da werden wir wohl nicht Freunde bleiben. Und wir sind zwar schon Nummer 2 auf dem Weltmarkt (in unserem Bereich). Der Lieferant ist aber unangefochten Nummer 1 (in seinem Bereich) und wenig kooperativ. Geht also auch nicht wirklich.

    Oder aber die Maschine ist kein Einzelexemplar und hat noch Brüder? Dann könnte man, vielleicht beim Mitbewerber einmal anfragen. Oft kennt man sich doch untereinander und eine Kopie der CE wäre denkbar?

    Die CE-Erklärung für Maschinen muss die Seriennummer aufweisen. Außerdem werden die "Brüder" immer an den Endkunden angepasst. Der Lieferant bestätigt uns auch leider nicht, dass die "Brüder", zumindest sicherheitstechnisch, vergleichbar sind. Aber an dem Punkt sind wir dran.

    Der letzte und teuerste Weg ist eine Neuzertifizierung über ein Unternehmen, das soetwas als Dienstleister durchführt. Die müssten aber erst einmal in die Problematik der gesamten Struktur einsteigen --> Zeit.

    Darauf wird es wohl hinauslaufen. Leider. Ist mal wieder ein wesentlicher Standortnachteil für Europa. Aber wir sind ja selbst schuld.

    Oder eben, jetzt nicht hauen, Maschine entsorgen. Aber ich denke wir reden hier über eine Produktionslinie und nicht über einen Staubsauger für 100 Euro?

    Das ist durchaus eine Option. Die Praktiker sehen das so. Nur die Finanzleute gehen da nicht mit. Wobei du bei unserem "Staubsauger" noch 4 Nullen anhängen kannst.


    ist die Maschine innerhalb eures Unternehmens umgezogen, dann bei den historischen Standorten noch mal nachfragen. Oft bleiben solche Dokumente wenigstens digital noch jahrelang erhalten.

    Das wurde schon gemacht. Aber du kannst dir die Antwort vorstellen, wenn ein Standort (der im Wettbewerb zu anderen Standorten steht) eine Maschine abgeben muss und dann nach der Maschinendokumentation, vielleicht sogar noch in der anderen Landessprache, gefragt wird. Da ist Richtung Stimmung drin... :P

    Ist der Projektleiter von damals noch greifbar, eventuell hat er die Dokumentation noch lokal gespeichert?

    Der Projektleiter hat das Thema hoch gebracht. Nur ist einer der vorherigen Standorte inzwischen verkauft und wir können ihn nicht wirklich fragen... ;(

    Wir bleiben dran.
    Und es wird teuer...
    Aber eine neue Maschine kriegen wir nicht...

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Servus,

    Ja, soviel mir bekannt ist, sieht die MRL den Fall einer verlorenen DoC nicht vor. Nachlieferung kann dann schon eine angemessene Kostenbeteiligung nach sich ziehen.

    Jedoch: Die 10-Jahres-Frist läuft bei Serienanfertigungen erst ab dem Moment der letzten Herstellung, kann evtl. also noch hinkommen. Sie gilt allerdings für Anfragen der technischen Dokumentation durch Behörden (Marktüberwachung etc.): 98/37/EG, Anhang V.

    Gruss, C.

    Oops, da haben sich unsere Posts gekreuzt...

    Das Weltall ist groß.., besonders oben!" ( Wilhelm Busch, 1832-1908 )

    Einmal editiert, zuletzt von chrimu (9. Dezember 2015 um 11:29)

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  • ... dass die Kosten der Revision in die Nähe einer neuen Maschine kommen. .... Den Aufwand, die Maschine auf den heutigen Stand zu bringen, ist immens (und ja, das müssten wir - siehe BekBS 1114).Da werden wir wohl nicht Freunde bleiben.

    Welchen Vorteil würde es dann bringen, wenn ihr einen CE Konformitätserklärung nach dem alten Rechtsstand hättet?

    Fast keinen, somit würde ich mir überlegen, die Anlage, die wahrscheinlich auch schon betriebswirtschaftlich abgeschrieben ist, durch eine Neuanlage zu ersetzen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Axel,

    Welchen Vorteil würde es dann bringen, wenn ihr einen CE Konformitätserklärung nach dem alten Rechtsstand hättet?

    Fast keinen, somit würde ich mir überlegen, die Anlage, die wahrscheinlich auch schon betriebswirtschaftlich abgeschrieben ist, durch eine Neuanlage zu ersetzen

    In manchen europäischen Ländern wird durch die Gewerbeaufsicht die Konformitätserklärung geprüft und ggfs. der Betrieb der Maschine untersagt. D.h., es ist zu erwarten, dass der Betrieb der Maschine in absehbarer Zeit untersagt wird.

    Die Überlegungen für eine neue Maschine sind natürlich gemacht worden. Aber der Investitionsplan sieht anderes vor (auch wenn die Kosten am Ende vergleichbar sind). So laufen eben Entscheidungen in großen Aktiengesellschaften.

    Und die betriebswirtschaftliche Abschreibung greift auch nicht wirklich, das es hier um rechtlich unabhängige, in unterschiedlichen Ländern registrierte, Geschäftseinheiten geht.

    Also wird hier wahrscheinlich ein Dienstleister für Maschinenzertifizierungen (oder vielleicht doch der Originalhersteller) ein gutes Geschäft machen.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hallo Niko,

    je nach Maschine und Herstellungsort kann es sein, dass auf der CE-Kennzeichnung, die auf der Maschine drauf ist eine Nummer einer Benannten Stelle steht. Über diese kann man das CE-Zertifikat auch nachträglich erhalten.
    Auch gibt es ja manche externe Dienstleister, die eine Datenbank unterhalten (der T...V zum Beispiel).
    Sonst fällt mir aber leider neben den schon genannten Sachen auch nichts sinnvolles mehr ein ||

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • In manchen europäischen Ländern wird durch die Gewerbeaufsicht die Konformitätserklärung geprüft und ggfs. der Betrieb der Maschine untersagt. D.h., es ist zu erwarten, dass der Betrieb der Maschine in absehbarer Zeit untersagt wird.

    Wenn die Anlage eh nicht den aktuellen Anforderungen entspricht und nachgerüstet werden muss, ist davon auszugehen, dass hierbei auch entsprechende Rechtsvorgaben einzuhalten sind. Somit ist die ursprünglich ausgestellte CE Erklärung doch auch hinfällig und muss aktualisiert werden. Dies könnte man, indem man die ursprüngliche Erklärung durch die Änderungen erweitert, wobei hier möglicherweise ja auch Wechselwirkungen auftreten und bewertet werden müssen. Alternative wäre eine komplette Neubewertung der Anlage. Beides dürfte kostspielig sein und wenn schon Unterlagen der Ursprungsmaschine fehlen, nochmals teurer werden. Daher kann ich nicht verstehen, warum man unbedingt an dieser Altanlage festhält. Aber Betriebswirte, mit ihren teilweise für mich nicht nachvollziehbaren Rechengängen, habe ich schon öfter nicht verstanden.

    Ich bin auch Aktionär und verzichte lieber auf kurzfristige Gewinne und Dividenden, wenn ich sehe, dass die AG sinnvoll in ihren Fortbestand und ihre Wettbewerbsfähigkeit investiert. Was nützen mir kurzfristige Gewinne, wenn dadurch die Firma langfristig nicht mehr wettbewerbsfähig ist? Leider muss ich in den letzten Jahren feststellen, dass in vielen Bereichen der kurz- und höchstens mittelfristige Gewinn höher gewichtet wird. In Zeiten in denen immaterielle Güter mit Phantasiewerten belegt sind wundert mich so langsam nichts mehr.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hi Niko,

    nachdem, was du hier bereits beschrieben hast deutet es sich zumindest für mich an, dass die Maschine in ihrem "Lebenslauf" ein paar "wesentliche Änderungen" erfahren hat.
    Damit wäre eine CE - Kennzeichnung sowie die Konformitätserklärung doch eh hinfäööig gewesen und hätte erneuert werden müssen, oder interpretiere ich da jetzt etwas falsches hinein?

    Dann hätte man sich doch sowieso um ein neues Konformitätsbewertungsverfahren kümmern müssen.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Hallo Thorsten,

    Damit wäre eine CE - Kennzeichnung sowie die Konformitätserklärung doch eh hinfäööig gewesen und hätte erneuert werden müssen, oder interpretiere ich da jetzt etwas falsches hinein?

    Woher hast du die Kenntnis, dass eine Konformitätserklärung hinfällig werden kann? :P

    Aber die berechtigtere Frage ist, wie wir mit Änderungen oder Verkettungen umgehen. ;)

    nachdem, was du hier bereits beschrieben hast deutet es sich zumindest für mich an, dass die Maschine in ihrem "Lebenslauf" ein paar "wesentliche Änderungen" erfahren hat.

    Also, den Begriff "wesentliche Änderung" gibt es nicht in allen EU-Ländern. Das ist schon die erste Hürde.
    Damit wird es schon mal schwierig, NICHT wesentlich geänderte - aber geänderte - Maschinen in ein anderes EU-Land zu bringen.

    Zum anderen ist diese Maschine schon mehrmals umgezogen, dabei aber nicht geändert worden (Leistung, Funktion, Sicherheitstechnik).
    Das gilt jetzt aber nicht für die Verkettungen... :D

    Danke für deine Antwort.
    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

    Einmal editiert, zuletzt von Niko (9. Dezember 2015 um 15:48)

  • Moin, abseits des eigentlichen Themas:

    Ich bin auch Aktionär und verzichte lieber auf kurzfristige Gewinne und Dividenden, wenn ich sehe, dass die AG sinnvoll in ihren Fortbestand und ihre Wettbewerbsfähigkeit investiert. Was nützen mir kurzfristige Gewinne, wenn dadurch die Firma langfristig nicht mehr wettbewerbsfähig ist? Leider muss ich in den letzten Jahren feststellen, dass in vielen Bereichen der kurz- und höchstens mittelfristige Gewinn höher gewichtet wird. In Zeiten in denen immaterielle Güter mit Phantasiewerten belegt sind wundert mich so langsam nichts meh

    von Aktien habe ich eine gewisse Ahnung - Ahnung genug, um die Finger davon zu lassen.
    auch wenn ein Unternehmen mittlerweile so agiert, wie Aktienunternehmen, so hat doch der Firmengründer eines ausgesuchten Unternehmens ein paar Pfosten eingeschlagen:
    Robert Bosch hat verfügt, dass sein Unternehmen niemals eine AG werden darf ... :thumbup:

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Woher hast du die Kenntnis, dass eine Konformitätserklärung hinfällig werden kann?

    Aber die berechtigtere Frage ist, wie wir mit Änderungen oder Verkettungen umgehen.

    Dazu gibt es von der z.B. von der BAUA entsprechende Texte.
    Der Hintergrund ist ja klar:
    Im Vergleich zur Herstellung und Erstellung der Unterlagen (Konformität, Gefahrenanalyse d. Herstellers) ist ein neues Risiko hinzugekommen oder die Maschine so verändert worden, dass das alte Sicherheitskonzept "Lücken" hat.
    Damit muss das Bewertungsverfahren erneut durchlaufen werden, um es an die neue Situation anzupassen.
    hier gab es das Thema "wesentliche Änderung" ja schon einmal

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

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  • Moin,

    wobei das Selberstricken eine Aufgabe für Leute ist, die in der Materie drinsitzen und vor allem, die die Maschine mit allen Verkettungen in und auswendig kennen.

    Das hat schon was.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo Thorsten,

    Dazu gibt es von der z.B. von der BAUA entsprechende Texte.
    Der Hintergrund ist ja klar:
    Im Vergleich zur Herstellung und Erstellung der Unterlagen (Konformität, Gefahrenanalyse d. Herstellers) ist ein neues Risiko hinzugekommen oder die Maschine so verändert worden, dass das alte Sicherheitskonzept "Lücken" hat.
    Damit muss das Bewertungsverfahren erneut durchlaufen werden, um es an die neue Situation anzupassen.

    Richtig. Damit ist die Konsequenz aber auch klar. Nicht die Konformitätserklärung ist hinfällig, sondern die Maschine entspricht nicht mehr den Bedingungen des Inverkehrbringens. Die Konformitätserklärung gilt weiterhin (nur gibt es "diese" Maschine vielleicht nicht mehr).
    Ob dann die "neue" oder "wesentlich geänderte" oder nur "geänderte" Maschine neu bewertet werden muss, ist von EU-Land zu EU-Land unterschiedlich.
    Wir werden diese Maschine nun schweren Herzens und für viel Geld vom Hersteller und von einem technischen Dienst begutachten lassen.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hallo Niko

    Nach den vielen Antworten will dir eine Brücke bauen, zu deinem Problem das auch zu einer Lösung führt, es ist die neue Betriebssicherheitsverordnung vom 1.6.15

    In der Verordnung wird das CE Zeichen in Frage gestellt und so dein Problem gelöst.

    Eine gute Gefährdungsbeurteilung und Beschreibung der Gefahren ist für den weiter Betrieb der Maschine nötig, eine CE Zeichen auf der Maschine oder auf den Papiern kann man ab dem 1.6.15 „ als Unterstützung oder Hinweis werten“

    §3 Gefährdungsbeurteilung

    •Auftretende Gefährdungen sind vor Verwendung von Arbeitsmitteln zu beurteilen •Vorhandensein einer CE- Kennzeichnung entbindet nicht von dieser Pflicht

    •Alle Gefährdungen sind einzubeziehen: Arbeitsmittel selbst, Arbeitsumgebung und Arbeitsgegenstände, an denen Tätigkeiten mit Arbeitsmitteln durchgeführt werden •Regelmäßige Überprüfung

    Es gibt kein Bestandschutz mehr für alte Maschinen:

    Der Arbeitgeber darf nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die den für sie geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen. Zu diesen Rechtsvorschriften gehören neben den Vorschriften dieser Verordnung insbesondere Rechtsvorschriften, mit denen Gemeinschaftsrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt wurden und die für die Arbeitsmittel zum Zeitpunkt des Bereitstellens auf dem Markt gelten. Arbeitsmittel, die der Arbeitgeber für eigene Zwecke selbst hergestellt hat, müssen den grundlegenden Sicherheitsanforderungen der anzuwendenden Gemeinschaftsrichtlinien entsprechen. Den formalen Anforderungen "CE" dieser Richtlinien brauchen sie nicht zu entsprechen, es sei denn, es ist in der jeweiligen Richtlinie ausdrücklich anders bestimmt.“

    Sollte es noch Bedarf geben, werde ich die gerne hier zu eine Stellungnahme der Aufsichtsbehörde zukommem Lassen

    Gruß Kurt

    3 Mal editiert, zuletzt von Trierer (11. Dezember 2015 um 08:51)

  • Hallo Niko,
    die CE Kennzeichnung brauchst Du beim erstmaligen Inverkehrbringen. Die Maschine wurde aber bereits vor einigen Jahren erstmals in Verkehr gebracht.
    Also einfach prüfen ob die Maschine dem Stand der Technik entspricht, Gefährdungsbeurteilung und fertig, keine neue CE.
    Habe ich so auf einem Seminar zur CE Kennzeichnung bei der BGN gelernt.
    Gruß

    Jürgen

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  • In der Verordnung wird das CE Zeichen in Frage gestellt und so dein Problem gelöst.

    Servus,

    Weder, noch!

    Vielleicht ist es in diesem Zusammenhang wischtisch daran zu erinnern, dass wir die MRL-Risikobewertung nach DIN 12100 nicht mit der arbeitsplatzbezogenen Risikobewertung nach ArbSchG/BetrSichV verwechseln sollten. Beide sind ggf. Pflicht; Allerdings aus verschiedenen Gründen und Anlässen. Sie zusammenfassen zu wollen führt in vielen Fallen zu unzulässigen "Abkürzungen"!

    Gruss, C.

    Das Weltall ist groß.., besonders oben!" ( Wilhelm Busch, 1832-1908 )

  • Nur noch eine Anmerkung, dass ich dies berücksichtigt habe:

    was chrimu schreibt

    Vom Binnenmarktrecht „mitgebrachte“ inhärente Sicherheit

    neu EN ISO12100-1 , wird der Begriff inhärente Sicherheit als Bestandteil des Risikominderungsprozesses verwendet

    Plus

    Nach der Gefährdungsbeurteilung zusätzlich erforderliche Schutzmaßnahmen

    Da es für alle Altmaschinen keinen Bestandsschutz mehr gibt, aber was ist alt, ¼ Jahr 12 Jahre, oder ganz Selbstgebaut? (ohne „CE“ ) diese Maschinen dürfen betrieben werden auch, ohne formellen Anforderung wie „CE“ durch den binnen Markt?

    Siehe Paternoster-Aufzuge oder verkettete Anlagen und Maschinen

    Gruß

    Kurt

  • Hallo,

    Lösung führt, es ist die neue Betriebssicherheitsverordnung vom 1.6.15

    Das ist die derzeitige deutsche Position. Die hilft aber in anderen europäischen Ländern nicht. ;)

    Also einfach prüfen ob die Maschine dem Stand der Technik entspricht, Gefährdungsbeurteilung und fertig, keine neue CE

    Unser Problem ist aber, dass die ALTE CE-Erklärung nicht mehr auffindbar ist. ;(
    Die Gefährdungsbeurteilung für die Maschine und den Arbeitsbereich wird sowieso aktuell gemacht.

    Da es für alle Altmaschinen keinen Bestandsschutz mehr gibt,

    Den gab es noch nie. Aber diese Diskussion ist hier schon öfter geführt worden.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -