Beiträge von jüflü

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    Hallo Niko,
    die CE Kennzeichnung brauchst Du beim erstmaligen Inverkehrbringen. Die Maschine wurde aber bereits vor einigen Jahren erstmals in Verkehr gebracht.
    Also einfach prüfen ob die Maschine dem Stand der Technik entspricht, Gefährdungsbeurteilung und fertig, keine neue CE.
    Habe ich so auf einem Seminar zur CE Kennzeichnung bei der BGN gelernt.
    Gruß

    Jürgen

    Herzlichen Dank an allefür die Unterstützung!

    Habe 2 Tage gesessen und mir die Finger wundgetippt, Entwurf ist fertig. :thumbup:

    Nun können sich GL und BR darüber streiten, wie die entgültige Fassung aussieht.

    Stehe natürlich Beiden Seiten zur Beratung zur Verfügung.

    Schönes Wochenende

    Jürgen

    Hallo Twister 666,

    die Idee mit den Arbeitsverträgen ist gut, funktioniert aber nur bei Neueinstellungen.

    Bei bestehenden Verträgen gestaltet sich die Sache schon schwieriger. Keine Ahnung ob es rechtlich Möglich ist im Rahmen einer Änderungskündigung ohne Gegenleistung solche Klauseln einzubauen. Habe gerade von einer Firma erfahren, dass sie die Angelegenheit über die Fahraufträge regeln. Der Fahrauftrag wird bis zum Nachuntersuchungstermin befristet. Kein OK vom BA- kein neuer Fahrauftrag. Es geht mir aber auch darum, Mitarbeiter die ihre Gesundheit z.B. durch jahrelange Schichtarbeit verlieren, ein Stück weit zu schützen. Ich denke das die Mitarbeiter mehr Verständnis für die Arbeitssicherheit aufbringen, wenn auch die soziale Sicherheit berücksichtigt wird. Letzlich profitieren wir SIFAs von Mitarbeitern, die aus Überzeugung den Arbeitsschutz umsetzen.

    Gruß

    Jürgen

    Hallo nj 1964,

    danke für Deine schnelle antwort. Unser BR ist momentan diesbezüglich eher abweisend. Dies liegt zum einem am Untersuchungsumfang (Urin und Blutuntersuchungen), und zum anderen eben daran, das sie nur an den Schutz des Mitarbeiters denken, der untersucht werden soll. Da muß ich noch ein bisschen Überzeugungsarbeit leisten. Für mich geht es hier um Gesundheitsschutz für alle Mitarbeiter.

    Gruß

    Jürgen

    Hallo zusammen.

    Wie viele von Euch haben, genau wie wir, das Problem, die Eignung des Mitarbeiters bei Fahr- und Steuertätigkeiten oder Arbeiten mit Absturzgefahr nachzuweisen.

    Aus diesem Grund möchten wir eine Betriebsvereinbarung über arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen abschliessen.

    Bei meinen Recherchen im Internet habe ich einige BVs gefunden, die sich damit beschäftigen, aber in keiner ist irgendetwas geregelt, was den Schutz des "untauglichen" Mitarbeiters betrifft. Nach meiner Meinung muß in so einer BV geregelt werden, wie man mit solchen Fällen umgeht. Dazu gehören Versetzung, Schulungsmaßnahmen, Kündigung (Z.B. bei Verweigerung der Untersuchung) etc.

    Hat von euch jemand so eine BV?

    Mit freundlichen Grüßen

    Jürgen

    Hallo SIFAS, und alle die es werden wollen,

    bin schon eine Weile hier angemeldet, aber irgendwie noch nicht dazu gekommen mich vorzustellen.

    Ich bin 48 Jahre alt und habe im Oktober 2011 meine Ausbildung zur SIFA beendet und bin seit 1 Jahr als interne Fachkraft in Vollzeit beschäftigt.

    Habe hier in Lübeck in einer Fabrik vor 12 Jahren als Funkenschuster (Elektiker) angefangen, und mich mehrere Jahre als Betriebsratsmitglied mit der Arbeitssicherheit beschäftigt. Als die externe SIFA aufgrund von Untersuchung von Arbeitsunfällen vom Amt für Arbeitsschutz in der Luft zerissen wurde, hat die GL mich gefragt, ob ich SIFA werden möchte. Kurz: Nun bin ich es.

    Habe hier schon viele interessante Beiträge gelesen und werde mich bald auch aktiver beteiligen.