Mal 'ne doofe Frage...

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  • Da ich häufiger mal im Homeoffice arbeite geht mir schon seit einiger Zeit eine Frage durch den Kopf: Was, wenn ich an meinem temporären Arbeitsplatz einen Unfall habe? Wo kein gesondertes Arbeitszimmer vorhanden ist und wo man sich auch schon mal mit dem Lapptop aufs Sofa setzt, weil das gemütlicher als am Schreibtisch ist. Konstruieren wir mal einen Unfall: Man arbeitet im EG und will etwas nachschlagen. Die Ordner stehen aber im OG. Also Treppe rauf und - Padautz! - ein Treppensturz.

    Wäre das ein über die BG versicherter Unfall? Daß man im Homeoffice grundsätzlich weniger abgesichert ist, ist mir bekannt. Der Weg zur Toilette ist z. B. nicht versichert, während er im Büro versichert wäre. Aber bei meinem Beispiel soll der Unfall ja bei einem dienstlich begründeten Weg im Haus passiert sein. Was meint Ihr? Arbeitsunfall ja oder nein?


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

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  • Hallo,

    nun mal zu Dir ....wie sollte der Bildschirmarbeitsplatz beschaffen sein, hinsichtlich der Ergonomie?
    Warum also auf dem Sofa rumlümmeln? :pop4:

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Hallo,

    es könnte durch aus als Arbeitsunfall angesehen werden, wenn man glaubhaft darlegen kann, dass man der beschriebenen versicherten Tätigkeit nachgehen wollte.
    Weil das ist ja eine Voraussetzung für einen Arbeitsunfall.

    Aber am besten mal bei der BG nachfragen ;)

    Gruß

    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

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  • Moin,

    ich denke, der Nachweis, dass genau diese Verletzung bei einer versicherten Tätigkeit passiert ist, nur schwer zu führen sein wird. Die üblichen Verletzungsmöglichkeiten, die mir bei Bildschirmarbeit einfallen, unterscheiden sich nicht wirklich von Verletzungen im Privathaushalt bei vergleichbarer privater Tätigkeit.

    Und in einem solchen Fall reagieren die BGen wohl wie andere Versicherungen auch...

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Moin,

    Der Weg zur Toilette ist z. B. nicht versichert

    warum soll das im Heimbüro anders sein, als in einem Betrieb (denn dort ist der Weg von und zur Toilette versichert)? ?(

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo,

    wir diskutieren ähnliche Fälle in unserem Haus. Telearbeit und Heimarbeitsplätze unterliegen gem. Aussage der VBG der ARbStättVO!!!!!!!!!!!!
    Das heißt im Umkehrschluss, ein solch vom AG genehmigter Arbeitsplatz ist mit Feuerlöschern auszustatten und mit Arbeitsmitteln (Tisch, Stuhl, Lampe). Und weitere dadurch geforderte maßnahmen werden hier diskutiert.
    Das frisst natürlich Löcher in den Boden :44:

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Moin,

    ein solch vom AG genehmigter Arbeitsplatz ist mit Feuerlöschern auszustatten und mit Arbeitsmitteln

    äh, hüstel ... also ich finde die Haltung der VBG nachvollziehbar,
    denn wenn ein Büroarbeitsplatz, der diesen Anforderungen unterliegt,
    seinen Standort (von einem Betrieb in ein Wohnhaus) wechselt - warum sollen dann die Anforderungen entfallen?
    D.h. für mich dann auch Prüfung der elektrischen Betriebsmittel, die zum Heimarbeitsplatz gehören ...

    Wie willst Du das auch anders machen?
    Schließlich musst Du auch für den Heimarbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung erstellen ... :whistling:

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
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  • Das heißt im Umkehrschluss, ein solch vom AG genehmigter Arbeitsplatz ist mit Feuerlöschern auszustatten und mit Arbeitsmitteln (Tisch, Stuhl, Lampe).

    Hallo!

    Umkehrschluss? hmmmm...!
    Im Vertragsrecht ist das schwierig. Normalerweise würde man eine gleichgewichtige Verteilung unter Vertragspartnern vermuten. Aber völlig falsch! das muss überhaupt nicht so sein.
    Mein Beispiel:
    Fast 100 000 Lehrer arbeiten in Niedersachsen an Home-Arbeitsplätzen.
    Es gibt keinen Cent für Büroausstattung, keine Gefährdungsbeurteilung, nicht mal ein Merkblatt, wo Mindestanforderungen definiert sind. Hier ist es sogar so, dass die Arbeiten zum Teil zu Hause gemacht werden müssen, weil es keinen adäquaten Raum in der Schule gibt.

    Ein anerkannten Arbeitsunfall im Flur der Privatwohnung halte ich für extrem unwahrscheinlich.

    Grüße
    Flügelschraube

  • Moin Michael,

    afaik ist nur die Tätigkeit in dem Homeoffice versichert. Erstreckt sich Dein Homeoffice über 2 Etagen wäre der Gang vom Sofa zu den Ordnern versichert. Hast Du nur einen einzelnen Büroraum, bist Du nur dort versichert. Gefährliches Halbwissen von Stand 2008 :D
    Aber in welchem Universum sollte diese Spitzfindigkeit jemals zum Tragen kommen?

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo Zusammen,

    wir haben auch einige Homeoffice von Ing,s sie haben Arbeitszimmer eingerichtet, die regelmäßig BGV A3 geprüfte IT stellt das Unternehmen. Sie melden sich bei Arbeitsbeginn in unser Zeiterfassung an und sind für jeden Mitarbeiter bei uns im Unternehmen in der Zeiterfassung sichtbar.
    Bei der BG gab es da bei Anfragen keine Bedenken.
    Die nötigen Unterweisungen bekommen sie einmal im Jahr wenn sie im Unternehmen sind. Die Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze erfolgte bei uns in der Gruppe der Büroarbeitsplätze die man ja zusammenfassen kann. Nach mündl. Aussage der BG sind die Mitarbeiter nur im Arbeitszimmer bei ihrer versicherten Tätigkeit versichert. Wie die BG entscheidet wenn ein Unfall auf dem Weg zum Arbeitszimmer oder z.B. Garten passiert kann nur die BG entscheiden. Bis jetzt gab es da keine Probleme mit der BG bei Bagatellunfällen was bei schweren Unfällen passiert weiß ich nicht.
    Einige Homeoffice von uns liegen auch im europäischen Ausland da ist die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung nicht so ganz einfach da muss man sich auf die Aussage der Mitarbeiter und auf Fotos verlassen. Ob das fürs Unternehmen reicht weiß ich auch nicht

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

  • Bei uns im Haus sind die Heim- oder Telearbeitsplätze vom Arbeitgeber genehmigt (Schriftlich). Das heißt es liegt eine schriftliche Freigabe vor. Soweit so gut. Meine Tochter ist bei Siemens. Die hat gar kein festen Büroarbeitsplatz. die kommt morgens und nimmt Ihren rollschrank und setzt an einen freien Schreibtisch. Oder, sie belibt daheim und loggt sich von dort aus ins Netz ein. Arbeitszeit wird automatisch übers einloggen erfasst. Telearbeit? Schriftlich fixiert?
    Was gilt hier?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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