mahlzeit Forum,
ich wende mich mal an die fachleute betreffend der Erdung im Zuge des Blitzschutzes für ein Fluchttreppenhaus aus Stahlelementebau.
Das FTH ist über drei Etagen an das Gebäude angeflanscht, offene Bauweise.
Nun stellt sich meinerseits die Frage, ob ein FTH aus Stahlelementbau im Zuge der TechPrüfVO NRW auch unter die Auflagen des geprüften Blitzschutzes fällt?
Es ist mir bekannt, dass die Standfundamente der FTH und die Stahlbetondecken für die Anflanschung einen Puffer/eine Isolation im Zuge einer Blitzableitung darstellen.
Habe einige recherchen bereits durchgeführt, doch keine klare Aussage erhalten.
Schon jetzt besten Dank für Eure Infos.
Beste GRüße
Thomas