Brand- und Blitzschutz im und am Fluchttreppenhaus

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  • mahlzeit Forum,
    ich wende mich mal an die fachleute betreffend der Erdung im Zuge des Blitzschutzes für ein Fluchttreppenhaus aus Stahlelementebau.
    Das FTH ist über drei Etagen an das Gebäude angeflanscht, offene Bauweise.
    Nun stellt sich meinerseits die Frage, ob ein FTH aus Stahlelementbau im Zuge der TechPrüfVO NRW auch unter die Auflagen des geprüften Blitzschutzes fällt?
    Es ist mir bekannt, dass die Standfundamente der FTH und die Stahlbetondecken für die Anflanschung einen Puffer/eine Isolation im Zuge einer Blitzableitung darstellen.
    Habe einige recherchen bereits durchgeführt, doch keine klare Aussage erhalten.


    Schon jetzt besten Dank für Eure Infos. :thumbup:


    Beste GRüße
    Thomas

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  • Wenn doch das Gebäude eine Blitzschutzanlage installiert hat, muss doch das FTH auch an diese Blitzschutzanlage angeschlossen werden? So bisher mein Verständnis. Dann wird doch automatisch die gesamte Anlage geprüft.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Wenn doch das Gebäude eine Blitzschutzanlage installiert hat, muss doch das FTH auch an diese Blitzschutzanlage angeschlossen werden? So bisher mein Verständnis. Dann wird doch automatisch die gesamte Anlage geprüft.

    Guten Morgen Mick
    dass sehe ich genauso.

  • Hallo Kollegen,


    ich hole das alte Thema noch mal hoch, da ich letzte Woche in Berlin das anhängende Bild geschossen habe. (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Mohrenstraße)
    Was ist an der Gefährdung dran? Das betrifft dann ja nicht nur oben angesprochenes Thema?


    Ich freue mich auf eure geballte Fachlichkeit.


    VG Reinhard

  • Guten Morgen Reinhard,


    was ist das besondere an diesem Gebäude? Ist es anders als andere Gebäude in der Stadt? Wenn nicht, haben das zukünftig alle Gebäude so gekennzeichnet? Dann dürfte ich bei gewitter nicht mehr ins Freie.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

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    Gruß Mick

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  • Hallo,

    Was ist an der Gefährdung dran?

    ? Gute Frage.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • es ist ein ganz normales Gebäude aus der Gründerzeit.
    Ich gehe davon aus das es vor einer Stromweiterleitung bei Blitzschlag warnt.
    Aber dann müssten ja alle Gebäude so gekennzeichnet sein? Oder die vorhandene Fachkraft sieht Gefahren die ich so nicht sehe?
    Was bleibt eigentlich vom Blitz "übrig", wenn er über 4 Stockwerke Blitzableiter rast? Und sucht sich der Blitz nicht ehr den Weg über das nasse Pflaster in die Erde?


    Mal sehen wer "Licht ins Dunkel" bringen kann. :-}}


    VG Reinhard

  • Was ist an der Gefährdung

    Auszug aus einer GFB


    Maßnahmen bei Gewitter

    Bei Gewitter besteht die Gefährdung für im Freien arbeitende Beschäftigte durch:
    • direkten Blitzschlag
    • Blitzüberschlag oder
    • Berührungsspannung (z. B. durch Anfassen des Blitzableiters oder eines Gerüstes).


    Ich kann mir nur vorstellen dass an dem Gebäude aufgrund der Bauarbeiten die Blitzableiter eine gewisse Zeit nicht geerdet sind und vorsichtshalber die Kennzeichnung angebracht wurde

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • ..hier gehts zur Lösung!


    http://www.vdb.blitzschutz.com/infos/normen.htm



    • Teil 1: Allgemeine Grundsätze (IEC 62305-1)
      Deutsche Fassung DIN EN 62305-1
      Inhaltsverzeichnis

      Berichtigung zu DIN EN 62305-1 (VDE 0185-305-1)
    • Teil 2: Risiko-Management (IEC 62305-2)
      Deutsche Fassung DIN EN 62305-2
      Inhaltsverzeichnis

      Beiblatt 1: Blitzgefährdung in Deutschland
      Inhaltsverzeichnis
      Beiblatt 2: Berechnungshilfe zur Abschätzung des Schadensrisikos für bauliche Anlagen
      Berichtigung zu DIN EN 62305-2 (VDE 0185-305-2)
    • Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen (IEC 62305-3)
      Deutsche Fassung DIN EN 62305-3
      Inhaltsverzeichnis

      Beiblatt 1: Zusätzliche Informationen zur Anwendung der DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3)
      Inhaltsverzeichnis
      Beiblatt 2: Zusätzliche Informationen für besondere bauliche Anlagen
      Inhaltsverzeichnis
      Beiblatt 3: Zusätzliche Informationen für die Prüfung und Wartung von Blitzschutzsystemen
      Inhaltsverzeichnis
      Beiblatt 4: Zusätzliche Informationen zur Verwendung von Metalldächern in Blitzschutzsystemen
      Inhaltsverzeichnis
      Beiblatt 5: Zusätzliche Informationen für Blitz- und Überspannungsschutz für PV Stromversorgungssysteme
    • Teil 4: Elektrische und elektronische Systeme in baulichen Anlagen (IEC 62305-4)
      Deutsche Fassung DIN EN 62305-4
      Inhaltsverzeichnis

      Beiblatt 1: Verteilung des Blitzstroms

    Gruß Canislupus

  • Hallo,


    ich kann mich jetzt gerade nicht durch die ganzen Infos von
    Canislupus durchwühlen, ist dieses Schild eine Pflicht?


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,


    ich kann mich jetzt gerade nicht durch die ganzen Infos von
    Canislupus durchwühlen, ist dieses Schild eine Pflicht?


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Geht mir auch so. Welche Gebäude wären jetzt kennzeichnungspflichtig?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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  • Guten Morgen
    So wie ich das lese gibte es keine Kennzeichnungspflicht sonder ist lediglich eine Empfehlung. Trotzdem sehe ich dieses Schild zum ersten mal.
    Wenn es Pflicht wäre z.B. an Öffentlichen Gebäuden, hätte ich dies schon öfter sehen müssen.
    Gruß Martin

  • Hallo Canislupus,


    vielen Dank für deine Informationen. Hast du echt prima gemacht.
    Jedoch beginnen erst jetzt die Fragen. Das Schild habe ich bisher 3 x gesehen (gefühlt in den letzten 10 Jahren). Wenn es denn "Stand der Technik" ist sollten wir was tun?

    Landesfachschule Metall in Lüneburg

    Dort hab ich angerufen und mich bis zur Bad GmbH in Schwerin durchgekämpft. Dort erst mal Sackgasse.


    VG Reinhard

  • Noch eine Frage bezüglich äußerer Blitzschutz.

    Darf dieser im Bereich eines Ausgang bzw. Notausgang installiert werden.

    Ist bei uns passiert und mit einem Schild bestückt worden. Da halten wir die vorgeschriebenen 3 Meter nicht ein.


    Gruß Werner

  • Moin Werner,


    bauordnungsrechtlich wird die Parallelität von Ereignissen nicht betrachtet oder gewürdigt. Sprich die Flucht und ein paralleler Blitzschlag wird nicht betrachtet und ist damit nicht verboten. Auch wenn der Blitzschlag die Fluchtursache wird, ist dieser ja bereits eingetreten.

    Weitere Anforderungen nach dem Stand der Technik könnten sich aus den VDE Vorschriften ergeben.


    Beste Grüße

    Beste Grüße


    J.H.J

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