Bestellung von Ersthelfern

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  • Moin,

    es ist mal wieder an der Zeit, sich um unsere Ersthelfer zu kümmern. Erfreulicherweise rennen mir die Kolleginnen und Kollegen die Bude ein und möchten an der Aus-/Fortbildung teilnehmen. So weit so gut. In zwei Bereichen (jeweils eigene Standorte - benötigt wird jeweils nur ein Ersthelfer) hat sich überhaupt niemand bereiterklärt, als Ersthelfer zu fungieren. Kann der Unternehmer in einem solchen Fall eine Person zur Ausbildung "verdonnern"?

    Natürlich werden wir es erst einmal mit Werbung und Information versuchen, da eine solche Ausbildung ja auch privat etwas bringt. Was aber, wenn sich niemand bereiterklärt?

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Moin,

    Kann der Unternehmer in einem solchen Fall eine Person zur Ausbildung "verdonnern"?

    Ja. GUV-I 8563
    "Da die Beschäftigten (Versicherten) die der Ersten Hilfe dienenden Maßnahmen zu unterstützen haben, müssen sie sich
    auch zum Ersthelfer aus- und fortbilden lassen, soweit keine persönlichen Gründe dagegen sprechen. Sie haben sich nach
    Ausbildung für Erste-Hilfe-Leistungen zur Verfügung zu stellen."

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo,

    die Frage ist nur ob das verdonnern sinnvoll ist ....

    vielleicht gibt es noch andere Möglichkeiten die Mitarbeiter zu motivieren

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Hallo Frank,

    sollte die Werbung tatsächlich nicht greifen, ALLEN in diesem Bereich die Ausbildung angedeihen lassen und die Bestellung zum Erst-Helfer in Abständen (z.B. jährlich) rotieren lassen.
    In einem ähnlichen Fall hatte es den Effekt, dass nach der Ausbildung geich mehrere bereit waren sich zur Verfügung zu stellen Verantwortung zu übernehmen.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo Zusammen, ich persönlichstimme arni nicht so einfach zu. keiner kann zu etwas verdonnert werden. Im Gegensatz der GUV I 8563 steht in den DGUV regeln 100-001 Seite 91 §26 "Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass........" sei es externe oder interne. Doch verdonnern würde ich keinen der MA zur Ausbildung, da die regelmäßige Weiterbildung max 24 Monate auseinander liegen darf.
    Ganz interessant für die BVestimmung der benötigten Ersthelfer ist der untere Satzbloch auf Seite 91. .....Die erforderliche Anzahl an Ersthelfern im Betrieb muss zu jeder Zeit gewährleistet sein.Dabei ist die Abwesenheit von Ersthelfern durch Urlaub,Krankheit Schichtdienst Rechnung zu tragen. Diese sind so zu platzieren dass bei eienem Unfall der EH in der Nähe ist.......
    Wie wäre es mit der Ersthelferausbildung und Ernennung, wenn der MA den Führerschein machen möchte und der AG übernimmt die EH...

    beachtet bitte die Seite 92 der DGUV 100-001

    Beste GRüße
    Thomas

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  • .... "Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass........" sei es externe oder interne. .....

    Nur "externe" funktioniert bei Ersthelfern nicht. Ich appeliere immer an die Führungskräfte, sich erstmal selber zu qualifizieren und mit guten Beispiell voran zu gehen. DIe Resonanz ist allerdings immer bescheiden.... X(

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Hallo Zusammen, ich persönlichstimme arni nicht so einfach zu. keiner kann zu etwas verdonnert werden.


    Ich sehe das etwas anders. Wenn ich die GUV-I 8563 unter dem Aspekt des §15 ArbSchG betrachte, sehe ich hier schon eine verpflichtung der Beschäftigten, den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu unterstützen, unter anderem, indem sie sich als Ersthelfer zur Verfügung stellen.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Das sehe ich auch so!
    Ergänzend:
    §21 Abs. 3 Sozialgesetzbuch VII
    Die Versicherten haben nach ihren Möglichkeiten alle Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu unterstützen und die entsprechenden Anweisungen des Unternehmers zu befolgen.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo Zusammen,

    auch wenn es wie A.R.NI richtig sagte möglich wäre! Verdonnern geht gar nicht! Kann man vielleicht bei Führungskräfte machen ich finde Mitarbeiter müssen überzeugt werden, Gott sei Dank haben wir keine Probleme damit da wird um die Plätze gestritten. Vielleicht sollte sich der Chef mal fragen warum keiner die Ausbildung machen will. Art und Weise der Ansprache, Mitarbeiterführung????

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

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  • Hallo,

    erst einmal besteht hier schon ein Direktionsrecht. Der Mitarbeiter kann "verdonnert" werden. Nach Sinn oder Unsinn wurde ja nicht gefragt. Aber natürlich ist es besser, wenn die Mitarbeiter eine Aufgabe freiwillig übernehmen oder sie sogar von sich aus übernehmen möchten.

    Auf der anderen Seite ist es gar nicht notwendig, jemanden zum Ersthelfer zu bestellen, um ihn in die Pflicht zu bringen, Erste Hilfe leisten zu müssen. Denn wer es unterlässt, Erste Hilfe zu leisten, macht sich strafbar durch Unterlassung. Somit ist die Ausbildung für einen Mitarbeiter eher ein Add-on, dass ihm hilft, seine eh vorhandene Verpflichtung vielleicht mit ein wenig mehr Sicherheit und Kompetenz zu erfüllen.

    Hallo Frank,

    sollte die Werbung tatsächlich nicht greifen, ALLEN in diesem Bereich die Ausbildung angedeihen lassen und die Bestellung zum Erst-Helfer in Abständen (z.B. jährlich) rotieren lassen.

    Das mit der Rotation finde ich einen starken Ansatz!

    Viele Grüße,
    Hawkeye

    ...diese Beitrag wurde digital erstellt und ist ohne Unterschrift gültig 8)

  • Moin,

    ... Somit ist die Ausbildung für einen Mitarbeiter eher ein Add-on, dass ihm hilft, seine eh vorhandene Verpflichtung vielleicht mit ein wenig mehr Sicherheit und Kompetenz zu erfüllen.

    ... ein sehr gutes Argument (auch wenn das ohne überflüssige Anglizismen geht :whistling: )! :thumbup:

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Der Punkt/Vorteil der Ausbildung ist noch nicht angesprochen worden: die Ausbildung ist nämlich zum größeren Teil für den Privatmensch (8 Stunden an 5 Tagen auf Arbeit = 40 Stunden auf Arbeit und 128 Privat unterwegs)!
    Der MA hat den Vorteil privat gestärkt an das Thema "Erste-HIlfe" zu gehen, wenn ein Familenmitglied verunfallt (wollen wir nicht hoffen), falls auf dem nächsten KiGa-, Schulfest was passiert.... Versucht mal den Punkt in den betroffen Teams zu erklären und die freiwilligen Meldungen könnten doch noch kommen.

    Viel Erfolg!

  • Nur "externe" funktioniert bei Ersthelfern nicht. Ich appeliere immer an die Führungskräfte, sich erstmal selber zu qualifizieren und mit guten Beispiell voran zu gehen. DIe Resonanz ist allerdings immer bescheiden.... X(


    Nicht erst - gemeinsam! Das ist doppelt wertvoll: So ein Erste Hilfe Lehrgang ist eine weit bessere Möglichkeit als irgendeine Betriebsfeier, um die sozialen Strukturen und Kontakte im Unternehmen zu pflegen, außerdem ist der Erste Hilfe Kurs nicht nur für den Mitarbeiter auch privat wertvoll, das gilt auch für Vorgesetzte.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

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  • ...den Passus der GUV I 8563 grundsaetzlich etwas kritisch...

    Demnach kann ich zwar einen MA, ob Fuehrungskraft oder nicht, "verdonnern" - ihn aber nicht zwingen im Ernstfall etsprechende Hilfe zu leisten. Da, auch bei Erste Hilfe Leistungen, der Selbstschutz immer im Vordergrund steht, koennte ein solcher MA im Ernstfall sagen: "Blut!!! Pack' ich nicht an! Ich rufe den Notarzt und ab dafuer." Zugegeben, etwas extrem aber...geholfen waere dann keinem.

    Ich glaube auch, dass bei Ersthelfern immer die Ueberzeugung zum persoenlichen Engagement im Vordergrund stehen sollte. Gruende dafuer sind ja bereits zu Hauf angesprochen worden.

    Guudsje: So wie ich Dich nach Deinen bishergen Auftritten einschaetze kriegst Du das auch hin... :)

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)