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  • Hallo zusammen,

    es gibt zwar zu diesem Thema schon reichlich Beiträge nur habe ich leider die richtige Information nicht finden können.
    Man hört immer wieder, dass man nicht alle Regale prüfen muss. Sondern nur die, die eine Fachlast von 200kg und eine Feldlast von 1000kg überschreiten. Ist das richtig? Wenn ja wo steht das so?
    Gibt es vielleicht eine andere Prüfbeschränkung oder muss ich das kleinste Blechregal bis zum Palettenschwerlastregal prüfen? ?(

    Gruß
    Sascha

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  • Hallo, hier die Antwort:

    200 kg / 1000 kg ist korrekt. siehe:
    Zur Kennzeichnung wird unter Ziffer 4.2.7 der BGR 234 u.a.ausgeführt:
    "An ortsfesten Regalen mit einer Fachlast von mehr als 200 kg oder einer Feldlast von mehr als 1000 kg,......

    Grüße
    Flügelschraube

  • Kleine Korrektur: Die Angaben findest Du in der DGUV Regel 108-007 (ehemals BGR 234)

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Was mach ich denn, wenn die Regale nicht vorschriftsmäßig gekennzeichnet sind?
    Ich wär da ein wenig vorsichtiger. Regale sind Arbeitsmittel und somit Bestandteil der BetrSichV. Damit sind Regale auch regelmäßig zu prüfen. Und wenn es nur Funktion- und Sichtprüfungen sind, oder auf Beschädigungen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Moin.

    In 4.2.7 der DGUV Regel 108-007 (BGR 234) steht, dass Regale über 200 kg Fachlast / 1000kg Feldlast gekennzeichnet werden müssen.
    In Abschnitt 6 Prüfung finde ich keine (Gewichts)Einschränkung.

    Wie kann nun die Nichtprüfung der geringbelasteten Regale begründet werden? Allein über die Gefährdungsbeurteilung?


    Gruß,
    Rainer

    "Der Optimist glaubt, dass wir in der besten aller möglichen Welten leben, und der Pessimist befürchtet, das der Optimist recht hat." (James Branch Cabell)

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  • Vielen Dank erstmal. Das war eigentlich die Stelle die ich gesucht habe. Die Frage von Rainer ist allerdings berechtigt. Es ist zwar schön dass ich das Regal jetzt nicht mehr kennzeichnen muß, aber ich muss es ja trotzdem prüfen. Hat denn Jemand schon zu diesem Thema eine Gefährdungsbeurteilung geschrieben? Ich kann mir nicht vorstellen, dass es irgendwo einen Betrieb gibt der stink normale kleine Blechregale prüft oder prüfen lässt!

  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass es irgendwo einen Betrieb gibt der stink normale kleine Blechregale prüft oder prüfen lässt!

    Doch, ich prüfe. Wie soll ich ohne Prüfung festestellen, dass dieses Regal noch eine Fachlast von 200 kg bzw. eine Feldlast von 1000 kg aushält?
    Ich sehe das wie

    In 4.2.7 der DGUV Regel 108-007 (BGR 234) steht, dass Regale über 200 kg Fachlast / 1000kg Feldlast gekennzeichnet werden müssen.
    In Abschnitt 6 Prüfung finde ich keine (Gewichts)Einschränkung.

    Genau erkannt........

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    Gruß Mick

  • Hallo Mick1204,

    ich befürchte, dass du recht hast. Mit "stink normale kleine Blechregale" meine ich Regale die vielleicht eine Fachlast von 50 bis 75 kg und eine Höhe von ca. 1,80m haben. Auch solche Regale werden von Dir nach DIN EN 15635 geprüft???

    Nicht das nachher jemand denkt, der hält die Regalprüfung für blödsinn. Nein gar nicht. Schwerlast oder Palettenregale in denen mehrere Tonnen lagern und ständig
    mit dem Stapler befüllt oder geleert werden müssen geprüft werden. Das
    macht auf jedenfall sinn. Hier gibt es auch immer wieder Beschädigungen
    die repariert werden müssen.

    Ich habe eigentlich gedacht, dass man durch eine Gefährdungsbeurteilung die Gefährdung bei manchen Regalen selbst als sehr gering einstufen kann und dadurch auf eine jährliche Prüfung verzichten kann. Sonst müsste ich ja auch sämtliche Büroaktenreagle prüfen. Gibt es wirklich hierfür keine saubere Lösung ohne die jährliche Prüfung.

    Gruß
    Sascha

  • Yep :thumbup:

    Eine Gefährdungsbeurteilung reicht meiner Meinung nach nicht. Eine GBU muss ich alle fünf Jahre wiederholen. Diese Frist ist mir zu lang. Das Regal im Büro nehme ich hier mal raus. Aber was ist mit dem Regal, welches in der Werkstatt steht und mit Schrauben und Muttern bzw. mit allen möglichen Kleinteilen in Stapelboxen beladen wird. Auch die können schwer werden und das Regal extrem belasten. Und wenn dieses Regal auch noch in einem Verkehrsweg mit Bewegungen von Flurförderzeugen (Handhubwagen) steht, dann prüfe ich. OK, was hier und heute gelernt habe ist, das ich solche regale u. U. nicht kennzeichnen muss.

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    Gruß Mick

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  • Wenn sonst keiner mehr eine Idee hat werde ich wohl ab dem heutigen Tage alle Regale in meinem Betrieb prüfen müssen. Vielleicht kann ja der ein oder andere, der dieses Thema verfolgt, uns mitteilen wie es denn in seinem Betrieb gehandhabt wird.
    Auch wenn die Lösung nicht die ist, die ich mir vorgestellt habe, möchte ich mich bei allen die sich hier mit eingebracht haben bedanken.

    Gruß
    Sascha

  • Hi Mick1204,

    Das Regal im Büro nehme ich hier mal raus. Aber was ist mit dem Regal, welches in der Werkstatt steht und mit Schrauben und Muttern bzw. mit allen möglichen Kleinteilen in Stapelboxen beladen wird. Auch die können schwer werden und das Regal extrem belasten.


    Warum nimmst du das Regal im Büro (oder Archiv) raus? Meiner Meinung nach gibt es hier genügend Gefährdungen, die nicht nur mit der gewichtigen Beladung zu tun haben.
    Ich prüfe daher nicht nur die Belastung von Regalen sondern auch deren Standfestigkeit und Verankerung in der Wand. Regale, die nicht schwer belastet, aber hoch sind, bergen die Gefahr, daß sie durch Menschen oder durch anrempeln mit Flurförderfahrzeugen nach vorne umfallen.

    Also sind alle Regale zu prüfen, egal welche Fachlast sie haben.

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

    Einmal editiert, zuletzt von Frank_Fasibe (13. Mai 2015 um 09:22)

  • Aber warum sollten Schränke nicht geprüft werden? Oder gleich das ganze Gebäude? Ich meine da laufen und fahren täglich unglaubliche Lasten durch so ein Gebäude. :D
    Im Ernst: Ich prüfe selbstverständlich nicht jedes Regal nach DIN. Das ist auch nicht notwendig. Wer es trotzdem mag, kann das natürlich so handhaben, aber dann muss nicht sein

    Bei komnet findet man eine passende Antwort: Siehe hier
    Der Unternehmer muss festlegen, wie und wie oft er prüfen muss. Grundlage ist die Gefährdungsbeurteilung, nicht eine DIN.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • Hallo und guten Abend,

    ich prüfe auch alle Regale. Sogar das im Büro. Für meine Erklärungen Hier im Board habe ich das Büroregal ausgenommen.
    Wenn nicht nach DIN, nach welchen Kriterien dann, doch wenigstens als Vorlage. Das hat ja mal nichts mit den Fristen zu tun.
    Die kann ich ja gern über eine GBU festlegen. Ich muss ja nicht alle Punkte, die die DIN fordert abprüfen. Sondern nur die für das Regal notwendigen. Aber das ist ja auch wieder abhängig vom Arbeitsplatz.
    Letztendlich bleibt jedem selbst überlassen wie und wie oft geprüft wird. Ich orientiere mich an der DIN.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    Gruß Mick

  • Hallo Zusammen,

    bei uns werden alle Regale nach Absprache mit unseren AP der BG durch einen Mitarbeiter nach einer BG Checkliste jährlich geprüft. Der Mitarbeiter hat einen Lehrgang bei der BG gemacht und hat da auch die Checkliste bekommen.
    Die einfachen Blechregale mit Fachlasten von ca. 50 Kg werden bei uns durch diesen Mitarbeiter nur Sichtgeprüft.
    Beim letzten Systemcheck des Gewerbeaufsichtsamtes war man mit diesen Vorgehen sehr zufrieden.

    Ich kann nur empfehlen eure AP der BG zu diesen Thema zu befragen die nach meiner Erfahrung sehr gute Tip,s zu diesen und auch anderen Prüfungen haben.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

  • Moin,

    jetzt mal abgesehen davon, dass das hier ein board ist, das sich irgendwie mit Sicherheit oder war das etwa auch Arbeitssicherheit beschäftigt? :whistling:

    Wir diskutieren nicht, ob es Sinn macht, etwas zu prüfen. Wir machen es einfach (oder lassen machen). Das ist auch gut so, denn wir alle haben einen Kopf, der uns sagen kann: Mensch, da könnte doch etwas .....

    Sogesehen würde ich mich auch nicht zwingend an irgendwelche Grenzen halten. Klar wird eine Fachlast von 198kg auch geprüft, klar wird auch ein Büroregal zumindest im Vorbeigehen angeschaut. Das ist dann zwar keine Prüfung, sondern eine kleine Sichtung, doch auch hier würde es ein STOPP geben, wenn das Ding krumm und schief wäre.
    Liebe §§-Reiter: Seht nicht nur ein Ding, sondern alles im Umfeld!

    Und liebe Verantwortliche/Chefs/Arbeitgeber:
    Schaut nicht immer auf das billigste Angebot. Seht euch die Prüfer an. Geiz ist schon lange nicht mehr geil. Wem das stinkt, der macht es selber (und besser).

    Ein Freizeit-Regalprüfer mit TÜV-Zettel.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)