Ungewöhnliche Bitte - Foto gesucht

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  • Moin,

    heute bin ich mal mit einem ungewöhnlichen Anliegen unterwegs. :rolleyes: Es dreht sich um Tischtennisbälle. Als einzelne kleine harmlose Zelluloidkugel erst einmal kein Gefahrstoff. Da diese kleinen Kugeln aber nicht einzeln von China mit Rikschas herübergefahren, sondern mit tausenden kleiner Kollegen in einem Container eine Kreuzfahrt unternehmen, sehe ich das als Gefahrstofftransport. Zur Zeit diskutiere ich (nicht beruflich - eine rein private Wette) mit einem uneinsichtigen Mitmenschen, ob es sich bei einem solchen Transport um Gefahrstoff handelt oder nicht.

    In der Regel werden die Bälle in Verpackungseinheiten zu 144 Stück abgepackt, aber natürlich nicht in dieser Größenordnung in den Container gesteckt, sondern ößeren Verpackungseinheiten zusammengefasst. Nehmen wir mal einen schönen Pappkarton, wie er später auch beim Händler ankommt. Der Karton sollte doch drapiert sein mit folgenden schönen Dekorationen:

    UN2000 (dann das Zeichen für flammalble solid - sorry a.r.ni aber die Chinesen schreiben das niiiieeee in Deutsch darauf :D ) 4G (für den Pappkarton) Y5 (für die Verpackungsgruppen II und II geeignet und mehr als 5KG wiegt das ganze nicht) S (für die Aufnahme von Innenverpackungen) dann das Herstellungjahr der Verpackung (z.B. 10) danach der Länderschlüssel (in diesem Fall CN) und dann die Zulassungsnummer des Herstellers der Gefahrgutverpackung, der daran zweifelsfrei identifiziert werden kann (z.B. CNBAM08154711).

    Mein Karton hätte dann die Kennzeichnung 4G/Y5/S10 CN CNBAM08154711 + das Symbol

    Was ich jetzt bräuchte, und ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann, wäre entweder ein Sicherheitsdatenblat für Tischtennisbälle (ich habe mir schon den Wolf gegoogelt) und, was noch wichtiger wäre, ein Foto einer solchen verpackungseinheit oder Container. Vielleicht kann ja der Wolfshund des TÜV Nord mal schnell mit der Digitalkamera zum Hamburger Hafen fahren und ein paar nette Aufnahmen machen. :D

    Danke im voraus

    Gruß Frank

    Edit: Sorry, ich habe es leider in der falschen Rubrik eingestellt - gehört natürlich zu Gefahrgut.

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo Frank,

    gemäß Bericht eines vom 13.01.2015 zur Sitzung des ECOSOC-Expertenunterausschusses zur Beförderung gefährlicher Güter das im im Dezember 2014 stattgefunden hat, sind Tischtennisbälle aus Zelluloid als Gefahrgut UN 2000
    zu klassifizieren, das hast Du ja bereits selbst geschrieben und wollte es der vollständigkeit nochmal erwähnen.

    Für die UN-Modellvorschriften (Orange Book) wurde eine Freistellung angenommen, die vorsieht, dass solche Tischtennisbälle bei Einhaltung bestimmter Verpackungsvorschriften nicht dem Gefahrgutrecht unterliegen. Letzter Vorschlag war, dass ein einzelner Tischtennisball nicht mehr als 3 g schwer sein sollte und die Gesamtmasse des Versandstücks maximal 500 g betragen soll. Der genaue Wortlaut der Freistellung findet sich in einem Anhang zum Bericht, der jedoch bislang noch nicht veröffentlicht wurde. Es bleibt abzuwarten, ob und in welcher Form die Formulierungen im Orange Book dann Eingang in die verkehrsträgerspezifischen Vorschriften finden.
    Fundstellen:
    ST/SG/AC.10/C.3/92, Absatz 23
    UN/SCETDG/46/INF.69

    Ich persönlich habe bisher mit Tischtennisbällen auch in bezug mit Gefahrgut, noch nie was zu tun gehabt, deshalb tu ich mich hier etwas schwer ... Ich weiß auch nicht ob da jemand ein entsprechendes Foto parat hat bzw. eins machen kann.

    toni

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

  • Moin,

    Mein Karton hätte dann die Kennzeichnung 4G/Y5/S10 CN CNBAM08154711 + das Symbol

    vom Gefahrgutrecht lasse ich tunlichst die Finger.
    Aber: sollte hier nicht der Gefahrgutzettel

    statt einem Gefahrstoffsymbol auf dem Karton sein? :whistling:

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Hallo,

    Aber: sollte hier nicht der Gefahrgutzettel


    statt einem Gefahrstoffsymbol auf dem Karton sein?

    Doch, das Symbol sollte dann so aussehen. Es handelt sich hierbei um feste brennbare Stoffe. Man denkt zurzeit über einen Materialwechsel nach. Da war in der RheinPfalz ein Bericht zu diesem Thema.
    http://www.rheinpfalz.de/nachrichten/ti…tatt-ping-pong/
    Ich habe da mal bei der Firma JOOLA angerufen und nach einem Sicherheitsdatenblatt (obwohl? Tischtennisbälle im eigentlichen sinn kein Gefahrstoff sind) bzw. Schriftliche Weisungen (Unfallmerkblätter) nachgefragt. Muss erst noch eine Mail hinterherschieben. Mal sehen was passiert?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Ich meine es war im Magazin Gallileo von Pro7, wo sie mal zeigten, wie eine Menge von sagen wir mal 1 m³ Tischtennisbällen brennt. Die explodieren förmlich. Oder korrekter: Sie verpuffen. Aber das ist egal, eine größere Menge ist im wahrsten Sinne des Wortes brandgefährlich. Auch am 2. April noch.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Dass die Dinger wie die Wutz brennen, ist absolut unstrittig. Mir geht es um eine belastbare Quelle, dass die Bälle Gefahrgut sind und als solche über See transportiert werden müssen (über Land weiß ich es nicht, da ein Sprinter mit fünf Kartons TT-Bällen mit Sicherheit kein Gefahrguttransport ist).

    Auch diese Quelle habe ich gefunden:

    Zitat von Committee of Experts on the Transport of Dangerous Goods and on the Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals


    4. Celluloid table tennis balls
    Document: ST/SG/AC.10/C.3/2014/33 (DGAC)
    55. Several experts did not agree that table tennis balls should be exempted, as they were flammable. Others considered that they did not quite correspond with the description of UN No. 2000, CELLULOID, and should be transported under UN No. 1325 instead. Others felt that in certain packagings they could be exempted.
    56. The DGAC representative withdrew the proposal and said that he would submit a new one in the light of the discussions so as to clarify the situation for consignors.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Ich verweise mal auf einen entsprechenden Thread in einem anderen Forum und den dortigen Verweis auf die derzeit geltende Freistellung:
    http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/sho…028&an=0&page=1

    Sorry Frank.

    Ob sich etwas daran ändern wird, müssen wir abwarten - wie Toni oben geschrieben hat.


    Auch diesen Beitrag habe ich bereits auf dem Schirm und zitiere mal aus einen dort bereitgestellten Anhang

    Zitat von cfr49

    Hazardous materials that may be encountered are: aerial ignition devices (ping-pong balls), fuels, wet batteries, battery acid, aerosol paint, paint thinners, cleaning products, small engines that may contain fuel after use, pro pane, fusees, and used fuel hoses. Below are examples of the most common hazardous material that Incidents and BFK
    ship:


    Weiter unten dann auf Seite 34


    Ihr seht, ich gebe mir Mühe, diese Wette zu gewinnen. Kein Aprilscherz - hier geht's um Ruhm und Ehre. :thumbup:

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Hiermit nehme ich meinen datumsbezogenen Argwohn in aller Form zurück und lerne dazu. :39:

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Ich meine es war im Magazin Gallileo von Pro7, wo sie mal zeigten, wie eine Menge von sagen wir mal 1 m³ Tischtennisbällen brennt. Die explodieren förmlich. Oder korrekter: Sie verpuffen. Aber das ist egal, eine größere Menge ist im wahrsten Sinne des Wortes brandgefährlich. Auch am 2. April noch.


    Gruß Michael


    Das mit dem explodieren ist ja auch bereits passiert. Im Jahr 2001 in Hong Kong. Die Gefährlichkeit ist meiner Meinung nach unbestritten.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin,

    jetzt habe ich auch noch einen Antrag rausgekramt, der sich auf eine Ausnahmeregelung zur UN 2000 für Tischtennisbälle bezieht:


    Demnach müssten doch Tischtennisbälle unter die UN 2000 fallen, wenn man hier beantragt, eine Ausnahme für dieses Produkt hinsichtlich der UN 2000 zu definieren? Da es scheinbar keine definierte Regelung gibt, die besagt, dass TT-Bälle als Gefahrgut zu behandeln sind (insbesondere beim Seetransport), wäre mir mit einem Foto sehr gedient oder natürlich auch eine andere belastbare Quelle.

    Ich werde doch wohl noch diese Sch.... Wette gewinnen. X(

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • ...Zur Zeit diskutiere ich (nicht beruflich - eine rein private Wette) mit einem uneinsichtigen Mitmenschen, ob es sich bei einem solchen Transport um Gefahrstoff handelt oder nicht.....


    Erst einmal die Abgrenzungen beachten. Sobald etwas über öffentliche Bereiche befördert wird ist das Gefahrgutrecht relevant. Die gefahrgutrechtliche Einstufung wurde ja schon erwähnt als brennbarer Feststoff.

    Gefahrstoffrechtlich fallen die Tischtennisbälle unter den Begriff Erzeugnis und sind somit von der Kennzeichnungspflicht befreit.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin Frank,

    Sag mal,

    Bremen hat doch auch einen Hafen. Wieso bist Du noch online und noch nicht mit der Digitalkamera am Kai?


    leider liegt der Pott in Bremerhaven und ich habe momentan keine Ausrede um von der Arbeit weg zu kommen.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • ...Demnach müssten doch Tischtennisbälle unter die UN 2000 fallen, wenn man hier beantragt, eine Ausnahme für dieses Produkt hinsichtlich der UN 2000 zu definieren? ...


    Sie waren auch UN2000, solange sie aus Zelluloid gefertigt waren. Inzwischen kommen häufig andere Kunststoffe zum Einsatz und die gefahrgutrechtliche Einstufung trifft auf diese Bälle nicht zu. Wikipedia gibt einige wenige Informationen zum Materialeinsatz.

    Zitat von nj1964

    ...und lerne dazu.


    Sprühsahne ist auch Gefahrgut, nur um Deinen Lerneffekt ein wenig zu erweitern.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.