Aufsichtsperson VBG

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  • Hallo erst einmal.
    Bin zwar neu hier im Forum, habe aber gleich mal eine Frage (passt vermutlich hier am besten rein).

    Ich habe mich bei der VBG als Aufsichtsperson beworben. Nun bin ich mir nicht ganz sicher, wie ich die Ausbildung hierfür einzschätzen habe. Sie soll ja umfangreicher sein als die der Sifa. Im Web findet man aber nur die allgemeinen Dinge zum Ablauf und der Prüfung etc, nicht aber Erfahrungswerte von Leuten die diese bereits besucht haben. Mich würde auch mal interessieren, wie hoch evt. die Durchfallquote dort ist.
    Hat jemand schon einmal damit zu tun gehabt oder anderweitig Erfahrungen sammeln können oder Infos, die er mir dazu geben kann?

    Was auch interessant für mich wäre ist: Wie ist die Arbeitszeit dort gestrickt. Die Tätigkeit ist ja fast ausschließlich Außendienst. Auch hierzu wäre ich für Infos durchaus dankbar. Wer sonstige Infos hierzu hat, gerne her damit.

    Gruß aus Bayern

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  • Hi nach Bayern


    Spärlich deine Angaben, du schreibts bei deinen Beruf NICHTS, willst aber Aufsichtbeamter dei der BG werden? (Kein Meister, Techniker oder gar Dipl.-Ing.)

    Dann bewirbst du dich auf eine neue Stelle und weisst nicht was du zu machen hast????

    Sorry ist dein Beitrag ein Witz oder Fake?
    Etwas musste doch im Bereich Arbeitssicherheit gemacht haben, oder?

    Grüße aus dem Rheinland

  • Zitat

    Etwas musste doch im Bereich Arbeitssicherheit gemacht haben, oder?


    Aussage einer Aufsichtsperson, welche ich persönlich kenne.

    "Ich bin zur BG weil ich dort einen Beamtenähnlichen Status habe. Von Arbeitssicherheit hatte ich vorher gar keine Ahnung. "

    Ich muss also nicht zwanghaft was damit zu tun haben. Dennoch sollte ich mich darüber informieren und für die Tätigkeiten interessieren.

    :bremse:

  • Hallo Sifanewbie,

    die Aufsichtspersonen durchlaufen afaik* die gleichen Kurse wie die "normalen" Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Jedenfalls war bei uns damals auch eine zukünftige Aufsichtsperson mit bei.
    Durchfallquoten liegen vermutlich bei <10%, jedenfalls ist das mein persönlicher Eindruck. Ob es belegbare Durchfallquoten gibt kann ich Dir leider nicht sagen.
    Zusätzlich zur "normalen" Ausbildung müssen die Aufsichtspersonen der VBG noch diverse Kurse z.B. bei der IAG besuchen. Da kann ich nichts genaues zu sagen.
    Ich wüsste auch nicht, dass Du hier im Forum eine Aufsichtsperson der VBG findest, jedenfalls hat sich bisher niemand geoutet ;). Ich empfehle Dir einfach mal "Deinen" Aufsichtsbeamten anzurufen. Alternativ kannst Du auch einfach bei der VBG Zentrale anrufen. Die sind wirklich sehr nett und hilfsbereit!

    Viel Erfolg mit der Bewerbung!

    Gruß
    Stephan

    *afaik = as far as i know = so weit mir bekannt

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • Moin,

    in meinem Berufsleben habe ich mich öfter auf Stellenausschreibungen beworben.

    Vorab sah es aber so aus: Ja das könnte mich reizen, ich erfülle zumindest (fast) alle Voraussetzung, ich kenne die Rahmenbedingungen, ich weiss viel über das Unternehmen, usw. und ich zeige Interesse an dem Unternehmen, weil ich mir vorstellen könnte dort zu arbeiten. Ob es dann jedoch etwas wird?

    Also vorab "Hausaufgaben" machen. Das gehört irgendwie dazu. ^^

    Meine erste FaSi-Ausbildung habe ich bei der VBG gemacht. In einigen Kursen waren zukünftige Aufsichtspersonen. Diese waren so fit, dass sie bspw. über die LEK 1 nicht gelacht haben, doch mit einer %-Zahl von fast 100 dort rausgegangen sind.

    Trotz allem: Viel Erfolg.

    .
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    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Um die Diskussion mal wieder etwas zu versachlichen - das sind die Anforderungen:

    Zitat von VBG

    Als Aufsichtsperson betreuen Sie souverän unsere Kunden in allen Fragen des Arbeitsschutzes. Technisch versiert führen Sie in unseren Mitgliedsunternehmen Risikoanalysen durch und entwickeln Optimierungsvorschläge, auch unter wirtschaftlichen Aspekten. Sie beraten Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Versicherte bei präventiven Maßnahmen zur Abwendung besonderer gesundheitlicher Gefahren, ermitteln Unfallursachen und führen externe Schulungen durch.

    Die VBG bildet Sie - sofern noch erforderlich - innerhalb von 2 Jahren zur Aufsichtsperson nach § 18 SGB VII aus. Sie haben Ihr Studium vorrangig im Bereich der Ingenieur- oder Naturwissenschaften abgeschlossen. Sie verfügen über eine mindestens zweijährige, förderliche Berufserfahrung, die einen o.g. Studienabschluss voraussetzt, und kennen sich mit Managementsystemen aus. Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung ist eine unbefristete Festanstellung als Aufsichtsperson vorgesehen.

    Bewerbungen von ausgebildeten Aufsichtspersonen nach § 18 SGB VII mit o.g. Studienabschluss begrüßen wir.


    Übrigens nicht schlecht bezahlt mit E12 - E14 BG AT bzw. A13-A14. Wenn die dogar Beamte nehmen, sollte ich vielleicht.... 8)

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hi,

    als Meister oder Techniker kann man sich leider nicht zur AP I schulen lassen. Ich habe mich auch mit meinen Meister beworben und wurde leider abgelehnt.
    Ich habe jedoch gehört das man sich bei der BG BAU zur Aufsichtsperson als Meister oder Techniker schulen lassen kann, jedoch wäre man dann AP II.
    Dieses Angebot gibt es aber sehr wenig so wie ich das mitbekommen habe.

    Gruß Michael

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."

    Werner v. Siemens, Berlin 1880

  • Hi zusammen und Danke für die zahlreichen Antworten.

    Also erst mal: Ein technisches Studiuim habe ich. Dann habe ich 11 Jahre berufserfahrung, davon 8 Jahre auch im Bereich Arbeitssicherheit und UVV. Dies zwar nicht als SiFa, aber im Sinne einer übertragenen Verantwortung. Insofern denke ich, die Mindestanforderung zu erfüllen.

    Die Idee, meine regional zuständige Aufsicht anzurufen ist nicht schlecht, aber auch gefährlich, da er auch unser Unternehmen überwacht. Insofern wieder eher schlecht.

    Hat einer noch irgendwelche Infos zur Arbeitszeit und Arbeitsablauf (Zielvereinbarungen etcx.)

    Gruß aus München

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  • Moin,

    ... meine regional zuständige Aufsicht anzurufen ist nicht schlecht, ...

    gute Güte - es gibt ja noch andere TAPs ... und auch andere BGn ...
    Ruf' einfach mal bei einer BG an, am Besten heute, da Montag eher der klassische Innendienst ist ...

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • ...oder vielleicht eine andere BG anrufen?

    Die Tätigkeit der TAP's dürfte doch vergleichbar sein, auch wenn sie jetzt andere Schwerpunkte haben.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Guten Morgen Zusammen,

    ich wollte das Thema mal wieder aufleben lassen.

    Ich bin zur Zeit in der Überlegung mich als technische Aufsichtsperson ausbilden zu lassen, bzw. mich um eine Ausbildung zu bewerben.

    Meine erste Grundlegende Frage: Ist diese Ausbildung mit meinem Werdegang überhaupt möglich?
    Ich habe 2013 meine Fortbildung zur staatlich geprüften Bautechnikerin Fachrichtung Tiefbau absolviert.
    Von 2009 bis 2012 habe ich Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der BG Bau gemacht.
    Im Nachgang habe ich bei unterschiedlichen BG´en 6 verschiedene branchenspezifischen Teile absolviert, um in allen Bereichen unseren Unternehmens bestellt werden zu können.
    Seit 2014 bin ich nun bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit in Vollzeit.
    Reichen diese Voraussetzungen aus?

    Wo sind diese Ausbildungsstellen veröffentlicht? Auf den Homepages der einzelnen BG´s, oder gibt es eine Sammlung z.B auf der Seite der DGUV?

    Wenn ich die Ausbildung z.B bei der BG Bau absolviere, bin ich dann nur bei dieser BG als Aufsichtsperson einsetzbar, oder flexibel?

    Eine Menge fragen, aber leider sind die Informationen zu dem Thema im world wide web etwas spärlich....
    Evtl. kann mir einer von euch ja mit ein paar Informationen weiterhelfen oder mir zumindest sagen, wo ich mich diesbezüglich ausreichend informieren kann.

    Herzlichen Dank im Voraus!

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  • Wo sind diese Ausbildungsstellen veröffentlicht?

    In der Regel bei den jeweiligen BGen. Über die DGUV gibt es oft auch gesammelte offene Stellen.

    Reichen diese Voraussetzungen aus?

    Kommt auf die BG an. Oft wird ein Hochschulabschluss gefordert.

    Wenn ich die Ausbildung z.B bei der BG Bau absolviere, bin ich dann nur bei dieser BG als Aufsichtsperson einsetzbar, oder flexibel?

    Kommt auch auf die BG an. Da die Prüfungsordnungen von den einzelnen BGen gemacht werden dürfen, kann es durchaus sein, dass eine gegenseitige Anerkennung nicht erfolgt.

    Siehe auch §18 SGB VII

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Wenn ich die Ausbildung z.B bei der BG Bau absolviere, bin ich dann nur bei dieser BG als Aufsichtsperson einsetzbar, oder flexibel?

    Naja erstmal musst Du Dich bei der BG Bau bewerben und dann die Ausbildung machen und verschiedene Prüfungen ablegen .....

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Evtl. kann mir einer von euch ja mit ein paar Informationen weiterhelfen oder mir zumindest sagen, wo ich mich diesbezüglich ausreichend informieren kann.

    Das sagt Dir die BG bei der Du Dich bewerben willst

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Hallo,

    mit der der beruflichen Vorbildung ist eine Ausbildung zur AP II möglich. Insbesondere die BG Bau hat zahlreiche 2er im Dienst. Andere BG`en bilden grundsätzlich nur AP I aus. Hinsichtlich der Verdienstmöglichkeiten ist im ÖD auch die Qualifikation entscheidend. So gibt es bei den AP I auch unterschiede zwischen FH-Ing./Absolventen (gehobener Dienst) und TH/Uni-Ing. bzw. Masterabsolventen (höherer Dienst). Bei den AP II ist grundsätzlicher der mittlerer Dienst mit Chancen zum "bedingten" gehobenen Dienst denkbar.

    M.E. nach ist ein gesetzlicher UVT immer eine guter Dienstgeber mit zahlreichen Möglichkeiten.


    Mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben nach Art. 33 Abs. 4 GG und der damit verbundenen Rechte und Pflichten dürfen nach §18 Abs. 2 SGB VII nur Aufsichtspersonen beschäftigt werden, die ihre Befähigung durch eine Prüfung nachgewiesen haben. Der Gesetzgeber hat die Unfallversicherungsträger verpflichtet, durch den Erlass einer Prüfungsordnung eine einheitliche Qualifizierung im Sinne des gesetzlichen Auftrags zu gewährleisten. Der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, die "Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung", hat im Juni 2015 im Rahmen der Mitgliederversammlung die überarbeitete Muster-Prüfungsordnung I für Aufsichtspersonen mit Hochschulqualifikation als auch die Muster-Prüfungsordnung II für Aufsichtspersonen mit Meister-/Technikerqualifikation beschlossen.

    Die Vorbildung erfüllt für eine AP I, wer ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Einrichtung in den Bereichen Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften oder einer der dem zukünftigen Einsatzbereich entsprechenden Fachrichtung besitzt. Für eine AP II erfüllt die Vorbildung, wer eine abgeschlossene Meister-/Technikerqualifikation einer staatlichen oder staatlich anerkannten Einrichtung hat.

    Beispielausschreibungen:

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