Beurteilung Arbeitsplatz Empfang im Treppenhaus

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  • Hallo liebe Mitstreiter,

    habe eine neue Herausforderung bekommen und finde aber leider nicht all zuviel zu dem Thema.

    Es soll (bzw. es wurde mal eben) ein Empfangstresen mit Arbeitsplatz eingerichtet werden, an dem auch Bürokaufmännische Tätigkeiten ausgeführt werden sollen.

    Problem dabei ist, dass sich dieser direkt am Eingang des Gebäudes im Treppenhaus befindet. (Da ist doch genügend Platz)

    Generell halte ich diesen Platz für nicht zulässig, da es sich hier nicht um einen Raum an sich handelt. Der Brandschutz und die Klimatischen Bedingungen eines Treppenhauses (direkt neben der Eingangstür) ergeben schon sein übriges. Ruhiges und konzentriertes Arbeiten ist aufgrund der Menge an durchlaufenden Personen nicht möglich.

    Ich plädiere für eine reine Empfangstätigkeit und das schaffen eines abgetrennten Raumes mit gleichzeitiger Nutzung als Poststelle.

    Wie seht ihr das und was würdet ihr empfehlen?

    Gruß

    Sven

    Die Verhütung von Unfällen ist nicht eine Frage gesetzlicher Vorschriften, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft.
    (Werner v. Siemens, 1880)

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  • Zulässig schon.Bei einem Empfang muss es sich nicht um einen ganzseitig umschlossenen Raum handeln.Schau doch mal herum wie die meisten Empfänge aufgebaut sind. Sicherlich musst du eine GB erstellen und Maßnahmen vorschlagen.Da kommst du nicht drum rum.Die Gefährdungen sind hier sehr vielseitig angefangen von dem Klima über Beleuchtung,psychische Faktoren spielen eine sehr große Rolle usw.usw. Im übrigen hat eh jeder Empfang auch Bürotätigkeiten zu erfüllen wie Anmeldungen,Besucherausweise,Telefonvermittlung,......Einen reinen Büroarbeitsplatz halte ich für aber auch für nicht geeignet. Sofern ihr einen Betriebsrat habt, wird dieser sein Veto hierbei einlegen.
    Gruß Martin

  • Moin,

    das würde ich pauschal nicht so ablehnen (allerdings kenne ich auch die örtlichen Gegebenheiten nicht). Die Tatsache, dass es kein Raum ist, ist kein Hinderungsgrund, denn ansonsten dürftest Du überhaupt keine Empfansgbereiche mehr zulassen. Wir haben bei uns einen Arbeitsplatz am Empfang, an dem alle Kunden und auch die meisten Mitarbeiter ständig vorbeilatschen. Die Haupttür befindet sich ca. vier Meter von den Kolleginnen entfernt. Zugluft und ähnliches haben wir durch einen Windfang erschlagen. Geheizt wird über den Fußboden. Neben Empfangstätigkeiten arbeiten die Kolleginnen auch am Bildschirm (Pflege des Telefonverzeichnisses, Abrechnungen etc). Das klappt eigentlich sehr gut.

    Was wir vielleicht als Störung wahrnehmen, dauernde Unterbrechung durch fragende Kunden, ist deren Job. Aber da ich die räumlichen Gegebenheiten bei Euch nicht kenne und mri auch nicht so recht vorstellen kann, kann ich mir kein weiteres Urteil erlauben.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Guten Morgen ,

    danke für die Antworten bis hier hin.

    Das erstellen der GBU ist selbsterklärend und da bereite ich mich gerade drauf vor, wollte aber vorher ein wenig sammeln.

    Leider komme ich nicht an die Unterlagen der Baugenehmigung ran, da wir in dem Objekt Mieter sind.

    Montag bin ich wieder vor Ort und würde dann mal ein Foto einstellen, welches die Gegebenheiten zeigt.

    Die Mitarbeiterinnen die dort arbeiten, sollen den Empfang neben ihrer sonstigen Verwaltungsarbeit übernehmen. Sie wechseln sich dort ab und nehmen die Arbeit aus ihrem regulärem Büro mit.

    Ich genieße dann mal zwei freie Tage mit der Lüdden, euch ne ruhige Restwoche.


    Sven

    Die Verhütung von Unfällen ist nicht eine Frage gesetzlicher Vorschriften, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft.
    (Werner v. Siemens, 1880)

  • Hallo zusammen,

    anbei jetzt einmal zwei Fotos des Eingangsbereiches.

    Man möchte daran festhalten, dass die dort tätigen Damen(wechselhaft) ihre normale Verwaltungstätigkeit eines Büros durchführen.

    Was meint Ihr.

    Gruß


    Sven

    Die Verhütung von Unfällen ist nicht eine Frage gesetzlicher Vorschriften, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft.
    (Werner v. Siemens, 1880)

  • Moin Sven,

    schwer zu sagen. Entweder sind die Fotos so klein, dass meine Sehkraft nicht ausreicht, um sie zu entdecken oder Du hast sie, was ich natürlich für völlig ausgeschlossen halte, vergessen. :D

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin,

    leider klappt das hochladen der Bilder nicht, versuche das Problem mal zu lösen.

    Sven

    Die Verhütung von Unfällen ist nicht eine Frage gesetzlicher Vorschriften, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft.
    (Werner v. Siemens, 1880)

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  • Guten Morgen liebe Mitstreiter der guten Sache,

    heute hat es geklappt mit dem Hochladen der Bilder.

    Bin gespannt wie ihr das einschätzt.

    Gruß

    Sven

  • Hi

    wo siehst du da die Probleme?

    LG A

    Wie schon im Eingangspost beschrieben, ist das Treppenhaus relativ Groß.

    Im Winter haben wir Temperaturprobleme gehabt, so das der Empfang nicht besetzt wurde. Auch der Wiederhall und die Störungen durch den vorbeilaufenden "Verkehr" von Mitarbeitern und weiteren Mietern des Objektes sorgen für Unruhe.

    Die Problematik mit dem Sonnenlicht, konnten wir schon mittels Schutzfolie auf der Glasfront lösen.

    Für mich ist der zu offen und als reiner Verwaltungsarbeitsplatz mit Nebenaufgabe Empfang so nicht zu gebrauchen.

    Vielleicht liege ich da aber komplett Falsch mit meiner Einschätzung, durchforste noch die ASR diesbezüglich.

    Gruß

    Sven

    Die Verhütung von Unfällen ist nicht eine Frage gesetzlicher Vorschriften, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft.
    (Werner v. Siemens, 1880)

  • Also ich kenne keinen Verwaltungsarbeitsplatz mit Nebenaufgabe Empfang. Sehe hier einen Empfang mit dazugehörigen Nebenaufgaben. Die üblichen Gefährdungen sind hier ja auch schon auf den Bildern klar zu erkennen.
    Aus meiner Sichtweise gibt es für die Position Empfang als Arbeitsplatz nichts auszusetzen bezüglich deiner Platwahlbedenken-Empfangstätigkeit-. (schlimmer geht immer)
    Gruß Martin

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  • Ich sehe da jetzt überhaupt keine Probleme. Die Problematik einer Grudngeräuschkulisse, des dauernden Durchlaufens von Personen, die Störung durch fragende Kunden, Luftzug durch Schiebetür auf - Schiebetür zu etc. hat man in so einem Bereich immer. Sind Mitarbeiter am Empfang Menschen zweiter Klasse? Nö. Die wenigsten dort Tätigen haben auch eine reine Empfangstätigkeit. Fast alle Arbeitsplätze, die ich in diesen bereichen kenne, verrichten nebenbei auch noch "normale" Bürotätigkeiten.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Ich sehe da jetzt überhaupt keine Probleme. Die Problematik einer Grudngeräuschkulisse, des dauernden Durchlaufens von Personen, die Störung durch fragende Kunden, Luftzug durch Schiebetür auf - Schiebetür zu etc. hat man in so einem Bereich immer. Sind Mitarbeiter am Empfang Menschen zweiter Klasse? Nö. Die wenigsten dort Tätigen haben auch eine reine Empfangstätigkeit. Fast alle Arbeitsplätze, die ich in diesen bereichen kenne, verrichten nebenbei auch noch "normale" Bürotätigkeiten.

    Gruß Frank


    Frank: Hier soll es aber ehr umgekehrt laufen, der Empfang soll als Nebentätigkeit durchgeführt werden.

    Danke Soweit für eure Antworten, bin gerade dabei die Stellungnahme und GBU für den Bereichsleiter zu schreiben.

    Euch nen ruhigen Nachmittag.

    Gruß

    Sven

    Die Verhütung von Unfällen ist nicht eine Frage gesetzlicher Vorschriften, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft.
    (Werner v. Siemens, 1880)

  • Hi
    ich verstehe es immer noch nicht wirklich.
    Klar gibt es Probleme, wobei ich das Problem der Zuglufterscheinung am problematischsten sehe. Hier kann man aber durch technische Maßnahmen (notfalls Kabine erstellen) Lösungen finden. Grundsätzlich ablehnen würde ich den Platz jedoch nicht.

    Du schreibst, dass der Empfang als Nebentätigkeit anzusehen ist. Wie muss ich mir das vorstellen?
    Mitarbeiter sitzt im benachbarten Büro und
    - wechselt im Turnus für gewisse Zeit an den Empfang?
    - oder begibt sich nach Bedarf an den Empfang?

    Wie lange sitzt denn der Mitarbeiter dort?
    Ist der Empfang denn überhaupt ein Arbeitsplatz (Definition siehe LASI LV 40: mind. 2 Std. täglich oder mehr als 30 Arbeitstage im Jahr)?

    LG A

  • Denke an die drei Grundfesten:
    Arbeitsschutz
    Brandschutz
    Datenschutz

    elekrtische Geräte im Treppenhaus rettungsweg .......

    mögen sich als vernachlässigbar zu sehen sein, aber.......

    Bei der GBU denke an die Prismenbildung bei durchleuchteten Glasscheiben, wenn viele vorhanden. des Weiteren an die Ausrichtung nach Himmelsrichtung des EDV-Platzes.

    Beste Denkensgrüße
    Thomas

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  • Moin,

    nach betrachten der Fotos ist für mich klar: Die ursprüngliche Idee Verwaltungsarbeit mit Empfangsarbeit "nebenbei" zu kombinieren würde möglicherweise nur dann funktionieren, wenn man sich darüber im Klaren ist, dass der dort platzierte Mitarbeiter nicht so effektiv seine Arbeit verrichten kann wie in einem "richtigen" Büro.

    Wenn da jemand sitzt, dann wird er vom Publikum als Empfang, Information etc. angesehen und dementsprechend auch angesprochen und gefragt - und von der eigentlich geplanten Hauptarbeit immer wieder abgehalten.

    Der Mitarbeiter kann nicht 1 1/2 Stellen besetzen ( 1 Vollstelle für Verwaltung und 1/2 Stelle für Empfang). Bei der Verwaltungsarbeit (hoffentlich nichts Wichtiges) kann man nur halbe Leistung - wenn überhaupt - erwarten.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.


  • nach betrachten der Fotos ist für mich klar: Die ursprüngliche Idee Verwaltungsarbeit mit Empfangsarbeit "nebenbei" zu kombinieren würde möglicherweise nur dann funktionieren, wenn man sich darüber im Klaren ist, dass der dort platzierte Mitarbeiter nicht so effektiv seine Arbeit verrichten kann wie in einem "richtigen" Büro.

    Wenn da jemand sitzt, dann wird er vom Publikum als Empfang, Information etc. angesehen und dementsprechend auch angesprochen und gefragt - und von der eigentlich geplanten Hauptarbeit immer wieder abgehalten.

    Aua - jetzt hab ich verstanden. Da hab ich aber mächtig aufm Schlauch gestanden :300:

    Da stimme ich zu: als Büroarbeitsplatz nicht geeigent.

    LG A

  • Hallo,

    betrachte doch die Tätigkeiten an dieser Stelle. Vielleicht drücke ich mich jetzt ein wenig kompliziert aus. Aber es sollte doch möglich sein, hier einen Büro- bzw. Bildschirmplatz einzurichten. Ich würde mich anhand der DGUV-I 215-410 orientieren. Ich denke Du findest hier alle möglichen Gefahren und korrigierenden Maßnahmenmöglichkeiten. Es gibt doch bestimmt "Ruhephasen" an denen nicht so viele Besucher ins Haus kommen. Hinzukommt, dass die Gefahren auf Grund der temporären Tätigkeiten/Einsatzzeiten nur zeitlich begrenzt sind. Also evtl. zumutbar?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick