Plexiglasabdeckung am Schleifbock

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  • Hallo zusammen,

    bei unserer letzten Begehung beanstandeten wir 2 Schleifböcke, die im Original mit einer Plexiglasabdeckung als Schutz ausgestattet ist. Diese sind mittlerweile abgerissen und die Werker benutzen nun die Schutzbrille. Wie ist eure Meinung, langt das zur Sicherheit oder muss wieder eine Plexiglasabdeckung am Schleifbock befestigt werden?

    Vielen Dank für eure Rückantworten

    FK

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  • Na ich würde die Schutzbrille alleine als nicht ausreichend ansehen.Was ist mit den Partikeln die vom Plexiglas abgehalten werden aber bei der Anwendung nur einer Schutzbrille den Gesichtsbereich treffen?
    Die Plexiglasscheiben haben einen Grund weshalb diese angebracht sind.
    Gruß Martin

  • Moin,

    nach der gelehrten Rangfolge T-O-P ist hier in meinen Augen das "T" bei den Maschinen mal irgendwann abhanden gekommen und muss wieder hergestellt werden.

    Eine Neumontage dürfte das Unternehmen nicht in den finanziellen Ruin treiben.

    Die Verwendung von PSA ist gut, aber im Moment nur eine Notmaßnahme.

    Gruß aus dem Norden.

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Moin,

    so ist es.

    Ich würde die Scheibe instandsetzen/nachrüsten. Wir reden hier nicht von einer aufwendigen Konstruktion, sondern von einem kleinen Rechteck, das mittels zwei Schräubchen an einem Scharnier befestigt ist. Das kann jeder Werkstattmensch basteln, der das entsprechende Material hat. Eine neue Scheibe hat auch den Vorteil, dass sie nicht so zerkratzt ist und man noch durchschauen kann.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo,

    was sagt denn die Betriebsanleitung des Herstellers dazu? Ist die Abdeckung eine Schutzeinrichtung?
    Ich vermute, ja.

    Habt ihr über die Gefährdungsbeurteilung anderweitige Maßnahmen festgelegt, die das gleiche Schutzniveau ohne die Schutzabdeckung gewährleisten? Dann kann auf die Abdeckung verzichtet werden - aber das Sicherheitskonzept des Herstellers greift dann nicht mehr (vollständig) und ihr seid in der Haftung.

    Die Betriebssicherheitsverordnung formuliert es so:
    § 4 Anforderungen an die Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel
    (1) Der Arbeitgeber hat die nach den allgemeinen Grundsätzen des § 4 des Arbeitsschutzgesetzes erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind. Ist es nicht möglich, demgemäß Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten in vollem Umfang zu gewährleisten, hat der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen zu treffen, um eine Gefährdung so gering wie möglich zu halten. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für die Montage von Arbeitsmitteln, deren Sicherheit vom Zusammenbau abhängt.
    (2) ...
    (3) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Arbeitsmittel nur benutzt werden, wenn sie gemäß den Bestimmungen dieser Verordnung für die vorgesehene Verwendung geeignet sind.
    (4) ...

    Und noch ein Hinweis: Hoffentlich handelt es sich nicht um eine Plexiglasabdeckung. Plexiglas ist als Schutzabdeckung meistens ungeeignet (splittert).
    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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  • Hallo,
    neben den bereits genannten Problemen, erlischt ggf. auch die Betriebserlaubnis. Außerdem ist die Maschine nicht mehr so wie vom Hersteller erstellt, also nicht mehr CE-konform.
    Also Scheibe möglichst als Originalersatzteil wieder anbauen und dennoch zusätzlich die Schutzbrille verwenden.
    Gruß Uwe

  • Hallo Uwe,

    ...erlischt ggf. auch die Betriebserlaubnis...

    Welche Betriebserlaubnis? Das kenne ich für Schleifböcke bisher nicht.

    ...Außerdem ist die Maschine ... nicht mehr CE-konform

    Kannst du das bitte erklären? Wie kommst du zu dieser Schlußfolgerung?

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hallo Niko,

    nun das mit der Betriebserlaubsnis war nur so ne Idee, ich habe tatsächlich auch noch keine gesehen für nen Schleifbock. Die CE-konformität setzt doch aber ein vom Betreiber unveränderter Zustand der Maschine voraus. Beim Fehlen einer Sicherkeitskomponente ist das meines Erachtens nicht mehr der Fall.

    Gruß Uwe

  • Geht mittlerweile alles an der ursprünglichen Fragestellung vorbei. Ich denke die eigentliche Frage wurde schon lange durch die ersten drei Kommentare beantwortet. CE hin oder her, Betriebsanleitung hin oder her das war alles nicht die Frage.Man schweift ab und kommt ins kleinste Detail.
    Gruß Martin

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  • Hallo Niko,

    hatte ich mir so abgespeichert. Im Rahmen der SiFa-Ausbildung kam mal das Thema Hersteller- und Betreiber-Pflichten. Da meine ich, hatte es der Dozent so erzählt. Wenn man Veränderungen an einer Maschine vornimmt, erlischt das CE. Kenne mich hier aber nicht detailliert aus.

    Gruß Uwe

  • ...Das kann jeder Werkstattmensch basteln, der das entsprechende Material hat. ...


    Wenn es ein sicherheitsrelevantes Bauteil ist, würde ich von Bastellösungen absehen und mit einem Originalteil ersetzen. Ist dieses Teil nicht mehr als Originalteil verfügbar, so sollte ein gleichwertiges Teil eingesetzt weden und dazu benötigt man dann einige Parameter, nicht nur die Abmessungen müssen passen, auch z.B. die Durchschlagfestigkeit oder das Splitterverhalten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin Zusammen, in diesem Zusammenhang möchte ich einmal kurz Abschweifen, in der Überschrift steht Plexiglas im Zusammenhang mit Abdeckung bzw. Schutzabdeckung. Plexiglas ist meist ein PMMA (Polymethylmetacrylat), für Schutzabdeckungen oder Maschinenschutzscheiben sollte jedoch PC (Polycarbonat) verwendet werden da dieses unter anderem eine höhere Rückhaltefähigkeit aufweist. Dieses nur einmal zur allgemeinen Information, da es ein Thema ist, welches doch öfter zu Verwechslungen führt.

    Anbei noch ein Link zu einem Interessanten Bericht, auch wenn dieser aus 2002 ist stimmen doch die wesentlichen Aussagen.

    http://www.sege.de/download/30.iwf-paper.pdf

    Viele Grüße
    Sichi

    “Everybody is a genius. But if you judge a fish by its ability to climb a tree, it will live its whole life believing that it is stupid.”

    Albert Einstein

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  • Moin,

    ok. Wieder neues Wissen erhalten.

    Doch am Rande:
    Jede "Plastikscheibe" ist besser als keine. Ich glaube da braucht man nicht unbedingt ein Original-Teil. Diese Dinger habe ich schon oft gesehen und auch in der Hand gehabt: Da gab es weder Prüfzeichen noch irgendwelche Kennzeichnungen. Eben ein Rechteck mit 2 bis 4 Bohrungen für eine Befestigung.
    Wichtig ist: Machen und nicht tagelang reden. Vielleicht bleibt dadurch ja die eine oder andere Backe unverletzt?

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Vielleicht bleibt dadurch ja die eine oder andere Backe unverletzt?


    ?( Wie schleifst Du denn ?(

    Eine Verletzung an der Wange könnte ich mir ja durchaus vorstellen, aber eine Verletzung an der Backe kann ich keiner realistischen Eintrittswahrscheinlichkeit zuordnen. :Lach: Sorry, der musste raus.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin,

    kein Problem.

    Bitte beachten: Nicht die hinteren Backen unter dem Gürtel benutzen, sondern die Hautstellen im Gesicht, die sowieso nur Haare tragen! ^^

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Moin,

    nach der gelehrten Rangfolge T-O-P ist hier in meinen Augen das "T" bei den Maschinen mal irgendwann abhanden gekommen und muss wieder hergestellt werden.

    Bei uns werden jetzt alle Schleifböcke (wenn auch gegen Widerstand) mit Plexiglasabdeckungen ausgrüstet. Die Arbeiter sind der Meinung, das diese nach kurzer Zeit wieder "blind" und abgerissen werden. Bin mal gespannt.

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  • Hallo auch :),

    wie schon im Verlauf über mir erwähnt, ist Plexiglas ungeeignet. Als Schutzscheibe sollte Polycarbonat (Macrolon) verwendet werden. Plexiglas splittert garstig.

    Bei uns ist die Scheibe + Schutzbrille Pflicht.

    netten Tach noch

    Klaus Schuster

    den größten Fehler den man machen kann ist, Angst zu haben, einen Fehler zu machen.

    ¯\_()_/¯

  • Als Schutzscheibe sollte Polycarbonat (Macrolon) verwendet werden. Plexiglas splittert garstig.

    Wir verwenden Macrolon (sorry für die falsche Angabe)